W-V Law Firm LLP – Ihr Partner für Gesellschaftsrecht, Stiftungen, Banking und Expansion.
Gründungskanzlei Erstgespräch
+49 69 247563065

mo-fr 09:00-17:00 uhr

Startseite > Firmengründung England: Firma gründen in Großbritannien - UK Limited (Ltd.)

Firmengründung England: Firma gründen in Großbritannien - UK Limited (Ltd.)

0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.

Client 1 Client 2 Client 3
★★★★★

+2000 erfolgreiche Mandanten

Englische Firma gründen

Die LTD ist die beliebteste Rechtsform in Großbritannien. Die Körperschaftsteuer beträgt 19%. Dies ist zwar im Vergleich mit anderen Jurisdiktionen nicht besonders günstig, allerdings bieten das Vereinigte Königreich viele weitere Anreize, die die Körperschaftsteuer nebensächlich machen.
Zum einen erhebt Großbritannien keine Quellensteuer bei der Ausschüttung von Dividenden. 

Eine englische Limited bietet u.a. folgende Vorteile:
- Gründung in nur 48 Stunden (ab Erhalt der Unterlagen) ohne Anreise und ohne Notar
- Mindeststammkapital nur 1 GBP
- Keine Quellensteuern auf Dividenden
- Körperschaftsteuer i.H.v. 19%
- Eine UK-Gesellschaft kann ausländische Dividenden völlig steuerfrei empfangen.
- Umsatzsteuer 20%
- Viele Optimierungsmöglichkeiten der Körperschaftssteuerlast vorhanden
- Dank Brexit keiner EU-Gesetzgebung unterworfen
- Kein lokaler Wohnsitz erforderlich, weder für Geschäftsführer noch für Gesellschafter

 

LLP für Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaften

Die LLP (Limited Liability Partnership) ist eine Personengesellschaft nach britischem Recht. Eine Besonderheit in Großbritannien ist, dass LLP´s die Haftung der Member beschränkt. Gleichzeitig zahlt die LLP keine Körperschaftsteuer, da sie keine Körperschaft ist.

 

 

Gründungskanzlei
Rechtssichere Gründungen

Vollständige rechtliche Absicherung Ihrer Firmengründung im Ausland

Gründungskanzlei
Transparente Kosten

Keine versteckten Gebühren - alle Kosten werden im Voraus kommuniziert

Gründungskanzlei
Immer die passende Lösung

Individuelle Beratung für Ihr spezifisches Geschäftsmodell

Gründungskanzlei
Keine falschen Versprechen

Ehrliche Beratung ohne unrealistische Steuervorteile

×

Detaillierten Bericht erhalten

Geben Sie Ihre Daten ein, um eine detaillierte Berechnung mit Steueraufschlüsselung zu erhalten

Mit dem Klick auf den Button stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu

Kein Börsengang mit der englischen Limited (UK Ltd.)

Im Gegensatz zur deuten GmbH darf die englische Limited Aktien besitzen. Diese dürfen auch verschenk oder verkauft werden. Allerdings darf für die Aktien nicht geworben bzw. angepriesen werden, denn ein beabsichtigter Börsengang unterliegt in Großbritannien bestimmten Auflagen. Sofern Unternehmen an die Börse wollen, so sind Sie an weitaus höheren Auflagen gebunden. So wie z.B. die Public Ltd. Company und die Private Ltd.

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Gründungskanzlei

Die vermeintliche Wahrheit über Steuersparmodelle

Der NRD hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen.
Sehen Sie sich dieses Video bitte an.
Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt.
Das vom NDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer. Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt.

Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

  Detusche GmbH Englische Limited  
Gewinn 80.000 EUR £ 80.000  
Körperschaftssteuer 12.660 EUR (15.825% inkl.Solidaritatszuschlag) £ 16.000 EUR (20% bei Gewinnen bis £300.000/ 23% bei Gewinnen über £300.000)  
Gewerbesteuer 12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435%) entfällt  
Gewinn nach Steuern 55.160,- EUR £ 64.000,-  
STEUERBELASTUNG 24.840,- EUR £ 16.000,-  

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

★★★★★
4.90/5

Ihr persönlicher Plan beinhaltet:

  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
  • Schritt-für-Schritt-Plan zur Unternehmensregistrierung
  • Empfehlungen zur Eröffnung eines Bankkontos
  • Eine kostenlose 15-minütige Beratung

Die größten Vorteile einer Limited

  • Niedriges Stammkapital

Eigenkapital liegt bei mind. 1 GBP vergleichsweise zu einer GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital

  • Haftungsbegrenzung

Im Normalfall ist das Privatvermögen von der Haftung ausgeschlossen

- Unternehmerischer Neustart nach Insolvenz

Gründung einer Ltd. nach einer Insolvenz möglich

- Unbürokratische Verwaltung der Limited

z.B. kein Notar bei Satzungsänderungen erforderlich. Das macht diese Gesellschaft sehr unternehmerfreundlich

- Weltweit Akzeptanz und Bekanntheit

Die weltweit häufigste Unternehmungsform ist die englische Limited

Wirtschaftliche Faktoren

Die britische Wirtschaft verbuchte 2014 ein Wachstum von 2,6 % und führt somit den allgemeinen Wirtschaftstrend an. Einen wichtigen Teil zu diesem Anstieg trug die Dienstleistungsbranche in Großbritannien bei. Der Dienstleistungssektor machte 79 % des Bruttoinlandsproduktes 2014 aus.

