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Startseite > Firma Ausland – Egal ob Schweiz, Malta oder Zypern. Es gibt viele Fehler in steuerlichen Fragen

Gefahren bei der Gründung einer Firma in Ausland

Der nachfolgende Inhalt versteht sich als Kommentar des Teams von Gründungskanzlei. Sollten Sie sich mit dem Thema Firmengründung im Ausland befassen, lesen Sie diesen Beitrag aufmerksam. Nichts ist kostbarer als korrekte Informationen bei Auslandssachverhalten. Sie erfahren was rechtlich zulässig ist und wovon seriöse Geschäftsleute die Finger lassen sollten.

Gründen Sie wo die Steuern am geringsten sind!?

Zugegeben. Dieser Satz klingt verlockend. In Hong Kong zahlt Ihre Firma keine Steuern. Sollten Sie deshalb einfach eine Firma in Hong Kong gründen?
Nein. Der Gesellschafter ist anonym. Gleiches gilt für den Director. Selbst die Bank in Hong Kong gibt keine Auskünfte über den Kontoinhaber heraus?
Die Zeiten haben sich geändert. Mittlerweile ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass eine Bank in Hong Kong eine Meldung über den Kontoinhaber an das Finanzamt übermittelt. Die Bank ist hierzu gesetzlich verpflichtet.

Das würde bedeuten, dass das deutsche Finanzamt, um Nachzahlung aller fälligen Steuern bittet zzgl. Säumniszuschlägen.
Dies ist nur vermeidbar, wenn Sie einen lokalen Geschäftsführer in Hong Kong vorweisen können. Zwischen Deutschland und Hong Kong besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Das DBA zwischen Deutschland und China findet keine Anwendung.
Demnach ist der Wohnsitz des faktischen Geschäftsführers als Betriebsstätte anzusehen.

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Günstig gründen und Aktivitäten entfalten

Es gibt am Markt viele Anbieter, die sich als reine Gründungsagenturen verstehen und dann eben nur eine Firma eintragen lassen. Dann wird in der Regel ein Konto eröffnet und der Kunde erhält die Firmenunterlagen zugesandt. Zunächst scheint dies auch völlig normal. Als Director und Shareholder werden Firmen eingetragen, die dem wirtschaftlich Berechtigten, also dem Mandanten, nicht zuzuordnen sind. Der Mandant nutzt seine Auslandsfirma, um seinen Kunden Rechnungen zu schreiben und wird Gelder vereinnahmen.Die Gründungsagentur sieht sich nicht in der Verantwortung, ihren Kunden steuerrechtlich zu beraten. Die Agentur nimmt lediglich die Eintragung der Firma vor und stellt die Treuhänder. Es gilt das Eigenverantwortungsprinzip für den Kunden.Ein solches Vorgehen mag einige Jahre funktionieren, aber es ist nicht zulässig. Mitunter gibt es Tausende solcher Sachverhalte, die den Steuerbehörden bislang unentdeckt geblieben sind. Vor Jahrzehnten waren deutsche Steuerbehörden auch noch nicht soweit, solche Sachverhalte aufzuklären. Diese Zeiten haben sich jedoch rapide geändert und seit des automatischen Informationsaustauschs hat das Finanzamt genaue Daten über Kontostand und Kontoinhaber.

Die reine Gründung ist billig

Eine Firma zu gründen ist in fast allen Ländern dieser Welt sehr einfach und kostengünstig. Dies liegt vor allem daran, dass jeder Staat Firmen anziehen möchte, die Steuern zahlen. In den USA gibt es in Bundesstaat Nevada eine sog. “State Filing Fee” in Höhe von 75 USD. Das sind zunächst einmal die realen Kosten einer Firmengründung in diesem Staat. US-Anbieter bieten die Gründung für etwa 250 USD an inkl. Geschäftssitz und Übermittlung der Firmenunterlagen. Viele Anbieter kaufen bei eben diesen Agenturen ein und verkaufen diese Leistung dann für ein Vielfaches. Daran ist nichts falsch, aber ein solcher Firmenmantel ist relativ nutzlos. Denn ohne einen realen Geschäftssitz wird diese US-Firma nicht in den USA steuerpflichtig, sondern genau dort wo real die Geschäfte geführt werden.

Auslandsfirma als Beratungsfirma

Einige Inhaber einer Auslandsfirma halten es auch für möglich ihrer deutschen Firma eine Rechnung über Beratungsleistungen zu schreiben.  So werden schnell einige Tausend Euro ins Ausland transferiert. Der Gewinn in Deutschland wird in Höhe dieser Rechnungen verkürzt. Eine solche Gewinnverkürzung ist allerdings nicht zulässig. Bei einer Betriebsprüfung kommt das böse Erwachen.

