Startseite > Firmengründung England: Firma gründen in Großbritannien - UK Limited (Ltd.)
Englische Firma gründen
Die LTD ist die beliebteste Rechtsform in Großbritannien. Die Körperschaftsteuer beträgt 19%. Dies ist zwar im Vergleich mit anderen Jurisdiktionen nicht besonders günstig, allerdings bieten das Vereinigte Königreich viele weitere Anreize, die die Körperschaftsteuer nebensächlich machen.
Zum einen erhebt Großbritannien keine Quellensteuer bei der Ausschüttung von Dividenden.
Eine englische Limited bietet u.a. folgende Vorteile:
- Gründung in nur 48 Stunden (ab Erhalt der Unterlagen) ohne Anreise und ohne Notar
- Mindeststammkapital nur 1 GBP
- Keine Quellensteuern auf Dividenden
- Körperschaftsteuer i.H.v. 19%
- Eine UK-Gesellschaft kann ausländische Dividenden völlig steuerfrei empfangen.
- Umsatzsteuer 20%
- Viele Optimierungsmöglichkeiten der Körperschaftssteuerlast vorhanden
- Dank Brexit keiner EU-Gesetzgebung unterworfen
- Kein lokaler Wohnsitz erforderlich, weder für Geschäftsführer noch für Gesellschafter
LLP für Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaften
Die LLP (Limited Liability Partnership) ist eine Personengesellschaft nach britischem Recht. Eine Besonderheit in Großbritannien ist, dass LLP´s die Haftung der Member beschränkt. Gleichzeitig zahlt die LLP keine Körperschaftsteuer, da sie keine Körperschaft ist.
Sehr sicherer Finanzplatz
Liberales Steuersystem
Besondere Steuervorteile
Keine Anreise nötig
Kein Börsengang mit der englischen Limited (UK Ltd.)
Im Gegensatz zur deuten GmbH darf die englische Limited Aktien besitzen. Diese dürfen auch verschenk oder verkauft werden. Allerdings darf für die Aktien nicht geworben bzw. angepriesen werden, denn ein beabsichtigter Börsengang unterliegt in Großbritannien bestimmten Auflagen. Sofern Unternehmen an die Börse wollen, so sind Sie an weitaus höheren Auflagen gebunden. So wie z.B. die Public Ltd. Company und die Private Ltd.
Die vermeintliche Wahrheit über Steuersparmodelle
Der NRD hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen.
Sehen Sie sich dieses Video bitte an.
Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt.
Das vom NDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer. Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt.
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Jetzt Angebot anfordernDie größten Vorteile einer Limited
- Niedriges Stammkapital
Eigenkapital liegt bei mind. 1 GBP vergleichsweise zu einer GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital
- Haftungsbegrenzung
Im Normalfall ist das Privatvermögen von der Haftung ausgeschlossen
- Unternehmerischer Neustart nach Insolvenz
Gründung einer Ltd. nach einer Insolvenz möglich
- Unbürokratische Verwaltung der Limited
z.B. kein Notar bei Satzungsänderungen erforderlich. Das macht diese Gesellschaft sehr unternehmerfreundlich
- Weltweit Akzeptanz und Bekanntheit
Die weltweit häufigste Unternehmungsform ist die englische Limited
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Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.
Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP
Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP
Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.
Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?
Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.
Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort
Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.
Wir halten uns an unseren Kodex
Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.
Rechtssichere Gründungen
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Jetzt Angebot anfordernWirtschaftliche Faktoren
Die britische Wirtschaft verbuchte 2014 ein Wachstum von 2,6 % und führt somit den allgemeinen Wirtschaftstrend an. Einen wichtigen Teil zu diesem Anstieg trug die Dienstleistungsbranche in Großbritannien bei. Der Dienstleistungssektor machte 79 % des Bruttoinlandsproduktes 2014 aus.
Andere Gesellschaftsformen die in England ebenfalls möglich sind
- Public Limited Company (in England PLC genannt und vergleichbar mit der Aktiengesellschaft)
- Limited Liability Partnership - LLP genannt
Steuerbelastung: Deutsche GmbH und Englische Limited im Vergleich
Erfahren sie anhand dieser Beispielzahlen wie hoch der Unterschied in der Besteuerung einer deutschen GmbH und einer englischen Limited ist.
Detusche GmbH | Englische Limited | ||
---|---|---|---|
Gewinn | 80.000 EUR | £ 80.000 | |
Körperschaftssteuer | 12.660 EUR (15.825% inkl.Solidaritatszuschlag) | £ 16.000 EUR (20% bei Gewinnen bis £300.000/ 23% bei Gewinnen über £300.000) | |
Gewerbesteuer | 12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435%) | entfällt | |
Gewinn nach Steuern | 55.160,- EUR | £ 64.000,- | |
STEUERBELASTUNG | 24.840,- EUR | £ 16.000,- |
Warum lohnt sich die Gründung einer Firma in England?
England bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die die Gründung einer Firma in diesem Land sehr attraktiv machen. Durch seine politische Stabilität, angesehene Rechtsordnung und das gut entwickelte Wirtschaftssystem zieht England sowohl inländische als auch internationale Unternehmer an.
Ein entscheidender Faktor, der die Attraktivität einer Firmengründung in England erhöht, ist der Brexit. Während andere Länder mit Unsicherheiten und Veränderungen zu kämpfen haben, bietet England immer noch eine verlässliche und unterstützende Geschäftsumgebung. Es gibt eine starke politische Bereitschaft, ausländische Investoren zu gewinnen und die Gründung neuer Unternehmen zu fördern.
Darüber hinaus bietet England eine große Auswahl an Rechtsformen, die auf die spezifischen Bedürfnisse eines Unternehmens zugeschnitten werden können. Es gibt beispielsweise die Möglichkeit, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd.) zu gründen, was eine klare Trennung von Geschäfts- und Privatvermögen ermöglicht. Dies bietet den Unternehmern persönlichen Schutz und minimiert das finanzielle Risiko.
Benötigt eine Englische Limited (Ltd.) einen Geschäftsführer?
Eine englische Limited benötigt keinen Geschäftsführer, sondern einen Director. In Deutschland ist hingegen der Geschäftsführer die übliche Bezeichnung für diese Position. Der Director einer englischen Limited hat ähnliche Aufgaben und Funktionen wie ein Geschäftsführer in Deutschland, wie beispielsweise die Leitung und Vertretung des Unternehmens nach außen hin.
Die Beziehung zwischen dem Director und dem Geschäftsführer in Deutschland ist jedoch nicht eins zu eins vergleichbar. Eine englische Limited kann beispielsweise mehrere Directors haben, während in Deutschland in der Regel nur ein Geschäftsführer ernannt wird. Zudem gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen und Vorschriften, die einen Geschäftsführer mit bestimmten Rechten und Pflichten ausstatten. Für einen Director einer englischen Limited gibt es hingegen keine vergleichbaren gesetzlichen Vorgaben.
Es ist jedoch möglich, dass eine englische Limited auch einen Geschäftsführer einsetzt, um die Aktivitäten in Deutschland zu leiten und zu überwachen. In diesem Fall würde der Geschäftsführer seine Aufgaben im Rahmen der deutschen Gesetze und Vorschriften ausführen, während der Director weiterhin die Gesamtverantwortung für das Unternehmen trägt.
UK Limited gründen: Der Ablauf
Die Limited-Gründung in England ist relativ einfach und unkompliziert. Zunächst müssen Sie einen Gesellschaftsvertrag erstellen, der die Grundlagen Ihrer Unternehmensstruktur festlegt. Dieser Vertrag sollte Informationen über die Anteilseigner, das geplante Geschäftszweck sowie die Rechte und Pflichten der Gesellschafter enthalten.
Nachdem der Gesellschaftsvertrag erstellt wurde, müssen Sie das Memorandum of Association ausfüllen. Dieses Dokument enthält grundlegende Angaben zur Firma wie Namen und Adresse, den geplanten Geschäftszweck und das Stammkapital. Das Memorandum of Association muss von allen Gründungsmitgliedern unterzeichnet werden.
Als Nächstes müssen Sie die Articles of Association verfassen. Diese legen die internen Regeln und Vorschriften Ihrer Ltd. fest und regeln beispielsweise die Befugnisse der Direktoren und die Art und Weise, wie Entscheidungen getroffen werden. Die Articles of Association sollten ebenfalls von allen Beteiligten unterzeichnet werden.
Sobald alle Dokumente erstellt und unterzeichnet sind, müssen Sie sie beim Companies House einreichen. Dies ist das britische Register für Unternehmen. Sie müssen eine Anmeldegebühr entrichten und die erforderlichen Unterlagen einreichen.
Sobald Ihre UK Limited im Companies House eingetragen ist, erhalten Sie eine Registrierungsnummer und ein Zertifikat, das die Existenz Ihrer Firma bestätigt. Sie sind dann berechtigt, als Direktor Ihrer Ltd. tätig zu sein und geschäftlich zu handeln.
Benötigten Sie bei diesem Prozess professionelle Unterstützung? Sind Sie sich noch unsicher, ob eine UK Ltd. die passende Rechtsform für Sie ist? Dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir beraten und begleiten Sie gerne bei diesem Prozess!
Firma in England gründen – So geht´s
Die Gründung einer Firma in England ist einfach und der Gründer muss nicht nach England reisen. Für die Gründung wird lediglich eine beglaubigte Ausweis- oder Passkopie und eine Stromrechnung benötigt. Je nach Wahl der Bank u.U. auch ein kurzer Lebenslauf oder eine Bankreferenz.
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