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Das Doppelbesteuerungsabkommen

In einer globalisierten Wirtschaft mit grenzüberschreitenden Geschäftsaktivitäten ist die Doppelbesteuerung für viele Unternehmen ein großes Problem. Eine wichtige Rolle bei der Regelung spielen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese Abkommen werden zwischen zwei Ländern beschlossen und unterzeichnet und sollen die Steuerlast für Unternehmen und Privatpersonen, die in beiden Ländern steuerpflichtig sind, vermeiden oder verringern.

Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Staaten, der regelt, welchem Staat das Besteuerungsrecht für in einem der beiden Vertragsstaaten erzielte Einkünfte zusteht. Wir möchten Ihnen dabei helfen, die Vorteile eines DBA zu verstehen, insbesondere wenn Sie grenzüberschreitende wirtschaftliche Aktivitäten ausüben. Das Abkommen zielt darauf ab, die Doppelbesteuerung von natürlichen oder juristischen Personen zu vermeiden, die Einkünfte im Ausland erzielen. In vielen Fällen kann das DBA bestimmen, ob Ihre Einkünfte in dem Land, in dem Sie wohnen, oder in dem Land, in dem Sie diese Einkünfte erzielt haben, besteuert werden. Sie profitieren von Regelungen, die entweder eine Freistellung von der Besteuerung im Quellenstaat oder die Anrechnung der ausländischen Steuer auf Ihre inländische Steuer vorsehen. Typischerweise fallen die Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe-, Vermögen- und Grundsteuer unter diese Regelungen, während die Umsatz- oder Mehrwertsteuer nicht erfasst wird.

Warum ist ein DBA wichtig?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) spielt eine entscheidende Rolle für grenzüberschreitend tätige Personen, da es festlegt, welcher der beiden Staaten das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat und somit eine effektive Einmalbesteuerung ermöglicht. Durch die Regelungen im DBA wird verhindert, dass Sie sowohl in Ihrem Wohnsitzland als auch im Einkunftsland besteuert werden, was Ihre Steuerbelastung erheblich minimiert. Zudem ermöglicht das DBA die Anrechnung von Quellensteuern auf die Einkommensteuer Ihres Wohnsitzlandes, wodurch Doppelbesteuerungen vermieden werden. Die enthaltenen Diskriminierungsverbote und Streitbeilegungsmechanismen garantieren einen fairen und transparenten Umgang zwischen den Vertragsstaaten. Darüber hinaus fördern Länder, die ein DBA miteinander abgeschlossen haben, internationale Investitionen, da sie steuerliche Unsicherheiten verringern und die Attraktivität der wirtschaftlichen Zusammenarbeit erhöhen.

Allgemeiner Geltungsbereich der Abkommen

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dient in erster Linie der Vermeidung der Doppelbesteuerung auf den Gebieten der Einkommen- und Vermögensteuer zwischen den Vertragsstaaten. Wir möchten, dass Sie verstehen, dass diese Abkommen klar regeln, welcher der beiden Staaten das Recht zur Besteuerung hat, um eine effiziente und einmalige Besteuerung Ihrer Einkünfte zu gewährleisten. DBAs basieren in der Regel auf dem OECD-Musterabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und finden Anwendung auf Ertragsteuern wie die Einkommen- und Körperschaftsteuer. Darüber hinaus existieren neben den allgemeinen DBAs für Einkommen- und Vermögensteuern auch spezielle Abkommen, die sich mit Erbschaft- und Schenkungsteuern sowie mit internationaler Amtshilfe und dem Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden befassen. Es ist wichtig, dass Sie sich über die spezifischen Regelungen der für Sie relevanten DBAs informieren, um Ihre steuerlichen Pflichten korrekt zu erfüllen.

