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Verrechnungspreise Paraguay

Verrechnungspreise Paraguay

Einführung in die Verrechnungspreise in Paraguay

Verrechnungspreisregeln

Verrechnungspreisregelungen wurden in Paraguay vor kurzem mit der Steuerreform (Gesetz 6.380) eingeführt und gelten für Steuerjahre ab dem 1. Januar 2021. Daher haben bisher noch keine Einreichungen oder Prüfungen stattgefunden.

Genauere Vorschriften für die Umsetzung der Regelung stehen noch aus und werden voraussichtlich in Kürze veröffentlicht.

  • Die paraguayischen Rechtsvorschriften über Verrechnungspreise (TP) sind im Steuerreformgesetz (Gesetz 6380), Buch I (Einkommensbesteuerung), Titel I (Körperschaftssteuer), Kapitel III (Besondere Bewertungsregeln), enthalten und basieren auf dem Fremdvergleichsgrundsatz, der im Allgemeinen den OECD-Leitlinien folgt, mit einigen Abweichungen. 
  • Die Verrechnungspreisregeln gelten für paraguayische Körperschaftsteuerzahler, einschließlich lokaler Niederlassungen ausländischer Unternehmen, und es gibt eine Selbstveranlagungsregelung, d. h. der Steuerzahler muss bestätigen, dass seine Verrechnungspreise dem Standard entsprechen, oder seine Steuererklärung entsprechend anpassen.
  • Die Regelung ist eine "Einbahnstraße", d.h. es sind nur Aufwärtskorrekturen erlaubt, und Verrechnungen zwischen Jahren und Unternehmen sind nicht zulässig.
  • Die Regelung gilt für Transaktionen, die von Steuerpflichtigen mit im Ausland ansässigen verbundenen Parteien durchgeführt werden, oder für lokale verbundene Parteien, wenn einer der Beteiligten von der Einkommensteuer für die Transaktion befreit ist oder nicht besteuert wird.
  • In den paraguayischen Rechtsvorschriften über die Verrechnungssteuer werden die Beziehungen zwischen den Parteien definiert, einschließlich des Konzepts der funktionalen Beziehung, das jedoch noch nicht in einem künftigen Erlass genauer definiert wurde. Darüber hinaus unterliegen Steuerpflichtige, die Transaktionen mit im Ausland ansässigen Unternehmen in Ländern mit niedriger oder gar keiner Besteuerung, einschließlich Freihandelszonen oder Mauterhebung, durchführen, ebenfalls den Verrechnungssteuerbestimmungen für diese Transaktionen. Die Liste der Länder oder Gerichtsbarkeiten, die als niedrig oder gar nicht besteuert gelten, muss von der Regierung noch veröffentlicht werden.
  • Steuerpflichtige, die dieser Regelung unterliegen, müssen jährlich eine Dokumentation erstellen, außer in Fällen, in denen die Einnahmen des vorangegangenen Steuerjahres 10.000.000.000 G (ca. 1,5 Mio. USD) nicht erreicht haben. Diese Steuerbefreiung gilt nicht für Steuerpflichtige, die Transaktionen mit Nutzern von Freihandelszonen, Mauterhebung oder in Niedrig- oder Nullsteuerländern ansässigen Unternehmen tätigen.
  • Das Finanzamt wird die Mechanismen für die Einreichung von Unterlagen festlegen und ein Verzeichnis der Fachleute erstellen, die zur Erstellung von Steuererklärungen befugt sind. Diese beiden Punkte sind noch nicht abgeschlossen.

 

OECD Richtlinien

  • Die paraguayischen Verrechnungspreisvorschriften beziehen sich nicht ausdrücklich auf die OECD-Leitsätze. In einigen Aspekten und konzeptionell lehnen sich die neuen Vorschriften jedoch an diese an.
  • Da die Verordnungen noch ausstehen, gibt es weder Informationen noch Erfahrungen darüber, inwieweit die OECD-Leitlinien von der Steuerbehörde akzeptiert und als Referenz betrachtet werden.

 

Verrechnungspreismethoden

  • Die derzeitigen OECD-Methoden, d.h. die Methode des vergleichbaren unkontrollierten Preises, der Wiederverkaufspreis, die Kostenaufschlagsmethode, die transaktionsbezogene Nettomarge und die Gewinnspaltungsmethode sind alle in den derzeitigen Vorschriften enthalten.
  • In den Rechtsvorschriften ist ausdrücklich eine Hierarchie zugunsten der Methode des vergleichbaren unkontrollierten Preises festgelegt. In diesem Sinne können andere Methoden nur nach Prüfung des CUP und nach dem Nachweis, dass sie nicht die geeignetste ist, angewendet werden.
  • Eine Ausnahme bildet eine obligatorische spezifische Methode für Warenhandelsgeschäfte, die auf der CUP-Methode beruht. Die Spezifikationen für diese Regelung müssen noch festgelegt werden. Das Gleiche gilt für die Produkte, die als Waren betrachtet werden (es wird eine erschöpfende Liste sein).

