W-V Law Firm LLP – Ihr Partner für Gesellschaftsrecht, Stiftungen, Banking und Expansion.
Gründungskanzlei Erstgespräch
+49 69 247563065

mo-fr 09:00-17:00 uhr

Startseite > Körperschaftsteuersätze in Europa

Körperschaftsteuersätze in Europa

0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.

Client 1 Client 2 Client 3
★★★★★

+2000 erfolgreiche Mandanten

Körperschaftsteuersätze in Europa

 

Europäische Länder verlangen, wie fast alle anderen Länder auf der ganzen Welt auch, von Unternehmen, dass sie Körperschaftssteuern auf ihre Gewinne zahlen. Die Höhe der Steuern, die ein Unternehmen letztendlich auf seine Gewinne zahlt, hängt sowohl von der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage als auch vom Körperschaftsteuersatz ab. Die folgende Karte zeigt, wie die gesetzlichen Körperschaftsteuersätze in den europäischen OECD-Ländern im Vergleich stehen.

(Grafik)

Unter Berücksichtigung der zentralen und subzentralen Steuern hat Portugal mit 31,5 Prozent den höchsten gesetzlichen Körperschaftsteuersatz unter den europäischen OECD-Ländern. Deutschland und Frankreich folgen mit 29,9 Prozent bzw. 28,4 Prozent. Ungarn (9 Prozent), Irland (12,5 Prozent) und Litauen (15 Prozent) haben die niedrigsten Körperschaftsteuersätze.

Im Durchschnitt erheben die europäischen OECD-Länder derzeit einen Körperschaftsteuersatz von 21,7 Prozent. Dies liegt unter dem weltweiten Durchschnitt, der gemessen in 177 Jurisdiktionen im Jahr 2020 bei 23,9 Prozent lag.

Die europäischen OECD-Länder haben, wie die meisten Regionen der Welt, in den letzten Jahrzehnten einen Rückgang der Körperschaftsteuersätze erlebt. Im Jahr 2000 lag der durchschnittliche Körperschaftsteuersatz bei 31,6 Prozent und ist kontinuierlich auf das aktuelle Niveau von 21,7 Prozent gesunken.

 

Gründungskanzlei
Rechtssichere Gründungen

Vollständige rechtliche Absicherung Ihrer Firmengründung im Ausland

Gründungskanzlei
Transparente Kosten

Keine versteckten Gebühren - alle Kosten werden im Voraus kommuniziert

Gründungskanzlei
Immer die passende Lösung

Individuelle Beratung für Ihr spezifisches Geschäftsmodell

Gründungskanzlei
Keine falschen Versprechen

Ehrliche Beratung ohne unrealistische Steuervorteile

×

Detaillierten Bericht erhalten

Geben Sie Ihre Daten ein, um eine detaillierte Berechnung mit Steueraufschlüsselung zu erhalten

Mit dem Klick auf den Button stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Gründungskanzlei

Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

★★★★★
4.90/5

Ihr persönlicher Plan beinhaltet:

  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
  • Schritt-für-Schritt-Plan zur Unternehmensregistrierung
  • Empfehlungen zur Eröffnung eines Bankkontos
  • Eine kostenlose 15-minütige Beratung
×
YouTube video player