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Relevante Einkünfte unter dem DBA

Im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) ist es von großer Bedeutung zu verstehen, welche Einkünfte für Sie relevant sind. Das DBA regelt, dass Einkünfte, die Sie in einem Land erzielen, in einem anderen Land nicht erneut oder nur unter bestimmten Bedingungen besteuert werden dürfen. Zu den spezifischen Einkommensarten, die im DBA behandelt werden, zählen Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Unternehmensgewinne, Zinsen, Dividenden und Lizenzgebühren. Die meisten Bestimmungen des DBA haben das Ziel, Doppelbesteuerungssituationen zu vermeiden, indem einem der beiden Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für die verschiedenen Einkommensarten zugeteilt wird. Zudem sieht das DBA vor, dass etwaige Doppelbesteuerungsstreitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten durch Verhandlungen beigelegt werden können, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Da jedes Doppelbesteuerungsabkommen ein eigener Staatsvertrag ist, können spezifische Regelungen enthalten sein, die von anderen DBA abweichen. Es ist daher ratsam, sich mit den relevanten Bestimmungen des für Sie geltenden DBA vertraut zu machen.

Besteuerung von Dividenden

Im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) wird die Besteuerung von Dividenden zwischen den Vertragsstaaten geregelt, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden und Ihnen als Anleger Rechtssicherheit zu bieten. In Deutschland unterliegen Dividenden, die von inländischen Unternehmen an ausländische Aktionäre ausgeschüttet werden, grundsätzlich der Besteuerung im Land der ausschüttenden Gesellschaft. Der Begriff „Dividenden“ umfasst hierbei nicht nur Einkünfte aus Aktien, sondern auch Genussrechte, Gründeranteile und andere Rechte mit Gewinnbeteiligung, die gemäß den Steuerregelungen des jeweiligen Vertragsstaates behandelt werden. Nach den Bestimmungen des DBA haben Sie die Möglichkeit, dass Dividenden unter bestimmten Bedingungen in dem Land besteuert werden, in dem sie ihren Ursprung haben. Dies kann dazu führen, dass Ihre steuerliche Belastung im Land des Empfängers verringert wird. Zudem ermöglicht die Anrechnungsmethode, dass die in einem Land auf Dividenden gezahlten Steuern auf Ihre Steuerlast im Wohnsitzstaat angerechnet werden, wodurch Ihre Gesamtsteuerbelastung sinkt.

Besteuerung von Zinsen

Im deutschen Einkommensteuerrecht gilt das Quellenlandprinzip, das besagt, dass Sie als unbeschränkt Steuerpflichtiger mit Ihren Einkünften aus ausländischen Quellen, einschließlich Zinsen aus Kapitalanlagen im Ausland, in Deutschland steuerpflichtig sind. Das bedeutet, dass Zinsen, die Sie im Ausland erzielen, grundsätzlich auch in Deutschland besteuert werden, sofern der ausländische Staat ebenfalls Steuern auf diese Zinsen erhebt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden oder zu vermindern, kommen Doppelbesteuerungsabkommen zum Einsatz, die die Steueransprüche zwischen den beteiligten Staaten regeln. In diesen Abkommen sind Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung festgelegt, die Ihnen zugutekommen können. Die gängigsten Methoden sind die Freistellungsmethode, bei der Ihre ausländischen Einkünfte von der inländischen Besteuerung ausgenommen werden, und die Anrechnungsmethode, bei der die im Ausland gezahlten Steuern auf Ihre inländische Steuer angerechnet werden. Das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen bestimmt, welches Land das Besteuerungsrecht auf die Zinsen hat, wodurch Sie vor einer Mehrfachbesteuerung geschützt werden.




