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Wie melde ich eine Marke in den USA an?

Letztendlich ist es allein Ihre Entscheidung, ob Sie eine Federal Trademark Registration (Bundesmarkenregistration) beantragen möchten. Grundsätzlich können Sie sich immer auf das Common Law verlassen, das allein auf der Nutzung basiert und Ihnen in Ihrem spezifischen geografischen Nutzungsgebiet ebenfalls begrenzten Schutz bieten. Wenn Sie jedoch Ihre Marke nachhaltig schützen und ausbauen möchten, sollten Sie besser eine Federal Registration (Bundesregistratur) in Betracht ziehen.

Das U.S. Patent and Trademark Office (USPTO) prüft Markenanmeldungen und stellt fest, ob diese auch die Voraussetzungen für solche eine Federal Registration erfüllen. Die Registrierung des Bundes im Hauptregister bietet mehrere Vorteile:

- Konstruktive öffentliche Mitteilung des Eigentumsanspruchs des Registranten an der Marke;
- Die Möglichkeit, eine Klage gegen die Marke vor einem Bundesgericht zu erheben;
- Die Verwendung der US-Registrierung als Grundlage, um eine Registrierung im Ausland zu erhalten;
- Die Möglichkeit, die US-Registrierung beim US-Zoll- und Grenzschutz einzureichen, um die Einfuhr von rechtsverletzenden ausländischen Waren zu verhindern und
- Eine gesetzliche Vermutung des Eigentums des Registranten an der Marke und des ausschließlichen Rechts des Registranten, die Marke landesweit auf oder in Verbindung mit den in der Registrierung aufgeführten Waren und/oder Dienstleistungen zu verwenden;

Jedes Mal, wenn Sie Rechte an einer Marke beanspruchen, können Sie die Bezeichnung "TM" (Marke) oder "SM" (Dienstleistungsmarke) verwenden, um die Öffentlichkeit auf Ihren Anspruch aufmerksam zu machen, unabhängig davon, ob Sie eine Anmeldung beim USPTO eingereicht haben oder nicht. Sie dürfen das Registration Symbol (Bundesregistrierungssymbo)l "®" jedoch erst dann verwenden, nachdem das USPTO Ihre Marke tatsächlich registriert hat und nicht bereits, während eine Anmeldung noch aussteht. Außerdem dürfen Sie das Registrierungssymbol mit der Marke nur auf oder in Verbindung mit den in der Federal Trademark Registration (Bundesmarkeneintragung) aufgeführten Waren und / oder Dienstleistungen verwenden.

 

Prozess Markenanmeldung:

Schritt 1: Sind Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung tatsächlich für die Registrierung berechtigt?

Die meisten Anmelder stützen ihre US-Anmeldung auf ihre derzeitige Verwendung der Marke im Handel oder auf ihre Absicht, ihre Marke in Zukunft im Handel zu verwenden. Aber was bedeutet eigentlich "Verwendung im Handel"? Für die Zwecke der Erlangung der Federal Registration (Bundesregistration) bezeichnet "Handel" den gesamten Handel, welchen der US-Kongress rechtmäßig regulieren kann; zum Beispiel den zwischenstaatlichen Handel oder den zwischen den USA und einem anderen Land. "Benutzung im Handel" sollte also eine gutgläubige Benutzung der Marke im normalen Handelsverkehr sein und darf nicht einfach zur Benutzung von Rechten an der Marke erfolgen.

Im Allgemeinen ist die zulässige Verwendung wie folgt:

Für Dienstleistungen: Die Marke muss beim Verkauf oder in der Werbung für die Dienstleistungen verwendet oder angezeigt werden und Dienstleistungen müssen im Handel erbracht werden.

Für Waren: Die Marke muss auf den Waren, dem Container für die Waren oder den mit den Waren verbundenen Displays erscheinen und die Waren müssen im Handel verkauft oder transportiert werden.

 

Schritt 2: Bestimmen Sie, welche Art von Marke Sie registrieren möchten.

Sie können die Registrierung Ihrer Marke als Standard Character Trademark (Standardzeichenmarke) oder als Special Form Trademark (Sonderformmarke) beantragen. Der von Ihnen gewählte Typ wirkt sich auf Ihren Schutzbereich aus. Erfahren Sie hier mehr über Markentypen und Bezeichnungen. 

 

Schritt 3: Erfahren Sie, wie sich die Art der Marke, die Sie registrieren möchten, auf Ihre Anmeldung auswirkt. 

