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Körperschaftssteuer

Die Körperschaftsteuer ist die Hauptsteuerpflicht für juristische Personen, einschließlich Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Um die finanziellen Verpflichtungen eines Unternehmens zu verstehen und eine wirksame Steuerstrategie zu entwickeln, ist die Beherrschung der Körperschaftssteuer von entscheidender Bedeutung. Die Körperschaftsteuer wird in Deutschland durch das Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt.

Was ist die Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer ist eine Ertragssteuer, die auf das Einkommen einer juristischen Person erhoben wird. Eine juristische Person ist eine rechtlich selbständige Einheit und aufgrund ihrer Rechtsform selbst Träger von Rechten und Pflichten. Die Körperschaftssteuer beträgt derzeit 15 % auf das zu versteuernde Einkommen gemäß KStG § 23. Hinzu kommt eine Solidaritätsabgabe in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer.

Anwendungsbereiche der Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer fällt hauptsächlich für juristische Personen wie GmbH und AG an. Auch andere juristische Personen wie Genossenschaften und Vereine können dem Körperschaftsteuergesetz unterliegen, wenn sie einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen. Auf die weltweiten Einkünfte dieser Unternehmen wird Körperschaftsteuer erhoben, wenn sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Deutschland haben (§ 1 KStG).

Berechnung der Körperschaftsteuer

Die Berechnung der Körperschaftsteuer beginnt mit der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Dazu gehören Gewinne aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalgewinne. Von diesen Einnahmen werden die Betriebskosten abgezogen.

Das Ergebnis ist ein Gewinn, der der Körperschaftsteuer unterliegt. Besonderes Augenmerk sollte auf die Regeln zu Gewinnermittlung gelegt werden. Nach § 8 KStG gilt, dass der Gewinn der Körperschaft der Betrag ist, um den das Eigenkapital im Laufe des Wirtschaftsjahres vermehrt wird, abzüglich Einlagen und zuzüglich Entnahmen. Darüber hinaus enthält das Körperschaftsteuergesetz Sonderregelungen zu bestimmten Themen, etwa zu Verlustvorträgen (§ 10d EStG) und latenten Steuern (§ 274 HGB). 

Vorteile der Körperschaftsbesteuerung

Die Körperschaftssteuer hat mehrere Vorteile. Erstens sorgt sie für eine einheitliche Besteuerung aller Kapitalgesellschaften, unabhängig von der Anzahl oder dem Status der Gesellschafter. Dies schafft Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit.

Zweitens ist der Steuersatz für die Körperschaftssteuer niedriger als die Einkommensteuer, was für große, profitable Unternehmen von großem Vorteil ist. Schließlich ermöglicht die Körperschaftsbesteuerung die Trennung von der Besteuerung der Unternehmen und der Gesellschafter. Dies ermöglicht eine effizientere Steuerplanung und kann den Gesellschaftern so Steuervorteile bringen.

Herausforderung und Kritik

Während die Körperschaftsbesteuerung einige Vorteile bietet, gibt es auch Herausforderungen und Kritikpunkte. Andererseits kann die Körperschaftsbesteuerung zu einer Doppelbesteuerung führen, wenn Unternehmensgewinne zunächst auf Unternehmensebene und dann auf Gesellschafterebene besteuert werden. Darüber hinaus ist die diese Art der Besteuerung sehr komplex und kann zu erheblichen Verwaltungskosten führen.

Unternehmenssteuer als Teil der Unternehmensstrategie

Die Körperschaftsteuer ist ein zentrales Element des deutschen Steuersystems und hat erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Situation eines Unternehmens. Ein gutes Verständnis der Körperschaftssteuer und ihrer Auswirkungen kann Unternehmen dabei helfen, ihre Steuerstrategien effektiver zu gestalten und potenzielle Vorteile zu nutzen. Daher empfehlen wir Ihnen, den Rat eines Steuerberaters einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte der Körperschaftssteuer ordnungsgemäß berücksichtigt werden.

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
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Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert

Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

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Datenschutz/Kanzleistandort
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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
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Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

Wir halten uns an unseren Kodex

Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

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