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Wenn Ihr Unternehmen regelmäßig Sendungen an Kunden im deutschsprachigen Raum vornimmt, dann hängt die umsatzsteuerliche Behandlung vom Zielland ab. Dies sollten Sie beachten, wenn Sie Rechnungen schreiben, die nach Österreich oder in die Schweiz gehen. Welche Regelungen Sie kennen sollten und was es zu berücksichtigen gibt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Innerhalb Deutschlands gilt auf Sendungen die Umsatzsteuer von 19% bzw. die reduzierte Umsatzsteuer von 7%. Grundsätzlich müssen alle Unternehmen beim Verkauf von Waren eine Umsatzsteuer auf ihren Ausgangsrechnungen ausweisen und an das Finanzamt zahlen. Allerdings können Sie die bereits gezahlte Vorsteuer auf Eingangsrechnungen mit dem Betrag verrechnen und ihn so deutlich mindern. Damit der zu zahlende Steuerbetrag nicht auf einen Schlag kommt und zu hoch ausfällt, können Unternehmer eine monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen. Kleinunternehmer haben den Vorteil, dass sie sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen können.
Beim Versand von Waren nach Österreich kommt es vor allem darauf an, ob sie an Privatpersonen oder an Unternehmen geliefert werden, da dies einen umsatzsteuerlichen Unterschied macht. Wenn Waren an Privatpersonen nach Österreich gesendet werden und ihre Beförderung dort endet, dann sind sie grundsätzlich in Österreich zu versteuern. Dort gilt ein Normalsteuersatz von 20% und ein ermäßigter Steuersatz von 10%.
In Österreich zu versteuernde Umsätze können dank dem One-Stop-Shop zentral abgewickelt werden. Dabei gilt aber auch die Bagatellgrenze von 10.000 €. Wer sie für Lieferungen in alle EU-Mitgliedsstaaten addiert nicht überschreitet, der kann auf Rechnungen dennoch die deutsche Umsatzsteuer ausweisen. Lieferungen zwischen Unternehmern hingegen stellen anders als Lieferungen an Privatpersonen eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung dar.
Bei Sendungen in die Schweiz handelt es sich um sogenannte steuerfreie Ausfuhrlieferungen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob sie an Privatpersonen oder an Unternehmer gehen. Stattdessen fällt eine Einfuhrumsatzsteuer an. Dabei wird mit einem Steuersatz von 7,7% bzw. reduziert 2,5% gerechnet.
Es wird aber ein ausländisches Unternehmen, das in der Schweiz Leistungen erbringt, dort auch umsatzsteuerpflichtig, wenn es eine Schwelle des weltweiten Umsatzes von 100.000 CHF überschreitet. Wenn dies auf Ihr Unternehmen zutrifft, dann müssen Sie sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung an Steuerpflichtige melden. Davon ausgenommen sind Unternehmer, die lediglich Waren in die Schweiz senden, da sie bereits Einfuhrsteuer erbracht haben.
Auf Kleinsendungen bis zu einem errechneten Steuersatz von 5 CHF werden keine Einfuhrsteuern erhoben. Wenn Unternehmen hingegen Kleinsendungen in Höhe von über 100.000 CHF jährlich in die Schweiz sendet, dann wird es mehrwertsteuerpflichtig. Dies zielt insbesondere auf die großen Onlinehändler ab.
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