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Firmengründung Spanien

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Firmengründung Spanien

Da es seit 1992 keine Probleme mehr für EU- Angehörige mit den Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnissen in Spanien gibt, haben sich ausländische Unternehmen und Investoren völlig liberalisiert.

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Unternehmensformen in Spanien

Dem zukünftigen Unternehmer stehen verschiedene Rechtsformen zur Verfügung. Mögliche Unternehmensformen sind die Einzelfirma, hierbei sollten aber immer die haftungsrechtlichen Gründe bedenkt werden, die Sociedad Limitada – S.L. ähnlich der GmbH oder die Aktiengesellschaft die Sociedad Anonima, S.A.. Für welche Unternehmensform man sich entscheidet, sollte anhand der Vor- und Nachteile genau abgewägt werden.

„Ist Ihr Unternehmen hauptsächlich mit haftungsintensiven Tätigkeiten beschäftigt bietet sich die Gründung einer S.L. oder S.A. an.“

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Gründungskanzlei

Sociedad Limitada – S.L.

Bei der Sociedad Limitada – S.L., ähnlich der deutschen GmbH, muss das gesetzlich vorgeschriebene Stammkapital von 3012 Euro eingesetzt werden. Dieses ist in Gesellschaftsanteile aufgeteilt. Für die Gründung sind 2 natürliche und juristische Personen notwendig. Die S.L. wird von einem oder mehreren Geschäftsführern vertreten.
Die Buchführung ist Pflicht und jährlich muss der Jahresabschluss beim spanischen Handelsregister vorgelegt werden.
Mit einer spanischen S.L. kann auch europaweit geschäftliche Tätigkeiten ausgeübt werden.

Vorteile der SL

– Beschränkung der Haftung auf das Grundkapital somit keine Haftung auf Privatvermögen
– günstigerer Steuersatz bei hohen Gewinnen

Sociedad Anonima, S.A

Die sociedad anonima, S.A. ist wie die deutsche Aktiengesellschaft. Als Mindeststammkapital muss eine Summe von 65.000 Euro hinterlegt werden.

Vorteile der S.A.

– Haftung ist begrenzt auf die Einlage
– Kauf und Verkauf von Aktien möglich

Sociedad Unipersonal

Die sociedad Unipersonal ist die Einzelunternehmung oder Einmanngesellschaft. Der Gesellschafter haftet mit dem in der Gesellschaft eingesetzten Kapital. Der Firmensitz der sociedad unipersonal muss in Spanien sein. Bei dieser Form der Gesellschaft ist es wichtig, dass im Firmenname der Zusatz unipersonal aufgeführt sein muss. Nur so ist sofort erkennbar, dass es sich um nur einen Gesellschafter handelt.
Da die Gründung von einem Notar vorgenommen wird, muss diesem nachgewiesen werden, dass das Gründungskapital auf dem Geschäftskonto einbezahlt worden ist.

Steuern

Kapitalgesellschaften, also die spanische GmbH und die spanische Aktiengesellschaft werden mit 35 % nach spanischen Körperschaftssteuergesetz auf die Gewinne versteuert.
Innerhalb eines Zeitrahmens von 7 Jahren können Gewinne und Verluste kompensiert werden. Desweiteren unterliegen sämtliche Gesellschaften der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist ein fester, jährlicher Steuerbetrag der sich nach dem Ort der Gesellschaft und der Gesellschaftstätigkeit richtet.

Die vermeintliche Wahrheit über Steuersparmodelle

Der NRD hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen.
Sehen Sie sich dieses Video bitte an.
Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt.
Das vom NDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer. Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt.


 

Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

Steuerunterschied zwischen Deutschland und Spanien

Im direkten Steuer Vergleich stellt man fest, dass eine Unternehmensgründung in Spanien vorteilhafter sein kann als in Deutschland.

  Deutsche GmbH spanisches Unternehmen Offshore Unternehmen (keine Geschäftstätigkeit in Spanien)
Körperschaftssteuer 15.825% inkl.Solidaritatszuschlag) -sofern der Umsatz unter 5.000.000,00 € beträgt, die Firma weniger als 25 Mitarbeiter hat, werden die ersten 300.000,00 € des Gewinnes mit 20 % versteuert und der restliche Gewinn mit 25 %
- ab einem Umsatz von 5.000.000,00 € werden die ersten 300.000,00 € mit 25 % versteuert und der Rest mit 30 %
- ab 10.000.000,00 € Umsatz wird der gesamte Gewinn mit 30 % Steuern belastet
entfällt
Gewerbesteuer Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435% entfällt entfällt

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

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Ihr persönlicher Plan beinhaltet:

  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
  • Schritt-für-Schritt-Plan zur Unternehmensregistrierung
  • Empfehlungen zur Eröffnung eines Bankkontos
  • Eine kostenlose 15-minütige Beratung

Die größten Vorteile Spaniens sind

  • Steuerliche Vorteile
  • Überdurchschnittliche Wachstumsrate
  • EU-Mitglied
  • Spanien ist das zweitgrößte Empfängerland für Subventionen (Förderungen)

Subventionen

Seit 1986 gehört Spanien zu den EU-Mitgliedstaaten. Darauf folgte ein überdurchschnittliches Wachstum was auf die hohen Transferzahlungen/Subventionen aus den EU Argrarfonds, den Regionalfonds und den Kohäsionsfonds zurück zuführen ist. Spanien gilt als zweigrößtes Empfängerland der Subventionen nach Polen.

Warum gerade Spanien?

  • Sehr gute Erreichbarkeit
  • Der Euro als Währung
  • Die Lebensart
  • Das Klima
  • Die Kultur

Firma in Spanien gründen – So geht´s

Die Gründung einer Firma in Spanien ist einfach und der Gründer muss nicht nach Spanien reisen. Für die Gründung wird lediglich eine beglaubigte Ausweis- oder Passkopie und eine Stromrechnung benötigt. Je nach Wahl der Bank u.U. auch ein kurzer Lebenslauf oder eine Bankreferenz.

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