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Firma gründen in Florida

Möchten Sie den Traum von Ihrer eigenen Firma in Florida verwirklichen? Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Florida LLC unkompliziert und rechtssicher zu gründen. Dabei stehen wir Ihnen als Ihre persönliche Gründungskanzlei zur Seite und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Die Gründung einer Florida LLC hat zahlreiche Vorteile, die wir Ihnen gerne näherbringen möchten. Zunächst einmal erfordert die Gründung keine Mindestkapitalausstattung. Das bedeutet, dass Sie Ihre LLC bereits mit einem einzelnen Gesellschafter – also ganz allein – ins Leben rufen können. Diese Flexibilität ist ideal für Unternehmer, die selbstständig handeln möchten, ohne große finanzielle Hürden überwinden zu müssen.

Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Gründung einer LLC in Florida ist die Transparenz, die sie fördert. Anders als in anderen Bundesstaaten, wo anonyme Gründungen möglich sind, unterstützt die Florida LLC eine klare und offene Geschäftsstruktur. Dies fördert nicht nur das Vertrauen Ihrer Kunden, sondern stärkt auch Ihre Glaubwürdigkeit bei Geschäftspartnern. In der heutigen Geschäftswelt ist es unerlässlich, dass Sie von Anfang an auf eine transparente und vertrauensvolle Basis setzen.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Geschäftsidee in Florida umsetzen. Buchen Sie ein Beratungsgespräch und lassen Sie uns alle Details rund um Ihre Unternehmensgründung besprechen. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zur eigenen Firma in Florida zu unterstützen!

Vorteile einer Firmengründung in Florida

Wenn Sie darüber nachdenken, ein Unternehmen in den USA zu gründen, sollten Sie Florida in Ihre Überlegungen einbeziehen. Mit unserer Unterstützung als erfahrene Gründungskanzlei möchten wir Ihnen die zahlreichen Vorteile einer Firmengründung in diesem dynamischen Bundesstaat näherbringen.

Ein herausragender Vorteil sind die steuerlichen Rahmenbedingungen, insbesondere für Limited Liability Companies (LLCs). In Florida haben Sie die Möglichkeit, eine steuerfreie Nullsteuer-LLC zu gründen, die mit 0 % Einkommensteuer belastet wird, sofern Sie keine Geschäftstätigkeit in den USA ausüben. Dies kann eine erhebliche Ersparnis für Ihr Unternehmen bedeuten und macht Florida zu einem attraktiven Standort für internationale Unternehmer.

Darüber hinaus verlangt Florida kein Mindestkapital für die Gründung einer Firma. Dies ist besonders vorteilhaft für Startups und ausländische Unternehmer, die kostengünstig in den US-Markt eintreten möchten. Sie haben die Freiheit, Ihre Ideen ohne hohe Anfangsinvestitionen umzusetzen.

Ein weiterer Pluspunkt ist die Geschwindigkeit, mit der Sie Ihr Unternehmen gründen können. Die Bearbeitungszeit für die offizielle Eintragung Ihrer Firma beträgt häufig nur etwa 10 Tage. Dies ermöglicht Ihnen, rasch mit Ihrer Geschäftstätigkeit zu beginnen, ohne dass eine persönliche Anwesenheit erforderlich ist.

Florida bietet zudem eine Vielzahl von Unternehmensstrukturen, darunter LLCs, Corporations und Personengesellschaften. Diese Flexibilität gibt Ihnen die Freiheit, die passende Rechtsform für Ihre individuellen Geschäftsziele zu wählen. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, um die beste Option für Ihr Unternehmen zu evaluieren und die entsprechenden Schritte zu unternehmen.

Der unternehmensfreundliche Rechtsrahmen und die vorteilhafte Regulierung in Florida ziehen viele ausländische Investoren an. Hier finden Sie ein Umfeld, das Innovation und unternehmerisches Wachstum fördert. Es ist wichtig zu beachten, dass für Kapitalgesellschaften (Corporations) auf Bundesebene ein Körperschaftsteuersatz von 21% gilt. Auf Bundesstaatsebene erhebt Florida eine Körperschaftsteuer von 4,5% auf das zu versteuernde Einkommen von Corporations. Im Gegensatz dazu erhebt Florida keine staatliche Einkommensteuer auf das Einkommen von Privatpersonen, was Ihnen zusätzliche finanzielle Spielräume bietet.

Der allgemeine Umsatzsteuersatz in Florida liegt bei 6%, wobei lokale Zuschläge von bis zu 1,5% hinzukommen können, sodass der maximale kombinierte Steuersatz 7,5% erreichen kann. Im Vergleich zu vielen anderen Bundesstaaten ist dies ein attraktives Umfeld für Unternehmen.

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Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)69 / 247563065 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert

Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert

Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

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Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort

Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach

Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

Wir halten uns an unseren Kodex

Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

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