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Firmengründung USA - US LLC gründen

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Firmengründung in den USA / US LLC gründen

Die USA bietet einen sehr großen Absatzmarkt, den kaum ein anderes Land zu bieten hat. Das hat den Vorteil, dass selbst in Krisenzeiten zahlungsfähige und konsumfreudige Kundschaft existiert. Für Firmengründer ist dieser Standort daher sehr interessant.

Eine LLC oder INC können Sie für Geschäftstätigkeiten weltweit einsetzen. Insbesondere für digitale Unternehmen und vermögensverwaltende Gesellschaften eignet sich der Standort USA besonders. Bei korrekter Ausgestaltung in Kombination mit Stiftungen oder einem steuergünstigen Wohnsitzland kann die Steuerlast auf 0% gesenkt werden.

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Rechtsformen der USA

In den USA gibt es zwei wichtige Rechtsformen unter denen sie wählen können. LLC und Corporation.

US Corporation gründen

Die Gründung einer US-Corporation, ist der Gründung einer deutschen Aktiengesellschaft gleichzusetzen. Somit erhalten die Eigentümer Aktien, die den jeweiligen Anteil an der US-Corporation belegen. Es wird unterschieden zwischen einer C-Corp und S-Corp. Eine C-Corp ist in den USA körperschaftsteuerpflichtig. Eine Beratung für die Wahl der für Sie geeigneten Rechtsform ist unabdingbar,

LLC – US-amerikanischen Limited Liability Company

Die LLC, ähnlich der deutschen GmbH oder Partnergesellschaft -je nach gesellschaftsrechtlicher Gestaltung- erfreut sich immer größerer Beliebtheit, da die LLC-Gesellschafter nicht persönlich mit Ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden können. Desweiteren wird zur Haftungsbeschränkung keine Komplementär-Corporation benötigt. Gleichzeitig fallen keine Körperschaftssteuern an. Jeder „member“ einer LLC versteuert gemäß seinen persönlichen Einkommensteuersatz im Wohnsitzland.
Eine LLC mit nur einem Member kann den Status Tax Exempt erhalten und ist in den USA damit nicht steuerpflichtig. Jedoch darf diese LLC in den USA keine Tätigkeiten ausüben, um nicht in die Steuerpflicht zu geraten.

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

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Steuerliche Behandlung

Das US-Steuerrecht gewährt für einige bestimmte Rechtsformen ein Einordnungswahlrecht. Dieses wird durch Ankreuzen im Steuerformular 8832 ausgeübt und wird auch als „Check-the-box-Verfahren“ bezeichnet. Ausgewählt werden kann zwischen drei Besteuerungsarten 1. als Corporation, welcher der US- Körperschaftssteuer unterliegt, 2. dem Partnership, dann sind die Gewinnanteile einkommenssteuerpflichtig oder 3. im Fall einer Ein-Personen-LLC als „Disregarded Entity“, bei dem die Versteuerung unmittelbar bei dem Gesellschafter stattfindet.

Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

Wie geht man bei einer Firmengründung in den USA vor?

Wer in den Vereinigten Staaten eine Firma gründen möchte, profitiert von einer schnellen Gründung. Diese nimmt in der Regel nur wenige Tage bis hin zu einer Woche in Anspruch. In vielen Fällen lässt sich die Firmengründung sogar online durchführen.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Gründung einer Firma besteht darin, dass bisher keine andere Firma mit demselben Namen im gewählten Bundesstaat vorhanden ist. Die Unternehmensgründung in den USA muss zudem bei der zuständigen Behörde angemeldet werden, die für den jeweiligen Bundesstaat zuständig ist.

Um Fehler von Anfang an zu vermeiden, empfiehlt sich vor der Firmengründung in den USA eine ausführliche wie individuelle Beratung. Diese ist für die erfolgreiche Gründung eines Unternehmens besonders wichtig, da jeder Bundesstaat über eigene Bestimmungen und gesetzliche Regelungen verfügt.

Zudem sollten Sie als Gründer die für Sie passende Rechtsform wählen, wobei Ihnen eine professionelle Beratung ebenfalls weiterhelfen kann. Zwar setzen die verschiedenen Rechtsformen kein Mindestkapital voraus, doch ist ein gewisses Kapital dennoch empfehlenswert, insbesondere wenn Sie als Unternehmensgründer einen Kredit aufnehmen möchten.

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Firmengründung in den USA?

Wenn Sie planen, in den USA ein Unternehmen zu gründen, gilt es einige Voraussetzungen zu beachten. Diese sind in erster Linie vom jeweiligen Bundesstaat abhängig, indem Sie Ihre Firma gründen möchten. Wichtig ist, dass Sie die Rechtslage des jeweiligen Bundesstaates kennen und sich zu den jeweiligen Regelungen informieren.

Von der jeweiligen Rechtslage hängt die Mehrheit der Gründungdetails ab, sodass den staatenspezifischen Voraussetzungen oftmals eine zentrale Bedeutung zu kommt. Kenntnisse über die Besteuerung der Firma sind ebenfalls wichtig, sowohl im Hinblick auf die Regelungen in den USA als auch in Deutschland. Einige Unternehmensformen können Sie außerdem nur dann wählen, wenn Sie selbst in den USA ansässig sind.

