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Die gemeinnützige GmbH (gGmbH)

 

Die gemeinnützige GmbH, auch gGmbH genannt, ist in Deutschland eine immer beliebter werdende Rechtsform für sozial orientierte Unternehmen. Doch was ist eine gGmbH genau, welche Vorteile bietet sie und wie gründet man sie? In diesem Artikel gehen wir auf alle Aspekte einer gGmbH ein, von den Voraussetzungen über die Gründungsabläufe bis hin zu den rechtlichen Aspekten.

 

Was ist die gGmbH?

Die gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Dabei handelt es sich um eine Rechtsform, die es Unternehmen ermöglicht, ihre sozialen, kulturellen und wissenschaftlichen Ziele zu verfolgen und gleichzeitig die Haftung der Gesellschafter auf das Unternehmensvermögen zu beschränken. Die gGmbH ist von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit und kann Spenden steuerlich absetzen.

 

Warum sollte man eine gGmbH gründen?

Die Gründung einer gGmbH bietet Ihnen viele Vorteile. Die Rechtsform ermöglicht es einerseits, finanziell zu wirtschaften und gemeinnützige Zwecke zu verfolgen. Dies ist besonders attraktiv für Unternehmer, die soziale und ökologische Ziele verfolgen.

Außerdem ist die Haftung bei der gGmbH beschränkt. Dies bedeutet, dass die persönliche Haftung eines Gesellschafters auf das eingezahlte Stammkapital beschränkt ist. Dies kann ein wichtiger Faktor für Unternehmer sein, die ihr persönliches Vermögen schützen möchten.

Darüber hinaus genießt die gGmbH steuerliche Vorteile. Als gemeinnütziges Unternehmen ist die gGmbH von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit und kann Spenden steuerlich absetzen.

 

Was sind die Gründungsvoraussetzungen einer gGmbH?

Um eine gGmbH zu gründen, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Gemäß § 52 Abgabenordnung (AO) müssen gemeinnützige Zwecke verfolgt werden. Dieser Zweck kann sozialer, kultureller, wissenschaftlicher, sportlicher, ökologischer oder nichtkommerzieller Natur sein. Darüber hinaus müssen Sie nachweisen, dass Sie dieses Ziel aktiv und beharrlich verfolgen.

Zudem erfordert die Gründung einer gGmbH ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro (§5 GmbHG), das bei der Gründung einzuzahlen ist.

 

Wie läuft der Gründungsprozess ab?

Der Gründungsprozess einer gGmbH ähnelt dem einer regulären GmbH und umfasst mehrere Schritte:

  1. Erstellung eines Gesellschaftsvertrags: Der Gesellschaftsvertrag ist das grundlegende Dokument der gGmbH und enthält Informationen über die Gesellschaft, ihren Zweck und ihre Struktur. Eine notarielle Beurkundung ist erforderlich.
  2. Bestellung des Geschäftsführers: Dem Geschäftsführer obliegt die Geschäftsführung des Unternehmens. Die Bestellung eines Geschäftsführers ist eine der Grundvoraussetzungen für die Gründung einer gGmbH.
  3. Einzahlung des Stammkapitals: Das Stammkapital muss auf ein für die gGmbH eröffnetes Geschäftskonto eingezahlt werden. Dieses muss mindestens 25.000 Euro betragen.
  4. Eintragung ins Handelsregister: Nach der notariellen Beurkundung und der Einzahlung des Kapitals muss die gGmbH in das Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen werden.
  5. Anerkennung der Gemeinnützigkeit: Nach der Eintragung ins Handelsregister müssen Sie beim örtlichen Finanzamt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragen. Hierzu muss die Satzung der gGmbH den Anforderungen des § 60 AO genügen und die Gemeinnützigkeit muss in der Satzung ausdrücklich festgeschrieben sein. Die gGmbH ist nur dann in vollem Umfang steuerbegünstigt, wenn ihr die Gemeinnützigkeit zuerkannt wird.

 

Welche rechtlichen Aspekte gibt es bei einer gGmbH zu beachten?

Die gGmbH unterliegt dem GmbH-Recht und weist aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit einige Besonderheiten auf.

 

Eine Besonderheit betrifft die Verwendung der Gewinne der Gesellschafter. Eine normale GmbH darf ihren Gewinn an ihre Gesellschafter ausschütten, die gGmbH hingegen muss ihren Gewinn jedoch für gemeinnützige Zwecke verwenden (§55 AO). Darüber hinaus dürfen Gesellschafter keine unangemessen hohe Vergütung erhalten.

Ein weiteres Merkmal betrifft die Auflösung des Unternehmens. Im Falle einer Auflösung der gGmbH darf das Gesellschaftsvermögen nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Vielmehr muss es für einen anderen gemeinnützigen Zweck verwendet werden und in der Satzung festgelegt werden (§61 AO). 

 

Für Unternehmer, die einen sozialen, kulturellen oder wissenschaftlichen Zweck verfolgen und gleichzeitig von den Vorteilen einer GmbH profitieren möchten, kann die Gründung einer gGmbH eine attraktive Option sein. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und rechtlichen Aspekte der gGmbH zu beachten und professionellen Rat einzuholen.

Insgesamt bietet die gGmbH aber eine flexible und steuerfreundliche Rechtsform für gemeinnütziges Unternehmertum. So ist es möglich, einen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten und gleichzeitig eine wirtschaftlich nachhaltige Unternehmensführung zu betreiben.

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