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Schenkungssteuer Freibetrag: Was Sie wissen sollten
Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die auf Schenkungen erhoben wird. Wenn Sie
jemandem eine Schenkung machen, kann dies zu Steuerpflichten führen. In Deutschland
gibt es einen Freibetrag für Schenkungen, bis zu dem keine Schenkungssteuer anfällt. In
diesem Artikel werden wir näher auf den Schenkungssteuer Freibetrag eingehen und
erklären, was Sie darüber wissen sollten.
Was ist der Schenkungssteuer Freibetrag?
Der Schenkungssteuer Freibetrag ist der Betrag, bis zu dem Schenkungen steuerfrei sind.
In Deutschland beträgt dieser Freibetrag 20.000 Euro für Schenkungen zwischen Eltern
und Kindern. Für Schenkungen zwischen Ehepartnern beträgt der Freibetrag 500.000
Euro. Geschwister haben einen Freibetrag von 20.000 Euro und Enkel haben einen
Freibetrag von 200.000 Euro. Andere Verwandte und Personen, die nicht mit dem
Schenker verwandt sind, haben einen Freibetrag von 20.000 Euro.
Was passiert, wenn der Freibetrag überschritten wird?
Wenn der Freibetrag überschritten wird, müssen Schenkungssteuern gezahlt werden. Die
Höhe der Schenkungssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und
Beschenktem ab und variiert je nach Höhe des Schenkungsbetrags. Die
Schenkungssteuer kann zwischen 7% und 50% des Schenkungsbetrags betragen.
Wie kann man den Schenkungssteuer Freibetrag nutzen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Schenkungssteuer Freibetrag zu nutzen. Eine
Möglichkeit ist, den Freibetrag alle zehn Jahre zu nutzen. Das bedeutet, dass Sie alle
zehn Jahre einen Betrag bis zum Freibetrag steuerfrei verschenken können. Eine andere
Möglichkeit ist, Schenkungen aufzuteilen. Wenn Sie zum Beispiel Ihrem Kind eine größere
Summe schenken möchten, können Sie den Betrag auf mehrere Jahre verteilen und so
den Freibetrag jedes Jahr nutzen.
Was sollte man beim Schenken beachten?
Beim Schenken sollte man darauf achten, dass es sich um eine Schenkung handelt und
nicht um eine verdeckte Schenkung. Verdeckte Schenkungen können dazu führen, dass
der Freibetrag nicht genutzt werden kann und Schenkungssteuern fällig werden. Eine
verdeckte Schenkung liegt zum Beispiel vor, wenn Sie Ihrem Kind ein Haus verkaufen,
aber nur einen symbolischen Betrag verlangen. In diesem Fall kann das Finanzamt den
Verkaufspreis auf den aktuellen Marktwert schätzen und die Differenz als Schenkung
ansehen.
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Allgemeinen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir bieten Ihnen ein
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