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Körperschaftsteuersätze in Europa

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Körperschaftsteuersätze in Europa

Europäische Länder verlangen, wie fast alle anderen Länder auf der ganzen Welt auch, von Unternehmen, dass sie Körperschaftssteuern auf ihre Gewinne zahlen. Die Höhe der Steuern, die ein Unternehmen letztendlich auf seine Gewinne zahlt, hängt sowohl von der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage als auch vom Körperschaftsteuersatz ab. Die folgende Karte zeigt, wie die gesetzlichen Körperschaftsteuersätze in den europäischen OECD-Ländern im Vergleich stehen.

(Grafik)

Unter Berücksichtigung der zentralen und subzentralen Steuern hat Portugal mit 31,5 Prozent den höchsten gesetzlichen Körperschaftsteuersatz unter den europäischen OECD-Ländern. Deutschland und Frankreich folgen mit 29,9 Prozent bzw. 28,4 Prozent. Ungarn (9 Prozent), Irland (12,5 Prozent) und Litauen (15 Prozent) haben die niedrigsten Körperschaftsteuersätze.

Im Durchschnitt erheben die europäischen OECD-Länder derzeit einen Körperschaftsteuersatz von 21,7 Prozent. Dies liegt unter dem weltweiten Durchschnitt, der gemessen in 177 Jurisdiktionen im Jahr 2020 bei 23,9 Prozent lag.

Die europäischen OECD-Länder haben, wie die meisten Regionen der Welt, in den letzten Jahrzehnten einen Rückgang der Körperschaftsteuersätze erlebt. Im Jahr 2000 lag der durchschnittliche Körperschaftsteuersatz bei 31,6 Prozent und ist kontinuierlich auf das aktuelle Niveau von 21,7 Prozent gesunken.

Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

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Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
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Key account manager bei W-V Law Firm LLP

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  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
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Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja – insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände (nicht nur die formale Struktur). Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung/Einfluss und ggf. wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheindenden Ausnahmen führen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen sowie – bei Steuerverkürzung – steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht; zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.

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