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Doppelte Staatsbürgerschaft

Seit 1 Juni gibt es weitreichende Änderungen für deutsche Staatsbürger betreffend einer weiteren Staatsbürgerschaft.

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Die Tür für eine zweite Staatsbürgerschaft steht Deutschen nun offen

Ab sofort kann jeder deutsche Staatsbürger einen Zweitpass besitzen.
Es gibt einige Länder in der Welt die Pässe an Personen ausstellen, die in dem Land Immobilien erwerben. Dies ist bspw. in Vanuatu und St. Lucia der Fall. Die Investitionen betragen ca. 200k USD.

Um die vorgeschlagenen Änderungen besser zu verstehen, ist es nützlich, zunächst die aktuelle Rechtslage zu kennen. Derzeit müssen Bewerber, die die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben wollen, gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 StAG ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben oder verlieren. § 12 StAG macht Ausnahmen, wenn dies nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen möglich ist. Diese Regelung gilt auch für Staatsangehörige der Europäischen Union und der Schweiz sowie für anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte in Deutschland. Die meisten Bewerber müssen jedoch ihre alte Staatsangehörigkeit aufgeben, um Deutsche zu werden.

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Die Bundesregierung hat dies geändert. Die Notwendigkeit der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit wird aus § 10 StAG gestrichen. Der Deutsche Bundestag hat diesem Gesetzentwurf bereits zugestimmt. Das bedeutet: In Zukunft muss niemand mehr seine alte Staatsangehörigkeit aufgeben, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Die doppelte Staatsbürgerschaft würde bei Einbürgerungen zum neuen Standard.

Das neue Gesetz ist seit 27. Juni 2024 in Kraft.

Falls Sie Fragen zur doppelten Staatsbürgerschaft haben, kontaktieren Sie uns bitte.

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Stephanie Huter
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