Gründungskanzlei
Startseite > Das Doppelbesteuerungsabkommen

Das Doppelbesteuerungsabkommen

In einer globalisierten Wirtschaft mit grenzüberschreitenden Geschäftsaktivitäten ist die Doppelbesteuerung für viele Unternehmen ein großes Problem. Eine wichtige Rolle bei der Regelung spielen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese Abkommen werden zwischen zwei Ländern beschlossen und unterzeichnet und sollen die Steuerlast für Unternehmen und Privatpersonen, die in beiden Ländern steuerpflichtig sind, vermeiden oder verringern.

Was sind Doppelbesteuerungsabkommen genau?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Abkommen zwischen zwei Ländern, das darauf abzielt, Doppelbesteuerungsprobleme zu lösen, die entstehen, wenn derselbe Gewinn oder dasselbe Einkommen in mehr als einem Land besteuert wird. Das DBA definiert die Besteuerungsrechte jedes Landes für verschiedene Einkommensarten (Zinsen, Dividenden, Lizenzeinnahmen, Einkommen aus Arbeit usw.) und legt Möglichkeiten zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung fest.

Das DBA spielt hierbei eine wichtige Rolle bei der Erleichterung des internationalen Handels und der internationalen Investitionen, indem es Vorhersehbarkeit und Sicherheit hinsichtlich der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Geschäftsaktivitäten bietet.

Rechtliche Aspekte und Funktion von Doppelbesteuerungsabkommen

Das DBA basiert auf Modellabkommen, die von internationalen Organisationen wie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und den Vereinten Nationen entwickelt wurden. Diese Modelle bieten einen Standardrahmen, der auf die spezifischen Anforderungen jedes einzelnen DBA zugeschnitten ist. Auf rechtlicher Ebene hat das DBA in den Unterzeichnerländern Vorrang vor nationalen Steuergesetzen. Dies bedeutet, dass im Falle eines Konflikts mit nationalen Steuergesetzen die Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens gelten.

Das DBA legt also fest, welche Länder das Recht haben, verschiedene Arten von Einkünften zu besteuern. Im Allgemeinen hat das Land, aus dem das Einkommen stammt (das Quellenland), das Recht, dieses Einkommen zu besteuern. Allerdings kann das DBA für bestimmte Einkünfte wie Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren Ausnahmen vorsehen, wodurch diese auch im Empfängerland (Wohnsitzland) besteuert werden können.

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, sieht das DBA grundsätzlich zwei Methoden vor: Die Anrechnungsmethode und die Freistellungsmethode.

Bei der Anrechnungsmethode werden Einkünfte in beiden Ländern besteuert, das Empfängerland erkennt jedoch die im Quellenland gezahlte Steuer an und rechnet diese auf die Steuerschuld an. Das bedeutet, dass das Einkommen nicht doppelt besteuert wird, sondern nur bis zur Höhe der höheren der beiden Steuern.

Bei der Freistellungsmethode hingegen wird das Einkommen nur in einem der beiden Länder besteuert. Einkünfte sind in der Regel im Quellenland steuerpflichtig und im Empfängerland steuerfrei.

Steuersätze in Doppelbesteuerungsabkommen

Die Steuersätze variieren je nach Land und Einkommensart. Beispielsweise kann das DBA zwischen Deutschland und den USA den maximalen Steuersatz auf Dividenden auf 15% vorsehen, während das DBA zwischen Deutschland und der Schweiz den maximalen Steuersatz auf Dividenden auf 5% festlegt.

Es gilt zu beachten, dass es sich bei den im DBA festgelegten Steuersätzen um Obergrenzen handelt. Dies bedeutet, dass die tatsächlich anwendbare Steuer je nach nationalem Steuerrecht und den persönlichen Umständen des Steuerzahlers niedriger ausfallen kann.

So vermeiden Sie die Doppelbesteuerung

Um Doppelbesteuerung zu vermeiden erfordert es eine sorgfältige Planung und Kenntnis des geltenden DBA und der nationalen Steuergesetze. Zu den gängigen Strategien gehören:

  • Strukturierung der Geschäftsaktivitäten: Unternehmen können ihre Geschäftsaktivitäten strukturieren, um die Vorteile von DBAs zu nutzen. Dazu gehören die Wahl des Standorts der Geschäftseinheit, die Wahl der Rechtsform des Unternehmens und die Entscheidung über die Finanzierung der Geschäftstätigkeit.
  • Nutzung der Anrechnungsmethode: Unternehmen können die im Quellenland gezahlte Steuer auf ihre Steuerschuld im Empfängerland anrechnen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. 
  • Transfer Pricing: Unternehmen mit Niederlassungen in mehreren Ländern können Transferpreise nutzen, um Gewinne in Länder mit niedrigeren Steuersätzen zu verlagern. Es ist wichtig zu beachten, dass Transferpreise den „Fremdvergleichsgrundsatz“ erfüllen müssen und strengen Dokumentationsanforderungen unterliegen.

Doppelbesteuerungsabkommen sind wesentliche Instrumente zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Erleichterung des internationalen Handels und internationaler Investitionen. Sie bieten Sicherheit und Vorhersehbarkeit für Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind. Unternehmen sollten sich der für ihre Geschäftstätigkeit relevanten DBA bewusst sein und Strategien zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung entwickeln. Wir empfehlen Ihnen, sich professionell beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte berücksichtigt wurden.

Buchen Sie sich daher noch heute ein unverbindliches Erstgespräch mit einem unserer Experten!

Gründungskanzlei
Sehr sicherer Finanzplatz
Gründungskanzlei
Liberales Steuersystem
Gründungskanzlei
Besondere Steuervorteile
Gründungskanzlei
Keine Anreise nötig



Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Immer die passende Lösung – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Jetzt Angebot anfordern
Gründungskanzlei

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Gerne sprechen wir mit Ihnen über Ihr Anliegen in einem kostenfreien Erstgespräch.
Wir rufen Sie gerne zurück oder senden Ihnen eine E-Mail mit Terminvorschlägen.

Gründungskanzlei
Georgia Kosmidou

Key Account Manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)30 / 16634218 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
Gründungskanzlei
Gründungskanzlei
Georgia Kosmidou

Key Account Manager bei W-V Law Firm LLP

Gründungskanzlei
+49 (0)30 / 16634218 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr

Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Gründungskanzlei
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

Gründungskanzlei
Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

Gründungskanzlei
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert

Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

Gründungskanzlei
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert

Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

Gründungskanzlei
Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort

Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

Gründungskanzlei
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach

Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

Wir halten uns an unseren Kodex

Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

Gründungskanzlei
Rechtssichere Gründungen
Gründungskanzlei
Transparente Kosten
Gründungskanzlei
Immer die passende Lösung
Gründungskanzlei
Keine falschen Versprechen

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Jetzt Angebot anfordern
Gründungskanzlei
Firmengründung USA - US LLC gründen
  • Einfach eine US LLC gründen. Informieren S...
Firmengründung Singapur
  • Eine Firma in Singapur gründen - Gründe, w...
Firmengründung Ungarn
  • KFT Ungarn- Nur 9% Körperschaftsteuer. Di...