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Wettbewerbsverbot

 

Ein Wettbewerbsverbot kann auf verschiedene Weise zum Schutz Ihres Unternehmens beitragen. Es ist ein leistungsstarkes Werkzeug, das jedoch mit Vorsicht und im Einklang mit dem Gesetz verwendet werden sollte.

Zunächst ist es wichtig zu verstehen, was genau ein Wettbewerbsverbot ist. Hierbei handelt es sich um einen rechtsgültigen Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer oder zwischen einem Unternehmen und seinen Anteilseignern. Der Zweck dieser Vereinbarung besteht darin, zu verhindern, dass Mitarbeiter oder Gesellschafter während und/oder nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses oder der Gesellschafterstellung direkt mit dem Unternehmen konkurrieren. Dies kann beispielsweise durch die Gründung eines konkurrierenden Unternehmens oder die Anstellung bei einem Mitbewerber erfolgen.

 

Rechtsgrundlage für Wettbewerbsverbote

Die rechtlichen Grundlagen für Wettbewerbsverbote sind in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB). Die entsprechenden Regelungen finden sich für Arbeitnehmer in den §§ 74 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches und für Gesellschafter in den §§ 86 und 110 des Handelsgesetzbuches.

 

Wettbewerbsverbote in Arbeitsverhältnissen

Nach § 60 HGB ist ein Arbeitnehmer nicht berechtigt, während eines Arbeitsverhältnisses ohne Zustimmung des Arbeitgebers ein Konkurrenzunternehmen zu betreiben oder sich daran zu beteiligen. Dieses Wettbewerbsverbot gilt grundsätzlich für alle Mitarbeiter und bedarf keiner besonderen vertraglichen Regelung.

Es handelt sich nicht nur um direkte Geschäftskonkurrenz. Verboten sind auch Aktivitäten, die dem Arbeitgeber schaden könnten, etwa das Abwerben von Kunden oder Mitarbeitern.

 

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Wettbewerbsverbote während des Arbeitsverhältnisses gelten automatisch, nachvertragliche Wettbewerbsverbote müssen jedoch ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder in der Zusatzvereinbarung festgelegt werden. Hier gilt § 74 BGB. Vereinbarungen sind bis maximal zu zwei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich.

Allerdings sind solche Vereinbarungen an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sie müssen schriftlich erfolgen und der Arbeitnehmer muss während des Wettbewerbsverbots eine angemessene Entschädigung erhalten. Diese sollte mindestens 50% der zuletzt genutzten vertraglichen Leistung betragen.

 

Ausnahmen und Beschränkungen aus dem Wettbewerbsverbot

Es ist wichtig zu beachten, dass das Wettbewerbsverbot nicht als absolut gilt. Es gibt verschiedene gesetzliche Ausnahmen und Beschränkungen, die berücksichtigt werden sollten:

  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Zunächst einmal müssen Wettbewerbsverbote verhältnismäßig sein. Dies bedeutet, dass die Berufsfreiheit der Arbeitnehmer und Gesellschafter nicht unzulässig eingeschränkt werden darf. Es muss ein Ausgleich zwischen den Interessen des Arbeitgebers und denen des Arbeitnehmers bestehen.
  • Räumliche und sachliche Einschränkungen: Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sollten klar definiert und in ihrem Umfang begrenzt sein. Es sollte sowohl räumlich als auch sachlich beschränkt sein. Die räumliche Beschränkung bezieht sich auf die Gebiete, für die die Wettbewerbsverbotsklausel gilt. Sachliche Beschränkungen beziehen sich auf die Arten von Aktivitäten, die verboten sind.
  • Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen: Manche Berufsgruppen erlauben Wettbewerbsverbote nur eingeschränkt oder gar nicht. Dazu gehören Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte etc. Für diese Berufsgruppen gelten besondere berufsrechtliche Regelungen, die Wettbewerbsverbote in vielen Fällen unzulässig machen.

 

Durchsetzung von Wettbewerbsverboten und Konsequenzen

Wettbewerbsverbote können sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht durchgesetzt werden. Wenn Sie gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen, kann Ihr Arbeitgeber oder Ihr Unternehmen Schadensersatz verlangen. Wenn Sie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zudem gegen ein Wettbewerbsverbot verstoßen, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine fristlose Kündigung aussprechen. Ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart und verstößt ein Arbeitnehmer dagegen, kann der Arbeitgeber unter Umständen Vertragsstrafen geltend machen. Dies muss jedoch vorab im Arbeitsvertrag festgelegt werden.

 

Überlegungen für Arbeitgeber

Arbeitgeber sollten sorgfältig abwägen, wann und in welchem ​​Umfang Wettbewerbsverbote relevant und notwendig sind. Wettbewerbsverbote tragen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Kundenbeziehungen und Mitarbeiterinvestitionen bei. Allerdings kann es auch eine finanzielle Belastung sein, insbesondere wenn Sie eine Karenzentschädigung zahlen müssen.

Daher empfehlen wir Ihnen, Wettbewerbsverbote nur dann zu akzeptieren, wenn es wirklich notwendig ist, beispielsweise wenn Mitarbeiter Zugang zu vertraulichen Geschäftsgeheimnissen haben oder eine wichtige Position im Unternehmen innehaben.

 

Überlegungen für Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Wettbewerbsverbote Ihre berufliche Freiheit einschränken können. Daher sollten Sie sorgfältig überlegen, bevor Sie ein Wettbewerbsverbot unterzeichnen.

Stellen Sie sicher, dass die Wettbewerbsverbotsklausel klar definiert und sowohl räumlich als auch sachlich angemessen begrenzt ist. Stellen Sie außerdem sicher, dass eine angemessene Karenzentschädigung vorgesehen ist.

 

Schlussendlich lässt sich sagen, dass Wettbewerbsverbote eine wirksame Möglichkeit sein können, um Ihr Unternehmen zu schützen. Allerdings ist es wichtig, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und Wettbewerbsverbote sorgfältig zu gestalten. Andernfalls kann es zur Ungültigkeit oder zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Daher ist es sinnvoll, sich bei der Ausarbeitung von Wettbewerbsverboten beraten zu lassen.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
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