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Die vermögensverwaltende GmbH
Die vermögensverwaltende GmbH (VVG) ist ein zunehmend beliebtes Instrument zur Strukturierung und Verwaltung von privatem Vermögen. Durch ihre Flexibilität und Vielseitigkeit kann sie eine attraktive Option für Unternehmer und Privatpersonen sein, die ihre Vermögenswerte effizient steuern und schützen möchten.
Es lassen sich sowohl inländische Kapitalgesellschaften hierfür nutzen bei Anbietern wie bspw. RIDE oder ausländische Lösungen wie einen Trust auf Zypern oder Familienstiftung in Liechtenstein.
Was ist eine vermögensverwaltende GmbH?
Eine vermögensverwaltende GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die ausschließlich zur Verwaltung eigenen Vermögens dient und nicht gewerblich tätig ist. Das Vermögen kann aus einer Vielzahl von Anlageklassen bestehen, darunter Immobilien, Wertpapiere, Kunstwerke und andere Vermögenswerte. Die VVG kann auch als Holdinggesellschaft für Beteiligungen an anderen Unternehmen fungieren.
Die Hauptfunktion einer VVG ist es, Vermögen zu verwalten und zu konsolidieren, wobei das Hauptaugenmerk auf der Erhaltung und Mehrung des Vermögens liegt, anstatt auf einer aktiven Geschäftstätigkeit. Dies unterscheidet sie von einer operativen GmbH, die eine aktive Geschäftstätigkeit mit dem Ziel der Gewinnerzielung betreibt.
Vorteile einer vermögensverwaltenden GmbH
Eine VVG bietet verschiedene Vorteile. Zu den Hauptvorteilen zählen:
Herausforderungen bei der Gründung und Verwaltung einer vermögensverwaltenden GmbH
Trotz der vielfältigen Vorteile ist die Gründung und Verwaltung einer VVG mit Herausforderungen verbunden. Dazu gehören:
Wichtige Überlegungen zur Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH
Bei der Überlegung, eine VVG zu gründen, sollten verschiedene Faktoren berücksichtigt werden:
Die vermögensverwaltende GmbH als effektives Vermögensverwaltungsinstrument
Die VVG kann ein effektives Instrument zur Verwaltung, zum Schutz und zur Weitergabe von Vermögen sein. Sie bietet steuerliche Vorteile, Haftungsbeschränkung und Flexibilität. Gleichzeitig ist sie mit einer gewissen Komplexität und laufenden Verwaltungsaufwand verbunden. Eine sorgfältige Überlegung und Beratung sind daher bei der Gründung einer VVG unerlässlich. Trotz der Herausforderungen kann sie jedoch ein wertvolles Instrument zur Steuerung und Sicherung Ihres Vermögens sein.
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Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
In vielen Fällen ja – insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände (nicht nur die formale Struktur). Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung/Einfluss und ggf. wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheindenden Ausnahmen führen.
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).
Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen sowie – bei Steuerverkürzung – steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht; zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.
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