Andere Gesellschaftsformen die in England ebenfalls möglich sind

  • Public Limited Company (in England PLC genannt und vergleichbar mit der Aktiengesellschaft)
  • Limited Liability Partnership - LLP genannt

Steuerbelastung: Deutsche GmbH und Englische Limited im Vergleich

Erfahren sie anhand dieser Beispielzahlen wie hoch der Unterschied in der Besteuerung einer deutschen GmbH und einer englischen Limited ist.

Warum lohnt sich die Gründung einer Firma in England?

England bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die die Gründung einer Firma in diesem Land sehr attraktiv machen. Durch seine politische Stabilität, angesehene Rechtsordnung und das gut entwickelte Wirtschaftssystem zieht England sowohl inländische als auch internationale Unternehmer an.

Ein entscheidender Faktor, der die Attraktivität einer Firmengründung in England erhöht, ist der Brexit. Während andere Länder mit Unsicherheiten und Veränderungen zu kämpfen haben, bietet England immer noch eine verlässliche und unterstützende Geschäftsumgebung. Es gibt eine starke politische Bereitschaft, ausländische Investoren zu gewinnen und die Gründung neuer Unternehmen zu fördern.

Darüber hinaus bietet England eine große Auswahl an Rechtsformen, die auf die spezifischen Bedürfnisse eines Unternehmens zugeschnitten werden können. Es gibt beispielsweise die Möglichkeit, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd.) zu gründen, was eine klare Trennung von Geschäfts- und Privatvermögen ermöglicht. Dies bietet den Unternehmern persönlichen Schutz und minimiert das finanzielle Risiko.

Benötigt eine Englische Limited (Ltd.) einen Geschäftsführer?

Eine englische Limited benötigt keinen Geschäftsführer, sondern einen Director. In Deutschland ist hingegen der Geschäftsführer die übliche Bezeichnung für diese Position. Der Director einer englischen Limited hat ähnliche Aufgaben und Funktionen wie ein Geschäftsführer in Deutschland, wie beispielsweise die Leitung und Vertretung des Unternehmens nach außen hin.

Die Beziehung zwischen dem Director und dem Geschäftsführer in Deutschland ist jedoch nicht eins zu eins vergleichbar. Eine englische Limited kann beispielsweise mehrere Directors haben, während in Deutschland in der Regel nur ein Geschäftsführer ernannt wird. Zudem gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen und Vorschriften, die einen Geschäftsführer mit bestimmten Rechten und Pflichten ausstatten. Für einen Director einer englischen Limited gibt es hingegen keine vergleichbaren gesetzlichen Vorgaben.

Es ist jedoch möglich, dass eine englische Limited auch einen Geschäftsführer einsetzt, um die Aktivitäten in Deutschland zu leiten und zu überwachen. In diesem Fall würde der Geschäftsführer seine Aufgaben im Rahmen der deutschen Gesetze und Vorschriften ausführen, während der Director weiterhin die Gesamtverantwortung für das Unternehmen trägt.

UK Limited gründen: Der Ablauf

Die Limited-Gründung in England ist relativ einfach und unkompliziert. Zunächst müssen Sie einen Gesellschaftsvertrag erstellen, der die Grundlagen Ihrer Unternehmensstruktur festlegt. Dieser Vertrag sollte Informationen über die Anteilseigner, das geplante Geschäftszweck sowie die Rechte und Pflichten der Gesellschafter enthalten.

Nachdem der Gesellschaftsvertrag erstellt wurde, müssen Sie das Memorandum of Association ausfüllen. Dieses Dokument enthält grundlegende Angaben zur Firma wie Namen und Adresse, den geplanten Geschäftszweck und das Stammkapital. Das Memorandum of Association muss von allen Gründungsmitgliedern unterzeichnet werden.

Als Nächstes müssen Sie die Articles of Association verfassen. Diese legen die internen Regeln und Vorschriften Ihrer Ltd. fest und regeln beispielsweise die Befugnisse der Direktoren und die Art und Weise, wie Entscheidungen getroffen werden. Die Articles of Association sollten ebenfalls von allen Beteiligten unterzeichnet werden.

Sobald alle Dokumente erstellt und unterzeichnet sind, müssen Sie sie beim Companies House einreichen. Dies ist das britische Register für Unternehmen. Sie müssen eine Anmeldegebühr entrichten und die erforderlichen Unterlagen einreichen.

Sobald Ihre UK Limited im Companies House eingetragen ist, erhalten Sie eine Registrierungsnummer und ein Zertifikat, das die Existenz Ihrer Firma bestätigt. Sie sind dann berechtigt, als Direktor Ihrer Ltd. tätig zu sein und geschäftlich zu handeln.

Benötigten Sie bei diesem Prozess professionelle Unterstützung? Sind Sie sich noch unsicher, ob eine UK Ltd. die passende Rechtsform für Sie ist? Dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir beraten und begleiten Sie gerne bei diesem Prozess!

Firma in England gründen – So geht´s

Die Gründung einer Firma in England ist einfach und der Gründer muss nicht nach England reisen. Für die Gründung wird lediglich eine beglaubigte Ausweis- oder Passkopie und eine Stromrechnung benötigt. Je nach Wahl der Bank u.U. auch ein kurzer Lebenslauf oder eine Bankreferenz.

×
YouTube video player