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Limited gründen

0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.

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Limited gründen

Auch deutsche Existenzgründer können die Rechtsform der englischen Limited oder kurz gesagt der Ltd. wählen. Die Ltd. zählt ebenfalls zu den Kapitalgesellschaften, nur das das Mindeststartkapital gegenüber der GmbH doch sehr gering ausfällt.
Aufgrund der Haftungsbeschränkung ist die englische Limited sehr interessant, da sie nur mit dem geringen Startkapital haftet. Zudem bietet sie eine flexible, internationale Kapitalgesellschaft.

Die vermeintliche Wahrheit über Steuersparmodelle

Der NRD hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen.
Sehen Sie sich dieses Video bitte an.
Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt.
Das vom NDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer. Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt.

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Gründungskanzlei

Vorteile einer Limited

  • kostengünstige Gründung
  • geringes Mindestkapital von nur einem Pfund
  • kurze Gründungsdauer
  • Gesellschafter und Geschäftsführer kann ein und die gleiche Person sein
  • geringes Haftungskapital
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Rechtssichere Gründungen

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

Mehr über uns

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

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Ihr persönlicher Plan beinhaltet:

  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
  • Schritt-für-Schritt-Plan zur Unternehmensregistrierung
  • Empfehlungen zur Eröffnung eines Bankkontos
  • Eine kostenlose 15-minütige Beratung

Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:

Nutzen Sie unsere Erfahrungen

Wir bieten Ihnen umfangreiche Beratung und qualifizierte Entscheidungshilfen. Lassen Sie Ihre Limited von uns gründen und sichern Sie sich damit kompetenten, individuellen Service und optimale Begleitung bei der Führung Ihrer eigenen Limited (Ltd).

Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja – insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände (nicht nur die formale Struktur). Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung/Einfluss und ggf. wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheindenden Ausnahmen führen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen sowie – bei Steuerverkürzung – steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht; zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.

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