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Firmengründung Georgien

Das Land im Kaukasus entwickelt sich immer mehr zu einer international beliebten Jurisdiktion zur Gründung von Kapitalgesellschaften. Der Hauptgrund dafür sind die solide wirtschaftliche und politische Entwicklung der letzten 10 Jahre, ein verständliches und faires Steuersystem und ein gesunder Bankensektor mit moderner Infrastruktur. Georgien hat sich gegenüber ausländischen Investoren geöffnet und verfügt über ein äußerst investitionsfreundliches Umfeld. Die Einreise für EU Bürger ist problemlos mit bis zu einem Jahr Aufenthalt möglich.

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Sehr sicherer Finanzplatz
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Liberales Steuersystem
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Besondere Steuervorteile
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Keine Anreise nötig

Die Dauer und der Ablauf einer Firmengründung in Georgien

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft dauert nur 2 Tage (nachdem alle Unterlagen vorliegen). Die beliebteste Gesellschaftsform ist die LLC (Limited Liability Company) und besteht aus mindestens 1 Direktor und 1 Gesellschafter. Direktor und Gesellschafter müssen nicht georgische Staatsangehörige sein. Auf Wunsch können Treuhänder bereit gestellt werden.
Die Gründung kann aus der Ferne mittels Vollmacht oder vor Ort beim Notar in Georgien erfolgen. Wir begleiten Sie in allen Angelegenheiten und betreuen Sie rundum. Unmittelbar nach der Gründung können Geschäftskonten bei lokalen und internationalen Banken eröffnet werden, wozu wenige Tage genügen.

Das Steuersystem

Die georgische Kapitalgesellschaft bleibt zunächst steuerfrei. Erst wenn Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet werden sind 15% Körperschaftssteuer und 5% Dividendensteuer fällig. Die Steuerbelastung beträgt also insgesamt 20%.
Die georgische LLC eignet sich ideal für Unternehmer die Kapital reinvestieren und geringe Gewinnausschüttungen vornehmen.

Freie Industriezonen in Georgien: 0% Steuern

Die Freien Industriezonen in Georgien locken Investoren mit Steuervorteilen:
-0% Körperschaftssteuer
-0% Dividendensteuer
-0% Umsatzsteuer
Es handelt sich bei diesen Gebieten um besondere Zonen mit staatlicher Lizenz mit denen Investitionen gefördert werden. Grundsätzlich können sich Unternehmen aus verschiedenen Branchen in den Freien Industriezonen niederlassun wie Beratung, IT , Dienstleistungen, Handel und Produktion.
Mit einem Unternehmen in der der Freien Industriezonen in Georgien haben Sie die Möglichkeit komplett steuerbefreit zu agieren. Sie zahlen lediglich eine jährliche fest vereinbarte Lizenzgebühr.

Vorratsgesellschaften Georgien

Über unseren zyprischen Partner halten wir georgische Vorratsgesellschaften inklusive Steuernummer, apostillierten Handelsregisterauszügen, Bankkonto und Geschäftsführer in verschiedenen Branchen bereit. Mit unseren Vorratsgesellschaften können Sie sofort Ihr Business starten und erwerben eine voll einsatzfähige, aber unbelastete Gesellschaft.

Geschäftskonto Georgien

Die Eröffnungs eine Geschäftsgirokontos in Georgien benötigt nur wenige Tage. Georgische Gesellschaften können wählen zwischen der TBC Bank, Bank of Georgia, ProCredit Bank, Liberty Bank, Basisbank und VTB Bank.
Für Gesellschaften außerhalb Georgiens ist eine Kontoeröffnung ebenfalls möglich. Nutzen Sie die Möglichkeit einer verbindlichen Vorabprüfung durch die Bank ob ein Konto für Ihr Unternehmen eröffnet werden kann.

Privatkonto Georgien

Ein Privatkonto in Georgien ist für Jedermann sinnvoll. Georgien nimmt nicht am automatischen Informationsaustausch teil – Sie profitieren von Privatsphäre. Außerdem verfügen georgische Banken über hohe Eigenkapitalquoten und gelten daher als sicherer im Vergleich zu westlichen Banken.
Vermögen in georgischen Banken sind geschützt und eignen sich ideal als Notgroschen im Fall von persönlichen oder finanziellen Krisen.
Die Kosten für eine Kontoeröffnung betragen 600,- EUR zzgl. 20 EUR für beglaubigte Übersetzungen.

Kontoeröffnung remotely ohne Anreise

In Georgien ist es für EU Bürger möglich eine Kontoeröffnung ohne persönliche Anreise vorzunehmen. Es wird lediglich eine apostillierte Vollmacht benötigt, welche von unseren Juristen vorbereitet wird. Sie erhalten die Kontounterlagen samt Kreditkarte und Internetbankingzugangsdaten frei Haus.

Bankkonto in Georgien – TBC Bank und Bank of Georgia

In Georgien dominieren die TBC Bank und Bank of Georgia den Bankenmarkt. Beide Banken verfügen über einen hervorragenden Kundenservice, Internetbanking und moderne Kreditkartenlösungen. Gängige Währungen sind GEL, EUR, USD und GBP. Die gängigen Kreditkarten VISA, Mastercard und teilweise auch AMEX (American Express) stehen zur Verfügung.
Die laufenden Kosten eines Bankkontos inklusisve Kreditkarte in Georgien belaufen sich auf unter 100 Euro jährlich.


 




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Die größten Vorteile einer anonymen Firmengründung auf einen Blick

  • Vermeidung unnötiger rechtlicher Risiken in Deutschland (z.B. Abmahnungen)
  • Beschränkte Hauftung, man haftet nicht mit seinen gesamten privatvermögen (z.B. bei einer LLC)
  • Anonymität oder hohes Maß an Diskretion
  • Eigentumsverhältnisse von außen nicht nachvollziehbar

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Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

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Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)69 / 247563065 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert

Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert

Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

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Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort

Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach

Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

Wir halten uns an unseren Kodex

Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

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