Die Art der Marke, die Sie registrieren möchten, ändert Ihre Anforderungen an die Einreichung von Marken. Eine Standard Character Trademark (Standardzeichenmarke) erfordert nur sehr wenige Informationen, während eine Special Form Trademark (spezielle Formularmarke) verlangt, dass Sie eine JPG-Version der Marke sowie eine Beschreibung einreichen. Sobald Sie Ihren Antrag eingereicht haben, können Sie aber nicht mehr zu einer anderen Marke wechseln oder die von Ihnen eingereichte Marke im Wesentlichen ändern.

 

Schritt 4: Schauen Sie nach, ob jemand anderes eine Marke angemeldet oder registriert hat, die Ihrer zum Verwechseln ähnlich ist.

Führen Sie eine umfassende Suche durch, um sicherzustellen, dass nicht bereits jemand anderes eine Marke registriert oder angemeldet hat, die Ihrer Marke identisch oder zu ähnlich ist, indem Sie das Trademark Electronic Search System (TESS) verwenden. Wenn dies bereits von einer anderen Person getan wurde, kann das USPTO Ihre Anmeldung wegen einer Verwechslungsgefahr zwischen Ihrer und der anderen Marke ablehnen. Es ist also Ihre Entscheidung, ob Sie Ihren Antrag erst nach einer umfassenden Suche einreichen möchten oder nicht, da das USPTO vor der Einreichung einer Anmeldung keine vorläufige Feststellung der Eintragungsfähigkeit einer Marke treffen kann.

 

Schritt 5: Identifizieren und klassifizieren Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen. 

Sie können das Marken-ID-Handbuch dazu verwenden, um zu identifizieren und zu klassifizieren, welche Waren oder Dienstleistungen Sie anbieten. Die Anzahl der Klassen von Waren oder Dienstleistungen, die Sie haben, beeinflusst wie viel Ihre Anwendung kosten wird. Sobald Sie Ihren Erstantrag stellen, können Sie den Umfang Ihrer Waren oder Dienstleistungen nicht erweitern, sondern nur eingrenzen oder löschen.

 

Schritt 6: Lernen Sie die Art der Beantragung kennen.

Eine Anmeldegrundlage ist die rechtliche oder gesetzliche Grundlage für die Einreichung eines Antrags auf Bundesregistrierung einer Marke in den Vereinigten Staaten. Sie müssen in Ihrer Anmeldung angeben, welche Anmeldegrundlage Sie verwenden, z. B. "Verwendung im Handel" oder "Absicht zur Verwendung im Handel" sowie die Anforderungen für die von Ihnen ausgewählte Grundlage erfüllen. Erfahren Sie hier mehr über die verschiedenen Arten von Basis Options (Ablagebasisoptionen).

 

Schritt 7: Wählen Sie Ihr Bewerbungsformular aus.

Um sich zu bewerben, müssen Sie das Trademark Electronic Application System (TEAS) verwenden, um den Erstantrag abzuschließen. Das Erstantragsformular verfügt über zwei Anmeldeoptionen: TEAS Plus und TEAS Standard. Die Kosten unterscheiden sich aber zwischen den Anmeldeoptionen, da diese eine unterschiedliche Anzahl von Vorabanforderungen beinhalten. Sie können per Kreditkarte, über ein bestehendes USPTO-Einlagenkonto oder per elektronischer Überweisung bezahlen.

 

Registrierung einer Marke im Ausland

Die Federal Registration (Bundesregistration) ist außerhalb der Vereinigten Staaten nicht gültig. Wenn Sie jedoch ein qualifizierter Inhaber einer beim USPTO anhängigen Markenanmeldung oder einer vom USPTO ausgestellten Registrierung sind, können Sie die Registrierung in jedem der Länder, die dem Madrider Protokoll beigetreten sind, beantragen, indem Sie eine einzige Anmeldung, also eine sogenannte "internationale Anmeldung", beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum durch das USPTO einreichen. 

Außerdem erkennen bestimmte Länder eine Registrierung in den Vereinigten Staaten als Grundlage für die Einreichung eines Antrags auf Eintragung einer Marke in diesen Ländern gemäß internationalen Verträgen an. Weitere Informationen finden Sie im USPTO-Handbuch für Prüfungsverfahren (TMEP) Kapitel 1000 und konsultieren Sie ebenfalls das Markenrecht der einzelnen Länder.

Allgemeine Informationen zu Marken finden Sie ebenfalls unter www.uspto.gov/TrademarkBasics und können sich außerdem die Broschüre "Markengrundlagen" herunterladen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Trademark Assistance Center.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
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Datenschutz/Kanzleistandort
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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
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