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Das Teileinkünfteverfahren (TEV) ist ein Verfahren zur Besteuerung von Gewinnausschüttungen oder Dividenden aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, das Ihnen eine Teilersparnis bei der Einkommensteuer ermöglicht. Im Rahmen des TEV müssen lediglich 60 % der steuerpflichtigen Kapitalerträge mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Dieses Verfahren trat im Jahr 2009 in Deutschland in Kraft und ersetzte das zuvor gültige Halbeinkünfteverfahren, das Einkünfte nur mit 50 % besteuerte.
Um das Teileinkünfteverfahren in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, und der Antrag muss zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung eingereicht werden. Ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich. Bei Erfüllung der Bedingungen kann das TEV zu einer geringeren Besteuerung führen als die Abgeltungsteuer, insbesondere für Gesellschafter, die über niedrigere persönliche Steuersätze verfügen. Prüfen Sie daher sorgfältig Ihre Möglichkeiten, um von diesem steuerlichen Vorteil zu profitieren.
Das Teileinkünfteverfahren (TEV) ist für uns von großer Bedeutung, da es Gesellschaftern erlaubt, 60 % ihrer Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften mit einem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, während die restlichen 40 % steuerfrei bleiben. Diese Regelung bietet uns nicht nur steuerliche Vorteile, sondern stellt auch sicher, dass wir die steuerliche Belastung durch Kapitalgesellschaftseinnahmen optimieren können. Im Gegensatz zum Halbeinkünfteverfahren, das vor 2009 gültig war, ist das TEV mit einem höheren Besteuerungsanteil von 60 % der Einkünfte verbunden. Um von diesem Verfahren zu profitieren, müssen Sie jedoch eine Beteiligung von mindestens 25 % am Unternehmen oder 1 % bei gleichzeitigem maßgeblichen unternehmerischen Einfluss durch berufliche Tätigkeiten halten. Darüber hinaus können wir im Rahmen des TEV Werbungskosten anteilig geltend machen, was unsere Steuerlast weiter senken kann. Dieses Verfahren hat das Potenzial, unsere steuerliche Belastung im Vergleich zur direkten Besteuerung über die Kapitalertragsteuer, die pauschal 25 % beträgt, erheblich zu optimieren, insbesondere wenn wir einen niedrigeren persönlichen Steuersatz haben.
Das Teileinkünfteverfahren bietet eine attraktive Möglichkeit zur steuerlichen Begünstigung für Gesellschafter und Unternehmer, die an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind. Es kommt in Betracht, wenn Sie als Gesellschafter mindestens 25 % an einer GmbH oder AG beteiligt sind oder wenn Ihre Beteiligung mindestens 1 % beträgt und Sie durch eine berufliche Tätigkeit maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben. Um von den Vorteilen des Verfahrens zu profitieren, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Die wichtigsten Voraussetzungen für das Teileinkünfteverfahren sind:
Es ist wichtig zu beachten, dass der Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens zwingend bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden muss. Ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich, weshalb Sie darauf achten sollten, die Fristen einzuhalten. Wenn Sie die Voraussetzungen für das Teileinkünfteverfahren erfüllen, können Sie von den steuerlichen Vorteilen profitieren: Grundsätzlich sind 60 % der erhaltenen Einkünfte aus Dividenden oder Veräußern von Anteilen steuerpflichtig, während 40 % steuerfrei bleiben. Dies führt zu einer spürbaren Steuerermäßigung im Vergleich zur normalen Besteuerung.
Das Teileinkünfteverfahren (TEV) bietet Ihnen als Gesellschafter erhebliche steuerliche Vorteile, die Ihre Steuerlast optimieren können. Sie haben die Möglichkeit, nur 60 % Ihrer Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, während die verbleibenden 40 % steuerfrei bleiben. Dies bedeutet für Sie, dass bei höheren Einkünften die Steuerlast signifikant reduziert werden kann, da nur ein Teil Ihrer Gewinne dem progressiven Steuersatz unterliegt. Zudem können unter bestimmten Voraussetzungen, wie einer Beteiligung von mindestens 25 % oder einer mindestens 1 % Beteiligung bei gleichzeitiger beruflicher Tätigkeit, weitere steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden.
Ein entscheidender Vorteil des TEV im Vergleich zur Abgeltungsteuer ist die Möglichkeit, Werbungskosten anteilig geltend zu machen, was zusätzlich zu einer Steuerersparnis führen kann. Dieser Aspekt wird besonders relevant, wenn Sie steuerliche Entlastungen suchen, um die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens zu verbessern. In einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehende steuermindernde Beträge können bis zu 60 % abgezogen werden, sodass sich die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens als besonders lohnend erweist. Wenn Sie mehr über steuerliche Optimierungsmöglichkeiten erfahren möchten, dann treten Sie jederzeit gerne mit uns in Kontakt, um umfassende Beratung und individuelle Lösungen zu erhalten!
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