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Firmengründung Hong Kong

0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.

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Firmengründung Hongkong

Die am häufigsten gegründete Unternehmensform in Hongkong ist die Limited (Ltd. – private limited company). In Hongkong ist es möglich eine Ltd in kürzester Zeit zu gründen. Hongkong als Firmensitz zu wählen ist strategisch sehr interessant, da Hongkong eine der weltweit führenden Zentren im Bereich der Finanzen und des Handels ist.

Hinweise für Personen mit Wohnsitz Deutschland:

Die direkte Beteiligung an einer LTD mit Sitz in Hong Kong ist nicht empfehlenswert, da dies nach deutschem Recht zur Hinzurechnungsbesteuerung führt. Sie benötigen zwingend eine Holding, in einem Land, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Hong Kong abgeschlossen hat, um legal Steuervorteile zu nutzen.

Wirtschaftsfreundliches Hongkong

„Besonders wirtschaftsfreundlicher Standort“ ist der Ruf, der Hongkong vorauseilt. Dazu trägt zum einem die Rechtsordnung Hongkongs bei, aber auch die besondere staatliche Stellung, die Economic Analysis and Business Facilitation Unit (EABFU),welche eingeführt wurde, um das Wirtschaftswachstum voranzutreiben.
Des weiteren gehört Hongkong zu einem der bevorzugten Standorte Asiens. Hongkong als „Tor zu China und der Welt“ hat eine enorme wirtschaftliche Stärke und liegt unmittelbar am südchinesischen Meer und ist somit Knotenpunkt für den weltweiten Handel.
Eine Firmengründung in Hongkong empfiehlt sich für Gründer, die Handel betreiben und einen echten Geschäftsbetrieb mit Ihrer Hong Kong LTD aufnehmen möchten.
Für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschafter gibt es eine Faktoren zu berücksichtigen, die eine Beratung erforderlich machen. Der Einsatz einer Holding ist zwingend erforderlich, da ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland nicht besteht.

Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

Jährliche Pflichten einer Ltd.

  • Jährliche Erneuerung der Gewerbeerlaubnis
  • Vorlegung von Berichten über das Grundkapital, Aktionäre, Geschäftsführer und Sekretär
  • Vorlegung einer geprüften Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Steuerbelastung: Deutsche GmbH und Hongkong Limited im Vergleich

Erfahren sie anhand dieser Beispielzahlen wie hoch der Unterschied in der Besteuerung einer deutschen GmbH Hongkong Limited ist.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

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4.90/5

Ihr persönlicher Plan beinhaltet:

  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
  • Schritt-für-Schritt-Plan zur Unternehmensregistrierung
  • Empfehlungen zur Eröffnung eines Bankkontos
  • Eine kostenlose 15-minütige Beratung

Welche Vorteile hat der Standort Hongkong zu bieten

  • Ausländische Einkünfte sind steuerbefreit, daher 0% Steuern
  • Steuersatz von 16,5 % auf die Gewinne nur wenn diese in Hong Kong generiert wurden
  • Hochqualifizierte Arbeitskräfte
  • Keine Beschränkung der Nationalität der Aktionäre oder Direktoren
  • Wichtige zentrale geographische Lage innerhalb Asiens
  • Wichtiger Verkehrsknotenpunkt
  • Sehr gute Wirtschaftsbeziehungen zu China dank des Abkommens zur engen wirtschaftlichen Partnerschaft (Closer Economic Partner Arrangement [CEPA]), Unternehmen wird daher die Möglichkeit geboten einen besseren Zugang zum chinesischen Markt zu bekommen.

Grundvoraussetzungen einer Hong Kong Limited

GRUNDKAPITAL

Das Mindestkapital beträgt 1 HKD.

Aktionäre

Für die Private Limited Company ist mindestens ein Aktionär erforderlich. Dabei ist es irrelevant welchen Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit dieser angehört.

Geschäftsführer

Wenn in Hongkong ein Unternehmen gegründet wird, so muss mindestens eine Person d. h. entweder eine natürliche oder eine juristische Person als Geschäftsführer eingesetzt werden. Der Wohnsitz muss nicht zwingend in Hongkong sein. Eine weitere Möglichkeit bestünde auch darin, einen treuhänderischen Geschäftsführer zu wählen, um die Anonymität zu gewährleisten.

Firmensitz

Der eingetragene Firmensitz einer Private Limited Company muss zwingend in Hongkong sein. Als Adressangabe reicht keine Postfachadresse aus, sondern es muss eine physische Adresse sein.

Doppelbesteuerungsabkommen

Hongkong hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien und Luxemburg, jedoch nicht mit der BRD.

Umsatzsteuer

Es gibt keine Mehrwertsteuer in Hongkong. Lieferungen ins Ausland unterliegen der Einfuhrumsatzsteuer im Zielland.

Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja – insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände (nicht nur die formale Struktur). Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung/Einfluss und ggf. wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheindenden Ausnahmen führen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen sowie – bei Steuerverkürzung – steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht; zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.

  Deutsche GmbH Hongkong Limited Hong Kong Gesellschaft (Gewinne werden nicht in Hongkong erwirtschaftet)
Gewinn 80.000 EUR 80.000 EUR 80.000 EUR
Körperschaftssteuer 12.660 EUR (15.825% inkl.Solidaritatszuschlag) 13.200 EUR (16,5%) entfällt
Gewerbesteuer 12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435%) entfällt entfällt
Gewinn nach Steuern 55.160,- EUR 66.800,- EUR entfällt
STEUERBELASTUNG 24.840,- EUR 13.200,- EUR 0,- EUR

Firma in Hong Kong gründen – So geht´s

Die Gründung einer Hongkong Limited ist einfach und der Gründer muss nicht nach Hongkong reisen. Für die Gründung wird lediglich eine beglaubigte Ausweis- oder Passkopie und eine Stromrechnung benötigt. Je nach Wahl der Bank u.U. auch ein kurzer Lebenslauf oder eine Bankreferenz.

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Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
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Key account manager bei W-V Law Firm LLP

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