0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Staaten, der regelt, welchem Staat das Besteuerungsrecht für in einem der beiden Vertragsstaaten erzielte Einkünfte zusteht. Wir möchten Ihnen dabei helfen, die Vorteile eines DBA zu verstehen, insbesondere wenn Sie grenzüberschreitende wirtschaftliche Aktivitäten ausüben. Das Abkommen zielt darauf ab, die Doppelbesteuerung von natürlichen oder juristischen Personen zu vermeiden, die Einkünfte im Ausland erzielen. In vielen Fällen kann das DBA bestimmen, ob Ihre Einkünfte in dem Land, in dem Sie wohnen, oder in dem Land, in dem Sie diese Einkünfte erzielt haben, besteuert werden. Sie profitieren von Regelungen, die entweder eine Freistellung von der Besteuerung im Quellenstaat oder die Anrechnung der ausländischen Steuer auf Ihre inländische Steuer vorsehen. Typischerweise fallen die Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe-, Vermögen- und Grundsteuer unter diese Regelungen, während die Umsatz- oder Mehrwertsteuer nicht erfasst wird.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) spielt eine entscheidende Rolle für grenzüberschreitend tätige Personen, da es festlegt, welcher der beiden Staaten das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat und somit eine effektive Einmalbesteuerung ermöglicht. Durch die Regelungen im DBA wird verhindert, dass Sie sowohl in Ihrem Wohnsitzland als auch im Einkunftsland besteuert werden, was Ihre Steuerbelastung erheblich minimiert. Zudem ermöglicht das DBA die Anrechnung von Quellensteuern auf die Einkommensteuer Ihres Wohnsitzlandes, wodurch Doppelbesteuerungen vermieden werden. Die enthaltenen Diskriminierungsverbote und Streitbeilegungsmechanismen garantieren einen fairen und transparenten Umgang zwischen den Vertragsstaaten. Darüber hinaus fördern Länder, die ein DBA miteinander abgeschlossen haben, internationale Investitionen, da sie steuerliche Unsicherheiten verringern und die Attraktivität der wirtschaftlichen Zusammenarbeit erhöhen.
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dient in erster Linie der Vermeidung der Doppelbesteuerung auf den Gebieten der Einkommen- und Vermögensteuer zwischen den Vertragsstaaten. Wir möchten, dass Sie verstehen, dass diese Abkommen klar regeln, welcher der beiden Staaten das Recht zur Besteuerung hat, um eine effiziente und einmalige Besteuerung Ihrer Einkünfte zu gewährleisten. DBAs basieren in der Regel auf dem OECD-Musterabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und finden Anwendung auf Ertragsteuern wie die Einkommen- und Körperschaftsteuer. Darüber hinaus existieren neben den allgemeinen DBAs für Einkommen- und Vermögensteuern auch spezielle Abkommen, die sich mit Erbschaft- und Schenkungsteuern sowie mit internationaler Amtshilfe und dem Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden befassen. Es ist wichtig, dass Sie sich über die spezifischen Regelungen der für Sie relevanten DBAs informieren, um Ihre steuerlichen Pflichten korrekt zu erfüllen.
Buchen Sie sich daher noch heute ein unverbindliches Erstgespräch mit einem unserer Experten!
Im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) ist es von großer Bedeutung zu verstehen, welche Einkünfte für Sie relevant sind. Das DBA regelt, dass Einkünfte, die Sie in einem Land erzielen, in einem anderen Land nicht erneut oder nur unter bestimmten Bedingungen besteuert werden dürfen. Zu den spezifischen Einkommensarten, die im DBA behandelt werden, zählen Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Unternehmensgewinne, Zinsen, Dividenden und Lizenzgebühren. Die meisten Bestimmungen des DBA haben das Ziel, Doppelbesteuerungssituationen zu vermeiden, indem einem der beiden Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für die verschiedenen Einkommensarten zugeteilt wird. Zudem sieht das DBA vor, dass etwaige Doppelbesteuerungsstreitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten durch Verhandlungen beigelegt werden können, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Da jedes Doppelbesteuerungsabkommen ein eigener Staatsvertrag ist, können spezifische Regelungen enthalten sein, die von anderen DBA abweichen. Es ist daher ratsam, sich mit den relevanten Bestimmungen des für Sie geltenden DBA vertraut zu machen.
