0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.
Die am häufigsten gegründete Unternehmensform in Hongkong ist die Limited (Ltd. – private limited company). In Hongkong ist es möglich eine Ltd in kürzester Zeit zu gründen. Hongkong als Firmensitz zu wählen ist strategisch sehr interessant, da Hongkong eine der weltweit führenden Zentren im Bereich der Finanzen und des Handels ist.
Die direkte Beteiligung an einer LTD mit Sitz in Hong Kong ist nicht empfehlenswert, da dies nach deutschem Recht zur Hinzurechnungsbesteuerung führt. Sie benötigen zwingend eine Holding, in einem Land, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Hong Kong abgeschlossen hat, um legal Steuervorteile zu nutzen.
„Besonders wirtschaftsfreundlicher Standort“ ist der Ruf, der Hongkong vorauseilt. Dazu trägt zum einem die Rechtsordnung Hongkongs bei, aber auch die besondere staatliche Stellung, die Economic Analysis and Business Facilitation Unit (EABFU),welche eingeführt wurde, um das Wirtschaftswachstum voranzutreiben.
Des weiteren gehört Hongkong zu einem der bevorzugten Standorte Asiens. Hongkong als „Tor zu China und der Welt“ hat eine enorme wirtschaftliche Stärke und liegt unmittelbar am südchinesischen Meer und ist somit Knotenpunkt für den weltweiten Handel.
Eine Firmengründung in Hongkong empfiehlt sich für Gründer, die Handel betreiben und einen echten Geschäftsbetrieb mit Ihrer Hong Kong LTD aufnehmen möchten.
Für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschafter gibt es eine Faktoren zu berücksichtigen, die eine Beratung erforderlich machen. Der Einsatz einer Holding ist zwingend erforderlich, da ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland nicht besteht.
Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.
Der NRD hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen. Sehen Sie sich dieses Video bitte an. Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt. Das vom NDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer. Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt.
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Erfahren sie anhand dieser Beispielzahlen wie hoch der Unterschied in der Besteuerung einer deutschen GmbH Hongkong Limited ist.
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.
Das Mindestkapital beträgt 1 HKD.
Für die Private Limited Company ist mindestens ein Aktionär erforderlich. Dabei ist es irrelevant welchen Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit dieser angehört.
Wenn in Hongkong ein Unternehmen gegründet wird, so muss mindestens eine Person d. h. entweder eine natürliche oder eine juristische Person als Geschäftsführer eingesetzt werden. Der Wohnsitz muss nicht zwingend in Hongkong sein. Eine weitere Möglichkeit bestünde auch darin, einen treuhänderischen Geschäftsführer zu wählen, um die Anonymität zu gewährleisten.
Der eingetragene Firmensitz einer Private Limited Company muss zwingend in Hongkong sein. Als Adressangabe reicht keine Postfachadresse aus, sondern es muss eine physische Adresse sein.
Hongkong hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien und Luxemburg, jedoch nicht mit der BRD.
Es gibt keine Mehrwertsteuer in Hongkong. Lieferungen ins Ausland unterliegen der Einfuhrumsatzsteuer im Zielland.
| Deutsche GmbH | Hongkong Limited | Hong Kong Gesellschaft (Gewinne werden nicht in Hongkong erwirtschaftet) | |
|---|---|---|---|
| Gewinn | 80.000 EUR | 80.000 EUR | 80.000 EUR |
| Körperschaftssteuer | 12.660 EUR (15.825% inkl.Solidaritatszuschlag) | 13.200 EUR (16,5%) | entfällt |
| Gewerbesteuer | 12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435%) | entfällt | entfällt |
| Gewinn nach Steuern | 55.160,- EUR | 66.800,- EUR | entfällt |
| STEUERBELASTUNG | 24.840,- EUR | 13.200,- EUR | 0,- EUR |
Die Gründung einer Hongkong Limited ist einfach und der Gründer muss nicht nach Hongkong reisen. Für die Gründung wird lediglich eine beglaubigte Ausweis- oder Passkopie und eine Stromrechnung benötigt. Je nach Wahl der Bank u.U. auch ein kurzer Lebenslauf oder eine Bankreferenz.