 

Selbstauskunft

  • Die paraguayische Regelung wird im Wesentlichen eine Selbstveranlagungsregelung sein, bei der der Steuerpflichtige sicherstellen muss, dass die Verrechnungspreisvorschriften eingehalten werden.
  • Derzeit bietet diese Selbstveranlagungsregelung keinen Schutz vor Sanktionen im Hinblick auf mögliche Fragen des Finanzamts während einer Steuerprüfung.

Dokumentation der Verrechnungspreise

Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation

  • Der Mindestinhalt der TP-Dokumentation ist im geltenden Recht festgelegt. Sie umfasst im Wesentlichen ein Funktions- und Risikoprofil sowie die Identifizierung von Transaktionen, beteiligten verbundenen Parteien und ausgewählten vergleichbaren Informationen/Unternehmen.
  • Es ist noch offen, ob einige Steuerzahler gezwungen werden, den TP-Bericht beim Finanzamt einzureichen.
  • Das Gesetz verlangt keine bestimmte Sprache, aber es ist zu erwarten, dass weitere Vorschriften die Erstellung und Einreichung der Dokumentation in spanischer Sprache verlangen werden.
  • Bislang gibt es keine Vorschriften für Stammdateien oder länderspezifische Berichte.

Einige Risikofaktoren für Herausforderungen

  • Obwohl es noch keine Erfahrungen gibt, ist zu erwarten, dass das Finanzamt einen gewissen Schwerpunkt auf das Rohstoffgeschäft legen wird, da dies der einzige Wirtschaftszweig ist, in dem es eine Regelung gibt, die mit den Verrechnungspreisen vergleichbar sein könnte.
  • Es ist auch zu erwarten, dass Unternehmen mit anhaltenden Verlusten ebenfalls angefochten werden können.

 

Sanktionen

  • Es wurden noch keine spezifischen Sanktionen für Verstöße gegen die TP-Verpflichtungen festgelegt.

 

Wirtschaftliche Analyse und Nachweis eines fremdvergleichskonformen Ergebnisses

  • Bei zwei oder mehr vergleichbaren Beobachtungen seien es Gewinnspannen von Unternehmen oder unkontrollierte Preise, muss eine Marktspanne nach bestimmten, noch zu definierenden statistischen Kriterien bestimmt werden.
  • In Übereinstimmung mit dem Gesetz und in Anlehnung an die OECD-Leitlinien umfassen die Vergleichbarkeitsfaktoren unter anderem: Merkmale der Transaktionen, Funktionen oder Tätigkeiten einschließlich der eingesetzten Vermögenswerte und der bei den Transaktionen übernommenen Risiken jeder der beteiligten Parteien, Vertragsbedingungen, wirtschaftliche Umstände und Geschäftsstrategien.

Advance Pricing Agreements (APAs), Streitvermeidung und -beilegung

  • In den aktuellen Verordnungen sind keine Regelungen zu APAs enthalten
  • Da die Regelung erst am Anfang steht, gibt es noch keine Erfahrungen mit dem Verständigungsverfahren (MAP) bei Verrechnungspreisstreitigkeiten.
  • Sekundäre Anpassungen oder eine Umqualifizierung, wenn eine Verrechnungspreisanpassung vorgenommen wird, sind im derzeitigen Gesetz nicht vorgesehen.

Ausnahmen

  • Steuerpflichtige, deren Einnahmen im vorangegangenen Steuerjahr unter G.10.000.000.000 (ca. 1,5 Mio. USD) lagen, sind nicht verpflichtet, einen TP-Bericht zu erstellen.
  • Die vorgenannte Befreiung gilt nicht für Steuerpflichtige, die Transaktionen mit Unternehmen durchgeführt haben, die in Ländern oder Gerichtsbarkeiten mit niedriger oder keiner Besteuerung ansässig sind, sowie für Hersteller von Mautgebühren oder Nutzer von Freihandelszonen.

Ähnliche Entwicklungen

COVID-19

  • In Anbetracht der wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 werden die Geschäfte und Abläufe der Unternehmen betroffen sein, und die übliche internationale Praxis, Finanzinformationen vergleichbarer Unternehmen aus den letzten drei Jahren zu berücksichtigen, sollte bei Bedarf überprüft werden.
  • Finanztransaktionen, wie z. B. Darlehen, werden wahrscheinlich zunehmen, und die darin vereinbarten Bedingungen könnten sich stark von denen unterscheiden, die dieselben Unternehmen vor der Pandemie hätten vereinbaren können.
  • Wenn Lieferketten unterbrochen wurden oder die Arbeit aufgrund von Abriegelungsmaßnahmen zum Stillstand gekommen ist, werden die erwarteten Gewinne möglicherweise nicht eintreten. Vergleichbare Unternehmen werden oft auf die gleiche Weise betroffen sein wie multinationale Konzerne, aber die Beweise müssen zeitgleich gesammelt und dokumentiert werden.
  • Das erste Jahr der Anwendung der Regelung wird sehr einzigartig sein, und die globale Situation ist möglicherweise nicht die beste, um die Marktbedingungen zu bestimmen.

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