Gründungskanzlei
Startseite > Due Diligence

Due Diligence

 

Due Diligence ist ein wichtiger Prozess in der Geschäftswelt, insbesondere bei Unternehmenskäufen, Fusionen und Finanzierungsprozessen. Dieser Artikel beschreibt umfassend den Due-Diligence-Prozess und konzentriert sich auf seine rechtlichen Aspekte.

Das Wort „Due Diligence“ kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „gebotene Sorgfalt“. In der Wirtschaft wird der Begriff verwendet, um den Prüfungsprozess zu beschreiben, der durchgeführt wird, bevor eine wichtige Geschäftsentscheidung getroffen wird. Das Ziel der Due Diligence besteht darin, Risiken zu identifizieren und zu bewerten, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

 

Welche Arten der Due Diligence gibt es?

Es gibt verschiedene Arten der Due Diligence, die sich auf unterschiedliche Aspekte eines Unternehmens oder einer Geschäftstransaktion konzentrieren.

  • Finanzielle Due Diligence: Hierbei handelt es sich um eine gründliche Untersuchung der finanziellen Situation eines Unternehmens, einschließlich Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Cashflow-Analysen.
  • Rechtliche Due Diligence: Bei dieser Prüfung geht es um rechtliche Aspekte eines Unternehmens oder einer Transaktion. Untersucht werden beispielsweise bestehende Verträge, rechtliche Risiken und Compliance-Fragen.
  • Operative Due Diligence: Hierbei werden die operativen Aspekte des Unternehmens betrachtet, wie zum Beispiel das Geschäftsmodell, die Führungsstruktur und die Geschäftsprozesse.
  • Umweltbezogene Due Diligence: Der Schwerpunkt dieser Art von Prüfung liegt auf Umweltthemen und Nachhaltigkeit. Dies kann besonders in Branchen mit hohen Umweltrisiken von Bedeutung sein.
  • IT-Due-Diligence: Diese Prüfung umfasst die Unternehmensinformationstechnologie einschließlich Software, Hardware, IT-Sicherheit und Datenschutz.

 

Der Due-Diligence-Prozess

Due-Diligence-Prozesse können je nach Art der Prüfung und spezifischen Geschäftsumständen variieren. Im Allgemeinen umfasst dieser Prozess jedoch die folgenden Schritte:

  1. Vorbereitung: Der erste Schritt besteht darin, den Umfang der Due Diligence festzulegen und einen Plan zur Durchführung der Prüfung zu entwickeln. Außerdem werden die notwendigen Ressourcen bereitgestellt und eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet.
  2. Dokumentensammlung und -analyse: Der nächste Schritt besteht darin, relevante Dokumente und Informationen zu sammeln und zu analysieren. Dazu gehören Finanzberichte und Verträge sowie Umweltberichte und IT-Dokumente.
  3. Auswertung: Basierend auf der Analyse der gesammelten Informationen werden Risiken und Chancen identifiziert und bewertet. Es wird ein Bericht erstellt, der die Ergebnisse der Due Diligence zusammenfasst und Empfehlungen für die nächsten Schritte gibt.
  4. Verhandlungen und Abschluss: Vertragsbedingungen können auf Grundlage der Ergebnisse der Due Diligence ausgehandelt und angepasst werden. Sobald diese abgeschlossen sind, kann die Transaktion abgeschlossen werden.

 

Rechtliche Aspekte der Due Diligence

Aus rechtlicher Sicht ist die Due Diligence häufig nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern ergibt sich aus der allgemeinen Sorgfaltspflicht des Verkäufers nach § 347 HGB. Unter bestimmten Umständen kann jedoch aus rechtlichen Gründen eine sorgfältige Prüfung erforderlich sein. Dies gilt beispielsweise für Unternehmenskäufe mit Altlastenhaftung nach § 75 AO oder § 25 HGB sowie bestimmte Finanzierungsformen, die eine umfassende Risikobewertung erfordern. Auch im Hinblick auf das Aktiengesetz (AktG) sind Sorgfaltsprüfungen wichtig. Nach § 91 Abs. 2 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat verpflichtet, ein Überwachungssystem einzurichten, um Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können, frühzeitig zu erkennen.

 

Die Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung ist ein komplexer, aber wichtiger Prozess, der dazu beiträgt, Risiken zu reduzieren und fundierte Geschäftsentscheidungen zu treffen. Ein klares Verständnis des Due-Diligence-Prozesses und seiner rechtlichen Aspekte kann Unternehmern dabei helfen, sicherzustellen, dass sie ihre Geschäftsinteressen wirksam schützen. 

Wenn Sie vor einer wichtigen Geschäftsentscheidung stehen und eine Due Diligence in Betracht ziehen, sollten Sie professionellen Rat einholen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, damit wir einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren können. Wir minimieren Risiken und unterstützen fundierte Entscheidungen für Ihren Unternehmenserfolg!

Gründungskanzlei
Sehr sicherer Finanzplatz
Gründungskanzlei
Liberales Steuersystem
Gründungskanzlei
Besondere Steuervorteile
Gründungskanzlei
Keine Anreise nötig



Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Immer die passende Lösung – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Jetzt Angebot anfordern
Gründungskanzlei

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Gründungskanzlei
Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)69 / 247563065 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
Gründungskanzlei
Gründungskanzlei
Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

Gründungskanzlei
+49 / 247563065 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr

Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Gründungskanzlei
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

Gründungskanzlei
Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

Gründungskanzlei
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert

Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

Gründungskanzlei
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert

Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

Gründungskanzlei
Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort

Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

Gründungskanzlei
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach

Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

Wir halten uns an unseren Kodex

Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

Gründungskanzlei
Rechtssichere Gründungen
Gründungskanzlei
Transparente Kosten
Gründungskanzlei
Immer die passende Lösung
Gründungskanzlei
Keine falschen Versprechen

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Jetzt Angebot anfordern
Gründungskanzlei
Firmengründung Ungarn
  • KFT Ungarn- Nur 9% Körperschaftsteuer. Di...
Firmengründung Singapur
  • Eine Firma in Singapur gründen - Gründe, w...
Zypern Trust
  • - Beschleunigter Vermögensaufbau, da volls...