Im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) wird die Besteuerung von Dividenden zwischen den Vertragsstaaten geregelt, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden und Ihnen als Anleger Rechtssicherheit zu bieten. In Deutschland unterliegen Dividenden, die von inländischen Unternehmen an ausländische Aktionäre ausgeschüttet werden, grundsätzlich der Besteuerung im Land der ausschüttenden Gesellschaft. Der Begriff „Dividenden“ umfasst hierbei nicht nur Einkünfte aus Aktien, sondern auch Genussrechte, Gründeranteile und andere Rechte mit Gewinnbeteiligung, die gemäß den Steuerregelungen des jeweiligen Vertragsstaates behandelt werden. Nach den Bestimmungen des DBA haben Sie die Möglichkeit, dass Dividenden unter bestimmten Bedingungen in dem Land besteuert werden, in dem sie ihren Ursprung haben. Dies kann dazu führen, dass Ihre steuerliche Belastung im Land des Empfängers verringert wird. Zudem ermöglicht die Anrechnungsmethode, dass die in einem Land auf Dividenden gezahlten Steuern auf Ihre Steuerlast im Wohnsitzstaat angerechnet werden, wodurch Ihre Gesamtsteuerbelastung sinkt.
Im deutschen Einkommensteuerrecht gilt das Quellenlandprinzip, das besagt, dass Sie als unbeschränkt Steuerpflichtiger mit Ihren Einkünften aus ausländischen Quellen, einschließlich Zinsen aus Kapitalanlagen im Ausland, in Deutschland steuerpflichtig sind. Das bedeutet, dass Zinsen, die Sie im Ausland erzielen, grundsätzlich auch in Deutschland besteuert werden, sofern der ausländische Staat ebenfalls Steuern auf diese Zinsen erhebt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden oder zu vermindern, kommen Doppelbesteuerungsabkommen zum Einsatz, die die Steueransprüche zwischen den beteiligten Staaten regeln. In diesen Abkommen sind Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung festgelegt, die Ihnen zugutekommen können. Die gängigsten Methoden sind die Freistellungsmethode, bei der Ihre ausländischen Einkünfte von der inländischen Besteuerung ausgenommen werden, und die Anrechnungsmethode, bei der die im Ausland gezahlten Steuern auf Ihre inländische Steuer angerechnet werden. Das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen bestimmt, welches Land das Besteuerungsrecht auf die Zinsen hat, wodurch Sie vor einer Mehrfachbesteuerung geschützt werden.
Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.
Die 183-Tage-Regelung ist für uns von großer Bedeutung, insbesondere wenn Sie als Arbeitnehmer im Ausland tätig sind. Sie besagt, dass Sie in Ihrem Ansässigkeitsstaat besteuert werden, wenn Sie sich im Tätigkeitsstaat weniger als 183 Tage im Jahr aufhalten. Sollten Sie jedoch über diesen Zeitraum hinaus in dem Land verbleiben, erhalten die dortigen Steuerbehörden das Besteuerungsrecht über Ihre Einkünfte. Insbesondere bei der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland behält sich der Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht an den Einkünften, wenn die Entsendung in eine dortige Betriebsstätte erfolgt. Wichtig ist auch, dass die Berechnung des Aufenthaltszeitraums flexibel gestaltet werden kann, sei es auf ein Kalenderjahr oder einen längeren Zeitraum, wie etwa einen Zwölfmonatszeitraum. Diese Regelung spielt eine entscheidende Rolle bei der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) für Grenzgänger und legt fest, in welchem Land Sie Ihre Einkommensteuer entrichten müssen.