Welche Steuern fallen bei einer Firmengründung in den USA an?

Nach einer Firmengründung in den Vereinigten Staaten fallen gewisse Steuern an. Als Unternehmer müssen Sie daher eine sogenannte Federal Tax Identification Number oder eine Employer Identification Number beantragen. Im Falle eines Sole Proprietorships ist die Social Security Number des Unternehmers ausreichend, wenn die Firma keine weiteren Arbeitnehmer beschäftigt. Für alle anderen Rechtsformen ist nach der Gründung eine Employer Identification Number verpflichtend.

Als Betreiber eines Sole Proprietorships sind Sie zudem einkommenssteuerpflichtig, während Arbeitgeber Bundessteuer und Bundesstaatensteuer zahlen. Möchten Sie mit Ihrem Unternehmen Waren vertreiben, fällt zudem die Umsatzsteuer an. Die Höhe der einzelnen Steuern richtet sich dabei nach dem Bundesstaat, indem Sie Ihre Firma gegründet haben.

Steuerbelastung im Vergleich

Nachfolgend finden Sie eine kleine Aufführung der steuerlichen Unterschiede zwischen einer deutschen Firma und einem Unternehmen in den USA.

  Deutsche GmbH Unternehmen in den USA
Körperschaftssteuer 15.825% inkl.Solidaritatszuschlag Die Körperschaftssteuer in den USA ist progressiv.
15 % Steuer fallen auf die ersten $50,000 des zu versteuernden Gewinnes an. Bis $75,000 fallen 25 % Steuern an und der darüber hinaus gehende Gewinn wird mit 35 % versteuert. Hinzu kommt die Einkommensteuer der einzelnen Bundesstaaten, die je nach Bundesstaat von 0 - 12 % betragen.
Gewerbesteuer Hebesatz Bundesdurchschnitt 2023 403% entfällt

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

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Ihr persönlicher Plan beinhaltet:

  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
  • Schritt-für-Schritt-Plan zur Unternehmensregistrierung
  • Empfehlungen zur Eröffnung eines Bankkontos
  • Eine kostenlose 15-minütige Beratung

Die größten Vorteile einer LLC in den USA sind

  • In den USA steuerbefreite LLC möglich (nur ein Member möglich, natürliche oder juristische Person)
  • schnelle Kontoeröffnung - ohne Anreise- bei sog. Fintech-Banken
  • Gründung in jedem US-Bundesstaat möglich
  • manche Bundesstaaten veröffentlichen keine Daten im Handelsregister, sodass der "Member" der LLC anonym bleibt

 

Die vermeintliche Wahrheit über Steuersparmodelle

Der NRD hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen.
Sehen Sie sich dieses Video bitte an.
Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt.
Das vom NDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer. Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt.

Steuerlast in den einzelnen Bundesstaaten

Die Steuerlast richtet sich nach dem Bundesstaat, in dem die Unternehmensgründung erfolgen soll. Die Gesamtsteuerlast ergibt sich aus US Bundes+ Bundesstaaten-Steuer.

Folgende Vorteile hat die USA für Firmengründer zu bieten

  • - Hervorragende Reputation
  • - Anonymität in einigen Bundesstaaten möglich
  • - Schnelle Gründung ohne Anreise
  • - Steuernummer in ca. 4-6 Wochen
  • - Niedrige laufende Kosten
  • - gute Bankingmöglichkeiten

 

Sie können sich ein Bundesstaat aussuchen. Jeder Staat unterscheidet in Besteuerung, Anonymität, laufen Kosten und anderen Faktoren:

Zu den USA gehören:
Staaten
Name des Bundesstaats, Körperschaftssteuersatz, Einwohner im gesamten Bundesstaat

