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Due Diligence
Due Diligence ist ein wichtiger Prozess in der Geschäftswelt, insbesondere bei Unternehmenskäufen, Fusionen und Finanzierungsprozessen. Dieser Artikel beschreibt umfassend den Due-Diligence-Prozess und konzentriert sich auf seine rechtlichen Aspekte.
Das Wort „Due Diligence“ kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „gebotene Sorgfalt“. In der Wirtschaft wird der Begriff verwendet, um den Prüfungsprozess zu beschreiben, der durchgeführt wird, bevor eine wichtige Geschäftsentscheidung getroffen wird. Das Ziel der Due Diligence besteht darin, Risiken zu identifizieren und zu bewerten, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Welche Arten der Due Diligence gibt es?
Es gibt verschiedene Arten der Due Diligence, die sich auf unterschiedliche Aspekte eines Unternehmens oder einer Geschäftstransaktion konzentrieren.
Der Due-Diligence-Prozess
Due-Diligence-Prozesse können je nach Art der Prüfung und spezifischen Geschäftsumständen variieren. Im Allgemeinen umfasst dieser Prozess jedoch die folgenden Schritte:
Rechtliche Aspekte der Due Diligence
Aus rechtlicher Sicht ist die Due Diligence häufig nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern ergibt sich aus der allgemeinen Sorgfaltspflicht des Verkäufers nach § 347 HGB. Unter bestimmten Umständen kann jedoch aus rechtlichen Gründen eine sorgfältige Prüfung erforderlich sein. Dies gilt beispielsweise für Unternehmenskäufe mit Altlastenhaftung nach § 75 AO oder § 25 HGB sowie bestimmte Finanzierungsformen, die eine umfassende Risikobewertung erfordern. Auch im Hinblick auf das Aktiengesetz (AktG) sind Sorgfaltsprüfungen wichtig. Nach § 91 Abs. 2 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat verpflichtet, ein Überwachungssystem einzurichten, um Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können, frühzeitig zu erkennen.
Die Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung ist ein komplexer, aber wichtiger Prozess, der dazu beiträgt, Risiken zu reduzieren und fundierte Geschäftsentscheidungen zu treffen. Ein klares Verständnis des Due-Diligence-Prozesses und seiner rechtlichen Aspekte kann Unternehmern dabei helfen, sicherzustellen, dass sie ihre Geschäftsinteressen wirksam schützen.
Wenn Sie vor einer wichtigen Geschäftsentscheidung stehen und eine Due Diligence in Betracht ziehen, sollten Sie professionellen Rat einholen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, damit wir einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren können. Wir minimieren Risiken und unterstützen fundierte Entscheidungen für Ihren Unternehmenserfolg!
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Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
In vielen Fällen ja – insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände (nicht nur die formale Struktur). Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung/Einfluss und ggf. wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheindenden Ausnahmen führen.
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).
Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen sowie – bei Steuerverkürzung – steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht; zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.
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