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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert

Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert

Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

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Datenschutz/Kanzleistandort
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Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach

Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

Wir halten uns an unseren Kodex

Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

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Die 183-Tage-Regelung

Die 183-Tage-Regelung ist für uns von großer Bedeutung, insbesondere wenn Sie als Arbeitnehmer im Ausland tätig sind. Sie besagt, dass Sie in Ihrem Ansässigkeitsstaat besteuert werden, wenn Sie sich im Tätigkeitsstaat weniger als 183 Tage im Jahr aufhalten. Sollten Sie jedoch über diesen Zeitraum hinaus in dem Land verbleiben, erhalten die dortigen Steuerbehörden das Besteuerungsrecht über Ihre Einkünfte. Insbesondere bei der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland behält sich der Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht an den Einkünften, wenn die Entsendung in eine dortige Betriebsstätte erfolgt. Wichtig ist auch, dass die Berechnung des Aufenthaltszeitraums flexibel gestaltet werden kann, sei es auf ein Kalenderjahr oder einen längeren Zeitraum, wie etwa einen Zwölfmonatszeitraum. Diese Regelung spielt eine entscheidende Rolle bei der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) für Grenzgänger und legt fest, in welchem Land Sie Ihre Einkommensteuer entrichten müssen.

Voraussetzungen für die Beantragung von DBA-Ansprüchen

Für die Beantragung von DBA-Ansprüchen gibt es verschiedene Voraussetzungen, die Sie beachten sollten. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Besteuerung in Deutschland oder im Ausland gegen ein bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verstößt, können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens stellen. Hierbei ist es wichtig, dass Sie nachweisen, dass Ihre Einkünfte sowohl in Deutschland als auch im Ausland besteuert werden, was zu einer drohenden doppelten Besteuerung führen kann.

Bitte beachten Sie die folgenden Punkte, die für die Antragstellung erforderlich sind:

  • Nachweis Ihres steuerlichen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im jeweiligen Land.
  • Vorliegen eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Ihrem Wohnsitzland und dem Land, in dem Sie Einkünfte erzielen.
  • Nachweis der Steuerpflicht im Quellenstaat für die Einkünfte, die dort erzielt werden.
  • Ansässigkeitsbescheinigung: Diese muss von der zuständigen Steuerbehörde in Ihrem Wohnsitzland ausgestellt werden, um Ihre Ansässigkeit zu bestätigen.
  • Angabe Ihrer Steueridentifikationsnummer in beiden beteiligten Ländern.
  • Dokumentation der erzielten Einkünfte, zum Beispiel Gehaltsabrechnungen oder Dividendenbescheinigungen.
  • Einreichung Ihres Antrags innerhalb der festgelegten Fristen, die je nach DBA variieren können.

Welche Länder haben ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Land

Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen

Deutschland

Schweiz, USA, Großbritannien, Frankreich, Niederlande, Österreich, Italien, Spanien, Japan, Kanada, Ägypten, Ghana, Namibia, Südafrika, Nigeria (in Verhandlung), Ruanda (in Verhandlung)

USA

Deutschland, Kanada, Großbritannien, Australien, Japan, Indien

Schweiz

Deutschland, Frankreich, Italien, China, Indien, Japan

Österreich

Deutschland, Schweiz, Italien, China, Russland, Kanada

China

Deutschland, Frankreich, USA, Australien, Indien

Vereinigtes Königreich

Deutschland, EU-Länder, USA, Indien, Japan, Australien, Kanada

Kanada

Deutschland, EU-Länder, USA, Australien, Japan, Indien

Für wen ist das Doppelbesteuerungsabkommen relevant?

  • Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist besonders relevant für Grenzgänger, die in einem benachbarten Land wie Österreich, der Schweiz oder Frankreich arbeiten und in Deutschland wohnen.
  • Arbeitnehmer, die befristet im Ausland tätig sind, aber ihren Wohnsitz in Deutschland behalten, profitieren ebenfalls von den Regelungen der DBA.
  • Rentner, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen, beispielsweise in Spanien, finden im DBA Schutz gegen die doppelte Besteuerung ihrer Einkünfte.
  • Anleger, die ausländische Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden erzielen, können durch DBA vor der Doppelbesteuerung ihrer Erträge geschützt werden.
  • Es ist entscheidend, welche Regelungen im spezifischen DBA für das jeweilige Land gelten, da jeder Vertrag individuelle Bestimmungen zur Besteuerung enthält.
  • Arbeitnehmer und Grenzgänger sind Personen, die in einem Land arbeiten, aber in einem anderen wohnen (z. B. Grenzgänger zwischen Deutschland und Schweiz) oder zeitweise ins Ausland entsendet werden (z. B. Expats oder Geschäftsreisende).
  • Selbständige und Unternehmer, wie Freiberufler, die Dienstleistungen in mehreren Ländern anbieten, sowie Unternehmer mit Geschäftstätigkeiten, Niederlassungen oder Kunden in verschiedenen Ländern, sind ebenfalls betroffen.
  • Unternehmen, insbesondere internationale Konzerne mit Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten in anderen Ländern, und Unternehmen, die Zinsen, Dividenden oder Lizenzgebühren aus dem Ausland erhalten, profitieren von den DBA.
  • Investoren, egal ob Privatpersonen oder Firmen, die in ausländische Wertpapiere, Immobilien oder andere Vermögenswerte investieren, sowie Personen, die Kapitalerträge aus dem Ausland beziehen, finden im DBA wichtige Regelungen.
  • Rentner, die Renten aus dem Ausland beziehen, müssen ebenfalls die Bestimmungen der DBA beachten, um ihre Steuerpflichten klarzustellen und eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.

Wie wird die Freistellungsmethode angewendet?

Die Freistellungsmethode wird angewendet, um Ihnen zu ermöglichen, dass Ihre Einkünfte nur im Staat der Besteuerung erfasst werden, in dem sie tatsächlich erwirtschaftet wurden. Wenn Sie beispielsweise als Arbeitnehmer in einem anderen Land tätig sind und dort Steuern zahlen, bedeutet dies, dass Ihr Einkommen im Wohnsitzstaat nicht besteuert wird, solange es im Quellenstaat bereits versteuert wurde. Dadurch wird eine doppelte Besteuerung effektiv vermieden. Eine wichtige Besonderheit dieser Methode ist der Progressionsvorbehalt: Ihr steuerfreier Arbeitslohn wird zwar im Wohnsitzstaat nicht versteuert, fließt jedoch in die Berechnung Ihres persönlichen Steuersatzes ein. Die Freistellungsmethode ist in vielen Doppelbesteuerungsabkommen verankert und bietet Ihnen somit eine rechtliche Grundlage, um die steuerliche Belastung von grenzüberschreitenden Einkünften zu regeln. In der praktischen Anwendung sorgt die Freistellungsmethode dafür, dass Sie bei der Besteuerung Ihrer Einkünfte im Wohnsitzstaat von der Besteuerung im Land befreit werden, in dem Sie die Einkünfte erzielen, sodass Sie finanziell entlastet werden.

Wie wird die Anrechnungsmethode umgesetzt?

Bei der Umsetzung der Anrechnungsmethode sind wir uns bewusst, dass Sie als in Deutschland ansässige Person, die Einkünfte aus einem anderen Staat, beispielsweise Staat A, bezieht, in beiden Staaten steuerpflichtig sind. Das bedeutet, dass Sie zunächst die Steuern in Staat A entrichten müssen. Diese im Ausland gezahlte Steuer wird dann jedoch auf Ihre Steuerlast in Deutschland angerechnet, was Ihre Gesamtsteuerlast verringert. Diese Regelung ist in den nationalen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verankert, die spezifische Bestimmungen zur Anrechnung ausländischer Steuern enthalten. Es ist wichtig zu beachten, dass das Steuerbelastungsniveau bei der Anrechnungsmethode insgesamt höher bleibt als bei der Freistellungsmethode, da die Einkünfte in beiden Staaten versteuert werden. Neben der Anrechnungsmethode existieren auch andere Ansätze zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, wie die Pauschalisierungsmethode und die Abzugsmethode, die jedoch seltener zur Anwendung kommen.

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