Gründungskanzlei
Startseite > Das Handelsregister

Das Handelsregister

 

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem die Einträge aller am Handel beteiligten Kaufleute geführt werden. Die Verwaltung erfolgt durch ein örtlich zuständiges Gericht und es dient zur Rechtssicherheit bei Ihren Handelsgeschäften.

Das Register ist in zwei Abteilungen unterteilt: Abteilung A (HRA) für Einzelkaufleute und Personengesellschaften und Abteilung B (HRB) für Kapitalgesellschaften. Es enthält Informationen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte des Unternehmens, wie Firmenname, Geschäftsadresse, Rechtsform, Geschäftsführer und Kapital.

 

Wozu dient das Handelsregister?

Das Handelsregister dient mehreren Zwecken:

  1. Transparenz: Das Handelsregister ermöglicht Dritten den Zugriff auf wichtige Informationen über Ihr Unternehmen. Dies trägt zur Transparenz und Sicherheit im Geschäftsverkehr bei.
  2. Rechtssicherheit: Das Handelsregister dient der Rechtssicherheit. Im Register eingetragene Rechtsgeschäfte gelten als bekannt und für Dritte verbindlich.
  3. Identitätsprüfung: Das Handelsregister ermöglicht es uns, die Identität und Existenz eines Unternehmens zu überprüfen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie Geschäfte mit neuen Partnern tätigen.

 

Was ist im Handelsregister geregelt?

Im Handelsregister werden verschiedene Aspekte des Unternehmens geregelt. Die wichtigsten im Register erfassten Punkte sind:

  • Firmenname und Sitz des Unternehmens
  • Rechtsform des Unternehmens (z.B. GmbH, AG, OHG)
  • Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder
  • Stammkapital (für Kapitalgesellschaften)
  • Unternehmenszweck
  • Prokura und Handlungsvollmachten

Alle diese Informationen werden im Handelsregister eingetragen und sind öffentlich zugänglich. Jede Änderung, wie etwa eine Änderung der Geschäftsführung oder des Firmennamens, muss mitgeteilt und im Handelsregister eingetragen werden.

 

Welche Bedeutung hat das Handelsregister?

Das Handelsregister ist für Unternehmen und Betriebe von großer Bedeutung. Dies gewährleistet nicht nur Sicherheit und Transparenz im Geschäftsverkehr, sondern dient auch als Nachweis der Rechtsfähigkeit des Unternehmens. Die Eintragung ins Handelsregister ist in vielen Rechtsformen verpflichtend und markiert häufig die offizielle Gründung eines Unternehmens.

Darüber hinaus sind die im Handelsregister veröffentlichten Informationen für Geschäftspartner, Gläubiger und Kunden von großer Bedeutung. Hier können Sie sich über die wirtschaftliche Lage und Zuverlässigkeit des Unternehmens informieren.

 

Gesetzliche Grundlagen des Handelsregisters

Die gesetzlichen Grundlagen des Handelsregisters liegen in verschiedenen Gesetzen, insbesondere dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Handelsregisterverordnung (HRV).

Nach § 8 HGB sind Kaufleute verpflichtet, ihr Gewerbe im Handelsregister anzumelden. Dies gilt nicht nur für Einzelunternehmen, sondern auch für Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Der Inhalt ist in der Handelsregisterverordnung festgelegt. Außerdem werden die für die Registrierung erforderlichen Unterlagen und Verfahren beschrieben.

 

Wie läuft die Handelsregistereintragung ab?

Die Eintragung ins Handelsregister ist grundsätzlich ein mehrstufiger Prozess, der aus folgenden Schritten besteht:

  1. Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen: Zunächst müssen Sie die notwendigen Unterlagen für die Registrierung vorbereiten. Dazu gehören in der Regel der Gesellschaftsvertrag und eine Liste der Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder. Im Falle einer Kapitalgesellschaft müssen zusätzlich Unterlagen zum Nachweis der Einzahlung des Stammkapitals vorgelegt werden.
  2. Notarielle Beurkundung: Anträge auf Eintragung ins Handelsregister müssen notariell beurkundet werden. Ein Notar prüft die Unterlagen und stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
  3. Einreichung beim Amtsgericht: Nach der Beurkundung wird der Antrag beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. Dieses prüft den Antrag und die Begleitunterlagen.
  4. Eintragung ins Handelsregister: Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister. Einträge werden im Allgemeinen durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht.

 

Das Handelsregister ist ein zentrales Element des deutschen Handelsrechts. Es sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit und ist für die Unternehmensgründung und den Betrieb von großer Bedeutung.

Insgesamt trägt das Handelsregister dazu bei, einen fairen und transparenten Geschäftsverkehr zu gewährleisten und bietet Unternehmen gleichzeitig die Möglichkeit, wichtige Informationen offenzulegen, um ihr Geschäftsprofil zu schärfen.

Für Unternehmer ist es wichtig, das Handelsregister und seine Funktionen zu verstehen und die Eintragungen im Handelsregister sorgfältig vorzubereiten und durchzuführen. Wenn Sie Zweifel oder Fragen haben, sollten Sie professionellen Rat einholen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Registrierungsprozess reibungslos verläuft.

Buchen Sie daher noch heute ein unverbindliches Erstgespräch mit einem unserer Experten!

 

 

Gründungskanzlei
Sehr sicherer Finanzplatz
Gründungskanzlei
Liberales Steuersystem
Gründungskanzlei
Besondere Steuervorteile
Gründungskanzlei
Keine Anreise nötig



Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Immer die passende Lösung – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Jetzt Angebot anfordern
Gründungskanzlei

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Gründungskanzlei
Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)69 / 247563065 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
Gründungskanzlei
Gründungskanzlei
Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

Gründungskanzlei
+49 / 247563065 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr

Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Gründungskanzlei
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

Gründungskanzlei
Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

Gründungskanzlei
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert

Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

Gründungskanzlei
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert

Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

Gründungskanzlei
Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort

Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

Gründungskanzlei
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach

Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

Wir halten uns an unseren Kodex

Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

Gründungskanzlei
Rechtssichere Gründungen
Gründungskanzlei
Transparente Kosten
Gründungskanzlei
Immer die passende Lösung
Gründungskanzlei
Keine falschen Versprechen

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Jetzt Angebot anfordern
Gründungskanzlei
Firmengründung Ungarn
  • KFT Ungarn- Nur 9% Körperschaftsteuer. Di...
Zypern Trust
  • - Beschleunigter Vermögensaufbau, da volls...
Firmengründung Singapur
  • Eine Firma in Singapur gründen - Gründe, w...