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EORI

Die Nummer für internationale Geschäftsabwicklungen

 

Eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die Unternehmen für den Import und Export von Waren in die Europäische Union (EU) benötigen. Dies soll dazu beitragen, die Effizienz und Sicherheit der Zollabfertigung zu erhöhen und Transparenz und Einheitlichkeit der Wirtschaftsbeteiligten innerhalb der EU zu schaffen.

EORI-Nummern werden von den Zollbehörden jedes EU-Mitgliedstaates vergeben und sind in allen EU-Mitgliedstaaten gültig. Die Struktur dieser Nummer besteht aus dem Ländercode eines Mitgliedslandes, gefolgt von einer spezifischen Codenummer, die von jedem Mitgliedsland festgelegt wird.

 

Welche Unternehmen benötigen EORI-Nummern

Laut EU-Verordnung Nr. 312/2009 ist die EORI-Nummer ein wichtiges Element für Unternehmen, die Waren in die EU importieren und exportieren. Auch wenn ein Unternehmen Waren innerhalb der EU handelt, kann es eine EORI-Nummer benötigen, wenn es besondere Zollverfahren wie die aktive oder passive Veredelung durchführt.

Die EORI-Nummer spielt eine zentrale Rolle bei der Kommunikation mit dem Zoll und der Erfüllung aller Zollformalitäten. Sie ist in allen Zolldokumenten und -mitteilungen enthalten und ermöglicht es den Zollbehörden, Aktivitäten eines Unternehmens, welche für den Zoll relevant sind, effektiv zu überwachen und zu verfolgen.

 

Verfahren zur Erlangung der EORI-Nummer

Das Verfahren zur Beantragung einer EORI-Nummer kann je nach EU-Mitgliedstaat unterschiedlich sein, erfolgt jedoch im Allgemeinen online. In Deutschland beispielsweise erfolgt die Antragstellung über das Online-Portal des Zolls. Bewerber müssen verschiedene Informationen angeben, beispielsweise den vollständigen Firmennamen, die Geschäftsadresse und die Handelsregisternummer des Unternehmens.

Nach der Antragstellung prüft der Zoll die Angaben und vergibt eine EORI-Nummer, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Nummer wird dem Unternehmen per E-Mail oder Post mitgeteilt.

Bitte beachten Sie, dass EORI-Nummern nur von in der EU registrierten Unternehmen beantragt werden können. Nicht-EU-Unternehmen, die Waren in die EU importieren möchten, müssen sich darauf verlassen, dass ein EU-Zollvertreter im Besitz einer gültigen EORI-Nummer ist.

 

Letztendlich ist diese Nummer ein unverzichtbares Instrument für Unternehmen, die internationale Geschäfte tätigen. Sie gewährleistet eine schnelle und effiziente Zollabwicklung und hilft Unternehmen, ihre Export- und Importaktivitäten reibungslos und im Einklang mit den EU-Vorschriften abzuwickeln.

Es ist jedoch wichtig, dass Unternehmen, die mit internationalen Lieferketten arbeiten, die Bedeutung von EORI-Nummern kennen und die notwendigen Schritte zur Anwendung unternehmen. Die Nichteinhaltung dieser Anforderung kann zu erheblichen Verzögerungen bei der Zollabfertigung und zu Strafen führen. Die Beantragung ist ein relativ unkomplizierter Prozess und hilft Unternehmen, international reibungslos und effizient zu agieren.

Bitte beachten Sie abschließend, dass die EORI-Nummer nur ein Aspekt der Zoll- und Import-/Exportbestimmungen ist, die bei der Abwicklung internationaler Geschäfte eingehalten werden müssen. Wir empfehlen Ihnen, sich professionell beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte der Zollabfertigung ordnungsgemäß abgewickelt werden. Hier stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Buchen Sie sich noch heute ein unverbindliches Erstgespräch!

 

 

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert

Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert

Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

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Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort

Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach

Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

Wir halten uns an unseren Kodex

Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

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