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Firmengründung Spanien

Da es seit 1992 keine Probleme mehr für EU- Angehörige mit den Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnissen in Spanien gibt, haben sich ausländische Unternehmen und Investoren völlig liberalisiert.

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Sehr sicherer Finanzplatz
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Liberales Steuersystem
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Besondere Steuervorteile
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Keine Anreise nötig

Unternehmensformen in Spanien

Dem zukünftigen Unternehmer stehen verschiedene Rechtsformen zur Verfügung. Mögliche Unternehmensformen sind die Einzelfirma, hierbei sollten aber immer die haftungsrechtlichen Gründe bedenkt werden, die Sociedad Limitada – S.L. ähnlich der GmbH oder die Aktiengesellschaft die Sociedad Anonima, S.A.. Für welche Unternehmensform man sich entscheidet, sollte anhand der Vor- und Nachteile genau abgewägt werden.

„Ist Ihr Unternehmen hauptsächlich mit haftungsintensiven Tätigkeiten beschäftigt bietet sich die Gründung einer S.L. oder S.A. an.“

Sociedad Limitada – S.L.

Bei der Sociedad Limitada – S.L., ähnlich der deutschen GmbH, muss das gesetzlich vorgeschriebene Stammkapital von 3012 Euro eingesetzt werden. Dieses ist in Gesellschaftsanteile aufgeteilt. Für die Gründung sind 2 natürliche und juristische Personen notwendig. Die S.L. wird von einem oder mehreren Geschäftsführern vertreten.
Die Buchführung ist Pflicht und jährlich muss der Jahresabschluss beim spanischen Handelsregister vorgelegt werden.
Mit einer spanischen S.L. kann auch europaweit geschäftliche Tätigkeiten ausgeübt werden.

Vorteile der SL

– Beschränkung der Haftung auf das Grundkapital somit keine Haftung auf Privatvermögen
– günstigerer Steuersatz bei hohen Gewinnen

Sociedad Anonima, S.A

Die sociedad anonima, S.A. ist wie die deutsche Aktiengesellschaft. Als Mindeststammkapital muss eine Summe von 65.000 Euro hinterlegt werden.

Vorteile der S.A.

– Haftung ist begrenzt auf die Einlage
– Kauf und Verkauf von Aktien möglich

Sociedad Unipersonal

Die sociedad Unipersonal ist die Einzelunternehmung oder Einmanngesellschaft. Der Gesellschafter haftet mit dem in der Gesellschaft eingesetzten Kapital. Der Firmensitz der sociedad unipersonal muss in Spanien sein. Bei dieser Form der Gesellschaft ist es wichtig, dass im Firmenname der Zusatz unipersonal aufgeführt sein muss. Nur so ist sofort erkennbar, dass es sich um nur einen Gesellschafter handelt.
Da die Gründung von einem Notar vorgenommen wird, muss diesem nachgewiesen werden, dass das Gründungskapital auf dem Geschäftskonto einbezahlt worden ist.

Steuern

Kapitalgesellschaften, also die spanische GmbH und die spanische Aktiengesellschaft werden mit 35 % nach spanischen Körperschaftssteuergesetz auf die Gewinne versteuert.
Innerhalb eines Zeitrahmens von 7 Jahren können Gewinne und Verluste kompensiert werden. Desweiteren unterliegen sämtliche Gesellschaften der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist ein fester, jährlicher Steuerbetrag der sich nach dem Ort der Gesellschaft und der Gesellschaftstätigkeit richtet.

Die vermeintliche Wahrheit über Steuersparmodelle

Der NRD hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen.
Sehen Sie sich dieses Video bitte an.
Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt.
Das vom NDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer. Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt.


 




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Die größten Vorteile Spaniens sind

  • Steuerliche Vorteile
  • Überdurchschnittliche Wachstumsrate
  • EU-Mitglied
  • Spanien ist das zweitgrößte Empfängerland für Subventionen (Förderungen)

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Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

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Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)69 / 247563065 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert

Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert

Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

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Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort

Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach

Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

Wir halten uns an unseren Kodex

Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

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Subventionen

Seit 1986 gehört Spanien zu den EU-Mitgliedstaaten. Darauf folgte ein überdurchschnittliches Wachstum was auf die hohen Transferzahlungen/Subventionen aus den EU Argrarfonds, den Regionalfonds und den Kohäsionsfonds zurück zuführen ist. Spanien gilt als zweigrößtes Empfängerland der Subventionen nach Polen.

Warum gerade Spanien?

  • Sehr gute Erreichbarkeit
  • Der Euro als Währung
  • Die Lebensart
  • Das Klima
  • Die Kultur

Steuerunterschied zwischen Deutschland und Spanien

Im direkten Steuer Vergleich stellt man fest, dass eine Unternehmensgründung in Spanien vorteilhafter sein kann als in Deutschland.

  Deutsche GmbH spanisches Unternehmen Offshore Unternehmen (keine Geschäftstätigkeit in Spanien)
Körperschaftssteuer 15.825% inkl.Solidaritatszuschlag) -sofern der Umsatz unter 5.000.000,00 € beträgt, die Firma weniger als 25 Mitarbeiter hat, werden die ersten 300.000,00 € des Gewinnes mit 20 % versteuert und der restliche Gewinn mit 25 %
- ab einem Umsatz von 5.000.000,00 € werden die ersten 300.000,00 € mit 25 % versteuert und der Rest mit 30 %
- ab 10.000.000,00 € Umsatz wird der gesamte Gewinn mit 30 % Steuern belastet
entfällt
Gewerbesteuer Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435% entfällt entfällt

Firma in Spanien gründen – So geht´s

Die Gründung einer Firma in Spanien ist einfach und der Gründer muss nicht nach Spanien reisen. Für die Gründung wird lediglich eine beglaubigte Ausweis- oder Passkopie und eine Stromrechnung benötigt. Je nach Wahl der Bank u.U. auch ein kurzer Lebenslauf oder eine Bankreferenz.

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