Alabama, Montgomery, 6,5% Körperschaftssteuer, ca. 4,9 Millionen Einwohner
Alaska, Juneau, 0-9,4% Körperschaftssteuer, ca. 731.000 Einwohner
Arizona, Phoenix, 4,9% Körperschaftssteuer, ca. 7,5 Millionen Einwohner
Arkansas, Little Rock, 1-6,5% Körperschaftssteuer, ca. 3 Millionen Einwohner
Kalifornien, Sacramento, 8,84% Körperschaftssteuer, ca. 39,5 Millionen Einwohner
Colorado, Denver, 4,63% Körperschaftssteuer, ca. 5,8 Millionen Einwohner
Connecticut, Hartford, 7,5% Körperschaftssteuer, ca. 3,6 Millionen Einwohner
Delaware, Dover, 8,7% Körperschaftssteuer, ca. 974.000 Einwohner
Florida, Tallahassee, 4,458% Körperschaftssteuer, ca. 21,7 Millionen Einwohner
Georgia, Atlanta, 5,75% Körperschaftssteuer, ca. 10,7 Millionen Einwohner
Hawaii, Honolulu, 4,4-6,4% Körperschaftssteuer, ca. 1,4 Millionen Einwohner
Idaho, Boise, 6,5% Körperschaftssteuer, ca. 1,9 Millionen Einwohner
Illinois, Springfield, 7,0% Körperschaftssteuer, ca. 12,6 Millionen Einwohner
Indiana, Indianapolis, 4,9% Körperschaftssteuer, ca. 6,8 Millionen Einwohner
Iowa, Des Moines, 6-12% Körperschaftssteuer, ca. 3,2 Millionen Einwohner
Kansas, Topeka, 4-7% Körperschaftssteuer, ca. 2,9 Millionen Einwohner
Kentucky, Frankfort, 5% Körperschaftssteuer, ca. 4,5 Millionen Einwohner
Louisiana, Baton Rouge, 4-8% Körperschaftssteuer, ca. 4,6 Millionen Einwohner
Maine, Augusta, 3,5-8,93% Körperschaftssteuer, ca. 1,3 Millionen Einwohner
Maryland, Annapolis, 8,25% Körperschaftssteuer, ca. 6 Millionen Einwohner
Massachusetts, Boston, 8% Körperschaftssteuer, ca. 6,9 Millionen Einwohner
Michigan, Lansing, 6% Körperschaftssteuer, ca. 9,9 Millionen Einwohner
Minnesota, St. Paul, 9,8% Körperschaftssteuer, ca. 5,7 Millionen Einwohner
Mississippi, Jackson, 3-5% Körperschaftssteuer, ca. 2,9 Millionen Einwohner
Missouri, Jefferson City, 4-6,25% Körperschaftssteuer, ca. 6,2 Millionen Einwohner
Montana, Helena, 6,75% Körperschaftssteuer, ca. 1,1 Millionen Einwohner
Nebraska, Lincoln, 5,58-7,81% Körperschaftssteuer, ca. 1,9 Millionen Einwohner
Nevada, Carson City, Keine Körperschaftssteuer, ca. 3,2 Millionen Einwohner
New Hampshire, Concord, 7,7% Körperschaftssteuer, ca. 1,4 Millionen Einwohner
New Jersey, Trenton, 6,5-11,5% Körperschaftssteuer, ca. 8,9 Millionen Einwohner
New Mexico, Santa Fe, 4,8-7,6% Körperschaftssteuer, ca. 2,1 Millionen Einwohner
New York, Albany, 6,5% Körperschaftssteuer, ca. 19,5 Millionen Einwohner
North Carolina, Raleigh, 2,5% Körperschaftssteuer, ca. 10,7 Millionen Einwohner
North Dakota, Bismarck, 4,31% Körperschaftssteuer, ca. 765.000 Einwohner
Ohio, Columbus, Keine Körperschaftssteuer, ca. 11,8 Millionen Einwohner
Oklahoma, Oklahoma City, 6% Körperschaftssteuer, ca. 4 Millionen Einwohner
Oregon, Salem, 6,6-7,6% Körperschaftssteuer, ca. 4,3 Millionen Einwohner
Pennsylvania, Harrisburg, 9,99% Körperschaftssteuer, ca. 12,8 Millionen Einwohner
Rhode Island, Providence, 7% Körperschaftssteuer, ca. 1,1 Millionen Einwohner
South Carolina, Columbia, 5% Körperschaftssteuer, ca. 5,3 Millionen Einwohner
South Dakota, Pierre, Keine Körperschaftssteuer, ca. 887.000 Einwohner
Tennessee, Nashville, 6,5% Körperschaftssteuer, ca. 6,9 Millionen Einwohner
Texas, Austin, Keine Körperschaftssteuer, ca. 29,7 Millionen Einwohner
Utah, Salt Lake City, 4,95% Körperschaftssteuer, ca. 3,3 Millionen Einwohner
Vermont, Montpelier, 6-8,5% Körperschaftssteuer, ca. 623.000 Einwohner
Virginia, Richmond, 6% Körperschaftssteuer, ca. 8,6 Millionen Einwohner
Washington, Olympia, Keine Körperschaftssteuer, ca. 7,7 Millionen Einwohner
West Virginia, Charleston, 6,5% Körperschaftssteuer, ca. 1,8 Millionen Einwohner
Wisconsin, Madison, 7,9% Körperschaftssteuer, ca. 5,8 Millionen Einwohner
Wyoming, Cheyenne, Keine Körperschaftssteuer, ca. 579.000 Einwohner


Für Corporations beträgt die US Federal Corporate Tax Rate 21% (Stand 2023).


Territorien
American Samoa, Baker Island, Guam, Howland Island, Jarvis Island, Johnston Atoll, Kingman Reef, Midway Islands, Territorien, Navassa Island, Northern, Mariana Islands, Palmyra Atoll, Puerto Rico, Virgin Islands, Wake Island

US LLC gründen – So geht´s

Die Gründung einer Firma in den USA ist einfach und der Gründer muss nicht extra in die USA einreisen. Für die Gründung wird lediglich eine beglaubigte Ausweis- oder Passkopie und eine Stromrechnung benötigt. Je nach Wahl der Bank u.U. auch ein kurzer Lebenslauf oder eine Bankreferenz.

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