Für die Beantragung von DBA-Ansprüchen gibt es verschiedene Voraussetzungen, die Sie beachten sollten. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Besteuerung in Deutschland oder im Ausland gegen ein bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verstößt, können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens stellen. Hierbei ist es wichtig, dass Sie nachweisen, dass Ihre Einkünfte sowohl in Deutschland als auch im Ausland besteuert werden, was zu einer drohenden doppelten Besteuerung führen kann.
Bitte beachten Sie die folgenden Punkte, die für die Antragstellung erforderlich sind:
Land |
Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen |
---|---|
Deutschland |
Schweiz, USA, Großbritannien, Frankreich, Niederlande, Österreich, Italien, Spanien, Japan, Kanada, Ägypten, Ghana, Namibia, Südafrika, Nigeria (in Verhandlung), Ruanda (in Verhandlung) |
USA |
Deutschland, Kanada, Großbritannien, Australien, Japan, Indien |
Schweiz |
Deutschland, Frankreich, Italien, China, Indien, Japan |
Österreich |
Deutschland, Schweiz, Italien, China, Russland, Kanada |
China |
Deutschland, Frankreich, USA, Australien, Indien |
Vereinigtes Königreich |
Deutschland, EU-Länder, USA, Indien, Japan, Australien, Kanada |
Kanada |
Deutschland, EU-Länder, USA, Australien, Japan, Indien |
Die Freistellungsmethode wird angewendet, um Ihnen zu ermöglichen, dass Ihre Einkünfte nur im Staat der Besteuerung erfasst werden, in dem sie tatsächlich erwirtschaftet wurden. Wenn Sie beispielsweise als Arbeitnehmer in einem anderen Land tätig sind und dort Steuern zahlen, bedeutet dies, dass Ihr Einkommen im Wohnsitzstaat nicht besteuert wird, solange es im Quellenstaat bereits versteuert wurde. Dadurch wird eine doppelte Besteuerung effektiv vermieden. Eine wichtige Besonderheit dieser Methode ist der Progressionsvorbehalt: Ihr steuerfreier Arbeitslohn wird zwar im Wohnsitzstaat nicht versteuert, fließt jedoch in die Berechnung Ihres persönlichen Steuersatzes ein. Die Freistellungsmethode ist in vielen Doppelbesteuerungsabkommen verankert und bietet Ihnen somit eine rechtliche Grundlage, um die steuerliche Belastung von grenzüberschreitenden Einkünften zu regeln. In der praktischen Anwendung sorgt die Freistellungsmethode dafür, dass Sie bei der Besteuerung Ihrer Einkünfte im Wohnsitzstaat von der Besteuerung im Land befreit werden, in dem Sie die Einkünfte erzielen, sodass Sie finanziell entlastet werden.
Bei der Umsetzung der Anrechnungsmethode sind wir uns bewusst, dass Sie als in Deutschland ansässige Person, die Einkünfte aus einem anderen Staat, beispielsweise Staat A, bezieht, in beiden Staaten steuerpflichtig sind. Das bedeutet, dass Sie zunächst die Steuern in Staat A entrichten müssen. Diese im Ausland gezahlte Steuer wird dann jedoch auf Ihre Steuerlast in Deutschland angerechnet, was Ihre Gesamtsteuerlast verringert. Diese Regelung ist in den nationalen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verankert, die spezifische Bestimmungen zur Anrechnung ausländischer Steuern enthalten. Es ist wichtig zu beachten, dass das Steuerbelastungsniveau bei der Anrechnungsmethode insgesamt höher bleibt als bei der Freistellungsmethode, da die Einkünfte in beiden Staaten versteuert werden. Neben der Anrechnungsmethode existieren auch andere Ansätze zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, wie die Pauschalisierungsmethode und die Abzugsmethode, die jedoch seltener zur Anwendung kommen.