Startseite > Das Teileinkünfteverfahren
Was ist das Teileinkünfteverfahren?
Das Teileinkünfteverfahren (TEV) ist ein Verfahren zur Besteuerung von Gewinnausschüttungen oder Dividenden aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, das Ihnen eine Teilersparnis bei der Einkommensteuer ermöglicht. Im Rahmen des TEV müssen lediglich 60 % der steuerpflichtigen Kapitalerträge mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Dieses Verfahren trat im Jahr 2009 in Deutschland in Kraft und ersetzte das zuvor gültige Halbeinkünfteverfahren, das Einkünfte nur mit 50 % besteuerte.
Um das Teileinkünfteverfahren in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, und der Antrag muss zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung eingereicht werden. Ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich. Bei Erfüllung der Bedingungen kann das TEV zu einer geringeren Besteuerung führen als die Abgeltungsteuer, insbesondere für Gesellschafter, die über niedrigere persönliche Steuersätze verfügen. Prüfen Sie daher sorgfältig Ihre Möglichkeiten, um von diesem steuerlichen Vorteil zu profitieren.
Warum ist das Teileinkünfteverfahren wichtig?
Das Teileinkünfteverfahren (TEV) ist für uns von großer Bedeutung, da es Gesellschaftern erlaubt, 60 % ihrer Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften mit einem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, während die restlichen 40 % steuerfrei bleiben. Diese Regelung bietet uns nicht nur steuerliche Vorteile, sondern stellt auch sicher, dass wir die steuerliche Belastung durch Kapitalgesellschaftseinnahmen optimieren können. Im Gegensatz zum Halbeinkünfteverfahren, das vor 2009 gültig war, ist das TEV mit einem höheren Besteuerungsanteil von 60 % der Einkünfte verbunden. Um von diesem Verfahren zu profitieren, müssen Sie jedoch eine Beteiligung von mindestens 25 % am Unternehmen oder 1 % bei gleichzeitigem maßgeblichen unternehmerischen Einfluss durch berufliche Tätigkeiten halten. Darüber hinaus können wir im Rahmen des TEV Werbungskosten anteilig geltend machen, was unsere Steuerlast weiter senken kann. Dieses Verfahren hat das Potenzial, unsere steuerliche Belastung im Vergleich zur direkten Besteuerung über die Kapitalertragsteuer, die pauschal 25 % beträgt, erheblich zu optimieren, insbesondere wenn wir einen niedrigeren persönlichen Steuersatz haben.
Voraussetzungen für das Teileinkünfteverfahren
Das Teileinkünfteverfahren bietet eine attraktive Möglichkeit zur steuerlichen Begünstigung für Gesellschafter und Unternehmer, die an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind. Es kommt in Betracht, wenn Sie als Gesellschafter mindestens 25 % an einer GmbH oder AG beteiligt sind oder wenn Ihre Beteiligung mindestens 1 % beträgt und Sie durch eine berufliche Tätigkeit maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben. Um von den Vorteilen des Verfahrens zu profitieren, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Die wichtigsten Voraussetzungen für das Teileinkünfteverfahren sind:
- Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft: Sie müssen eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft wie einer AG oder GmbH besitzen.
- Beteiligungshöhe: Sie sollten mindestens 25 % der Kapitalgesellschaft halten oder eine Mitbestimmungsmöglichkeit in der Gesellschaft haben.
- Gewinnbeteiligung: Sie müssen Einkünfte in Form von Dividenden oder Gewinnanteilen erhalten, die aus Ihrer Beteiligung stammen.
- Anwendung auf Einkünfte aus Kapitalvermögen: Das Verfahren gilt ausschließlich für Einkünfte aus Kapitalvermögen, insbesondere aus Dividenden und Anteilsverkäufen bei qualifizierten Beteiligungen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens zwingend bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden muss. Ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich, weshalb Sie darauf achten sollten, die Fristen einzuhalten. Wenn Sie die Voraussetzungen für das Teileinkünfteverfahren erfüllen, können Sie von den steuerlichen Vorteilen profitieren: Grundsätzlich sind 60 % der erhaltenen Einkünfte aus Dividenden oder Veräußern von Anteilen steuerpflichtig, während 40 % steuerfrei bleiben. Dies führt zu einer spürbaren Steuerermäßigung im Vergleich zur normalen Besteuerung.
Steuerliche Vorteile des Teileinkünfteverfahrens
Das Teileinkünfteverfahren (TEV) bietet Ihnen als Gesellschafter erhebliche steuerliche Vorteile, die Ihre Steuerlast optimieren können. Sie haben die Möglichkeit, nur 60 % Ihrer Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, während die verbleibenden 40 % steuerfrei bleiben. Dies bedeutet für Sie, dass bei höheren Einkünften die Steuerlast signifikant reduziert werden kann, da nur ein Teil Ihrer Gewinne dem progressiven Steuersatz unterliegt. Zudem können unter bestimmten Voraussetzungen, wie einer Beteiligung von mindestens 25 % oder einer mindestens 1 % Beteiligung bei gleichzeitiger beruflicher Tätigkeit, weitere steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden.
Ein entscheidender Vorteil des TEV im Vergleich zur Abgeltungsteuer ist die Möglichkeit, Werbungskosten anteilig geltend zu machen, was zusätzlich zu einer Steuerersparnis führen kann. Dieser Aspekt wird besonders relevant, wenn Sie steuerliche Entlastungen suchen, um die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens zu verbessern. In einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehende steuermindernde Beträge können bis zu 60 % abgezogen werden, sodass sich die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens als besonders lohnend erweist. Wenn Sie mehr über steuerliche Optimierungsmöglichkeiten erfahren möchten, dann treten Sie jederzeit gerne mit uns in Kontakt, um umfassende Beratung und individuelle Lösungen zu erhalten!
Sehr sicherer Finanzplatz
Liberales Steuersystem
Besondere Steuervorteile
Keine Anreise nötig
Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?
Immer die passende Lösung – vertraulich, rechtskonform & transparent.
Jetzt Angebot anfordernNehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.
Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP
Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP
Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.
Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?
Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.
Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort
Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.
Wir halten uns an unseren Kodex
Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.
Rechtssichere Gründungen
Transparente Kosten
Immer die passende Lösung
Keine falschen Versprechen
Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?
Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.
Jetzt Angebot anfordernFirmengründung Ungarn
- KFT Ungarn- Nur 9% Körperschaftsteuer. Di...
Zypern Trust
- - Beschleunigter Vermögensaufbau, da volls...
Firmengründung Singapur
- Eine Firma in Singapur gründen - Gründe, w...