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Firma gründen in Oregon
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eine Firma in Oregon zu gründen, sind Sie bei uns genau richtig. Wir unterstützen Sie dabei, alle notwendigen Schritte für eine erfolgreiche Unternehmensgründung zu durchlaufen.
Der erste Schritt auf Ihrem Weg zur Gründung ist die Registrierung eines DBA (Doing Business As), was in der Regel etwa 5 bis 10 Werktage in Anspruch nimmt. Während dieser Zeit können Sie bereits andere wichtige Schritte in Angriff nehmen, um Ihr Unternehmen schnellstmöglich an den Start zu bringen.
Ein weiterer essenzieller Schritt ist die Beantragung einer Arbeitgeberidentifikationsnummer (EIN). Diese Nummer ist für die meisten Unternehmen in Oregon unerlässlich, da sie nicht nur für steuerliche Zwecke benötigt wird, sondern auch für die Eröffnung eines Bankkontos oder die Einstellung von Mitarbeitern.
Darüber hinaus sollten Sie sich bewusst sein, dass einige Unternehmen spezifische Genehmigungen und Lizenzen benötigen, um legal in Oregon tätig zu sein. Hierbei stehen wir Ihnen zur Seite, um die erforderlichen Genehmigungen zu identifizieren und zu beantragen.
Falls Sie sich dafür entscheiden, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) zu gründen, müssen Sie die Satzung beim Außenminister einreichen. Dies sichert Ihnen die rechtliche Anerkennung und den Schutz Ihres Privatvermögens. Nach der Einreichung der Satzung empfehlen wir Ihnen, eine Betriebsvereinbarung zu erstellen. Diese regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder Ihrer LLC und ist ein wichtiger Baustein für eine reibungslose Unternehmensführung.
Wir von der Gründungskanzlei sind hier, um Sie durch jeden Schritt des Prozesses zu begleiten und sicherzustellen, dass Ihre Firmengründung in Oregon ein voller Erfolg wird. Lassen Sie uns gemeinsam Ihr unternehmerisches Vorhaben verwirklichen!
Vorteile einer Firmengründung in Oregon
Wenn wir über die Gründung eines Unternehmens in Oregon nachdenken, fallen uns sofort die zahlreichen Vorteile ein, die diese Entscheidung mit sich bringt. Oregon bietet ein günstiges Geschäftsklima, das es uns als Unternehmer ermöglicht, erfolgreich zu sein. Dazu gehören steuerliche Vergünstigungen und niedrige Betriebskosten, die unter anderem durch den konstanten Zugang zu Wasserkraft bedingt sind. Das macht es für Sie erheblich einfacher, Ihre Geschäftsausgaben zu kontrollieren und Ihre Gewinne zu maximieren.
Ein weiterer Vorteil ist die hervorragende geografische Lage Oregons an der Westküste der USA. Diese Position eröffnet Ihnen den einfachen Zugang zu Märkten im pazifischen Raum sowie zum umfangreichen kalifornischen Markt. So können Sie Ihr Unternehmen nicht nur lokal, sondern auch überregional expandieren und neue Kunden gewinnen.
Die Gründung einer LLC in Oregon verleiht Ihrem Unternehmen zudem mehr Legitimität. Sie profitieren von der Durchleitungsbesteuerung, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Steuern auf persönlicher Ebene zu entrichten, sowie von vereinfachten Verwaltungsprozessen. Dies bedeutet weniger bürokratischen Aufwand für Sie und mehr Zeit, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren – Ihr Geschäft.
Wir stehen Ihnen dabei zur Seite und erleichtert den gesamten Prozess. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Sicherung einer Arbeitgeber-Identifikationsnummer (EIN) und der Eröffnung eines Geschäftsbankkontos, sondern bieten auch umfassende Beratung, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Schritte korrekt und effizient durchführen.
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Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP
Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP
Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.
Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?
Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.
Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort
Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.
Wir halten uns an unseren Kodex
Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.
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