Gründungskanzlei
Startseite > Blogartikel > Doppelte Staatsbürgerschaft

Die Tür für eine zweite Staatsbürgerschaft steht Deutschen nun offen

Ab sofort kann jeder deutsche Staatsbürger einen Zweitpass besitzen.
Es gibt einige Länder in der Welt die Pässe an Personen ausstellen, die in dem Land Immobilien erwerben. Dies ist bspw. in Vanuatu und St. Lucia der Fall. Die Investitionen betragen ca. 200k USD.

Um die vorgeschlagenen Änderungen besser zu verstehen, ist es nützlich, zunächst die aktuelle Rechtslage zu kennen. Derzeit müssen Bewerber, die die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben wollen, gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 StAG ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben oder verlieren. § 12 StAG macht Ausnahmen, wenn dies nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen möglich ist. Diese Regelung gilt auch für Staatsangehörige der Europäischen Union und der Schweiz sowie für anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte in Deutschland. Die meisten Bewerber müssen jedoch ihre alte Staatsangehörigkeit aufgeben, um Deutsche zu werden.

Die Bundesregierung hat dies geändert. Die Notwendigkeit der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit wird aus § 10 StAG gestrichen. Der Deutsche Bundestag hat diesem Gesetzentwurf bereits zugestimmt. Das bedeutet: In Zukunft muss niemand mehr seine alte Staatsangehörigkeit aufgeben, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Die doppelte Staatsbürgerschaft würde bei Einbürgerungen zum neuen Standard.

Das neue Gesetz ist seit 27. Juni 2024 in Kraft.

Falls Sie Fragen zur doppelten Staatsbürgerschaft haben, kontaktieren Sie uns bitte.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Gründungskanzlei
Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)69 / 247563065 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
Gründungskanzlei
Gründungskanzlei
Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

Gründungskanzlei
+49 / 247563065 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Jetzt Angebot anfordern
Gründungskanzlei


Zypern Trust
  • - Beschleunigter Vermögensaufbau, da volls...
Firmengründung Singapur
  • Eine Firma in Singapur gründen - Gründe, w...
Firmengründung Ungarn
  • KFT Ungarn- Nur 9% Körperschaftsteuer. Di...