Wie soll das Finanzamt das je erfahren?

Jeder gute Steuerprüfer sieht sich zuerst die größten Ausgaben des zu prüfenden Unternehmens an. Dummerweise fällt hier genau eine solche “Beratungsleistung” hinein, sofern der Steuerpflichtige beabsicht möglichst viel Geld ins Ausland zu bringen. Eine oder mehrerer solcher Rechnung werden dann genauestens geprüft. Dies gilt übrigens generell für Rechnungen aus dem Ausland, die nicht sofort einen konkreten Zusammenhang zwischen der Betriebstätigkeit und der bezahlten Leistung/Ware erkennen lassen. Eine Stelle für Auslandssachverhalte teilt dem Steuerprüfer mit, ob es sich bei der Auslandsfirma vermutlich um eine Briefkastengesellschaft handelt. Es gibt exakte Prüfkriterien, die sehr einfach und effizient sind. Zum einen sind die Sitzadressen der Gründungsagenturen beim Bundeszentralamt für Steuern erfasst. Die Überprüfung der Firmenadresse gibt dem Steuerprüfer so bereits Aufschluss hierüber, ob es sich um eben eine solche Briefkastengesellschaft handeln könnte. Solche Firmen im Ausland zu gründen ist eine große Sorglosigkeit und keine gute unternehmerische Entscheidung.

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Doch wie lassen sich legal Steuern sparen?

Generell gilt, dass Gelder nur fließen sollten, wenn ein tatsächlicher Leistungsaustausch erfolgt. Nicht nachvollziehbare Beratungen gehören nicht dazu. Eine Firma im Ausland, dient nicht dazu Schwarzgeld anzuhäufen. Auch wenn viele Inhaber ihre Firma dazu missbrauchen, ist es eine Dummheit Gelder nicht zu versteuern.

Schwarzgeld bringt keinem Unternehmer einen wirklichen Nutzen. Sie können über Schwarzgeld nicht frei verfügen, es in Deutschland nicht ausgeben. Früher oder später müssten sie dazu übergeben es zu versteuern, um es nutzen zu können.
Von Laien häufig empfohlen wird die Gewinnansammlung im Ausland. Die Versteuerung sollte dann nach einem Wohnsitzwechsel in einem Land mit 0% Einkommensteuersatz oder keine Steuern auf Dividenausschüttungen erfolgen. Diese Variante ist ebenfalls nicht zulässig.
Das Außensteuergesetz verlang die Versteuerung von Unternehmensgewinnen nach Ende des Kalenderjahres. Eine solche Gewinnansammlung ohne Besteuerung ist nicht möglich.

Ein Unternehmer sollte daher versuchen die Steuerlast legal zu senken, bestmöglich. Die Kosten müssen im Verhältnis zum Nutzen, der Steuerersparnis stehen. Weiteres Ziel sollte die Vermögenssicherung sein. Im Falle einer Krise, sollte Vermögen unantastbar vorhanden sein.

Eine Briefkastenfirma bringt nur Probleme

Der einzige Zweck, der eine Briefkastenfirma erfüllen kann, ist die Sicherung von Vermögen. Eine Briefkastengesellschaft, die keine Gewinne erzielt, sondern lediglich über ein Geschäftskonto verfügt und dort Vermögen parkt. Also bereits versteuertes Einkommen. Die Nutzung wäre legal. Das Konto bildet eine Rücklage für den Unternehmer. Etwaige Zinsgewinne müssen in Deutschland versteuert werden.

Sie benötigen eine richtige Firma. Neben einem Briefkasten muss diese über Angestellte, Geschäftsführer im Land des Sitzes und Büroräumlichkeiten verfügen. Dies sind Kriterien anhand derer sich ein echter Geschäftsbetrieb nachweisen lässt. Diese Firma würde vom Finanzamt anerkannt werden. Steuerlich bedeutet dies, dass die Unternehmensbesteuerung auf das Sitzland beschränkt ist.
In Malta wären das 5%. Dies ist der Körperschäftssteuersatz. Eine Gewerbesteuer oder vergleichbares gibt es in Malta nicht.




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Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)69 / 247563065 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert

Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert

Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

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Datenschutz/Kanzleistandort
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Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach

Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

Wir halten uns an unseren Kodex

Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

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