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Die LTD ist die beliebteste Rechtsform in Großbritannien. Die Körperschaftsteuer beträgt 19%. Dies ist zwar im Vergleich mit anderen Jurisdiktionen nicht besonders günstig, allerdings bieten das Vereinigte Königreich viele weitere Anreize, die die Körperschaftsteuer nebensächlich machen.
Zum einen erhebt Großbritannien keine Quellensteuer bei der Ausschüttung von Dividenden.
Eine englische Limited bietet u.a. folgende Vorteile:
- Gründung in nur 48 Stunden (ab Erhalt der Unterlagen) ohne Anreise und ohne Notar
- Mindeststammkapital nur 1 GBP
- Keine Quellensteuern auf Dividenden
- Körperschaftsteuer i.H.v. 19%
- Eine UK-Gesellschaft kann ausländische Dividenden völlig steuerfrei empfangen.
- Umsatzsteuer 20%
- Viele Optimierungsmöglichkeiten der Körperschaftssteuerlast vorhanden
- Dank Brexit keiner EU-Gesetzgebung unterworfen
- Kein lokaler Wohnsitz erforderlich, weder für Geschäftsführer noch für Gesellschafter
Die LLP (Limited Liability Partnership) ist eine Personengesellschaft nach britischem Recht. Eine Besonderheit in Großbritannien ist, dass LLP´s die Haftung der Member beschränkt. Gleichzeitig zahlt die LLP keine Körperschaftsteuer, da sie keine Körperschaft ist.
Im Gegensatz zur deuten GmbH darf die englische Limited Aktien besitzen. Diese dürfen auch verschenk oder verkauft werden. Allerdings darf für die Aktien nicht geworben bzw. angepriesen werden, denn ein beabsichtigter Börsengang unterliegt in Großbritannien bestimmten Auflagen. Sofern Unternehmen an die Börse wollen, so sind Sie an weitaus höheren Auflagen gebunden. So wie z.B. die Public Ltd. Company und die Private Ltd.
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Der NRD hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen.
Sehen Sie sich dieses Video bitte an.
Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt.
Das vom NDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer. Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt.
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Detusche GmbH | Englische Limited | ||
---|---|---|---|
Gewinn | 80.000 EUR | £ 80.000 | |
Körperschaftssteuer | 12.660 EUR (15.825% inkl.Solidaritatszuschlag) | £ 16.000 EUR (20% bei Gewinnen bis £300.000/ 23% bei Gewinnen über £300.000) | |
Gewerbesteuer | 12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435%) | entfällt | |
Gewinn nach Steuern | 55.160,- EUR | £ 64.000,- | |
STEUERBELASTUNG | 24.840,- EUR | £ 16.000,- |
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
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Eigenkapital liegt bei mind. 1 GBP vergleichsweise zu einer GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital
Im Normalfall ist das Privatvermögen von der Haftung ausgeschlossen
- Unternehmerischer Neustart nach Insolvenz
Gründung einer Ltd. nach einer Insolvenz möglich
- Unbürokratische Verwaltung der Limited
z.B. kein Notar bei Satzungsänderungen erforderlich. Das macht diese Gesellschaft sehr unternehmerfreundlich
- Weltweit Akzeptanz und Bekanntheit
Die weltweit häufigste Unternehmungsform ist die englische Limited
Die britische Wirtschaft verbuchte 2014 ein Wachstum von 2,6 % und führt somit den allgemeinen Wirtschaftstrend an. Einen wichtigen Teil zu diesem Anstieg trug die Dienstleistungsbranche in Großbritannien bei. Der Dienstleistungssektor machte 79 % des Bruttoinlandsproduktes 2014 aus.
Erfahren sie anhand dieser Beispielzahlen wie hoch der Unterschied in der Besteuerung einer deutschen GmbH und einer englischen Limited ist.
England bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die die Gründung einer Firma in diesem Land sehr attraktiv machen. Durch seine politische Stabilität, angesehene Rechtsordnung und das gut entwickelte Wirtschaftssystem zieht England sowohl inländische als auch internationale Unternehmer an.
Ein entscheidender Faktor, der die Attraktivität einer Firmengründung in England erhöht, ist der Brexit. Während andere Länder mit Unsicherheiten und Veränderungen zu kämpfen haben, bietet England immer noch eine verlässliche und unterstützende Geschäftsumgebung. Es gibt eine starke politische Bereitschaft, ausländische Investoren zu gewinnen und die Gründung neuer Unternehmen zu fördern.
Darüber hinaus bietet England eine große Auswahl an Rechtsformen, die auf die spezifischen Bedürfnisse eines Unternehmens zugeschnitten werden können. Es gibt beispielsweise die Möglichkeit, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd.) zu gründen, was eine klare Trennung von Geschäfts- und Privatvermögen ermöglicht. Dies bietet den Unternehmern persönlichen Schutz und minimiert das finanzielle Risiko.
Eine englische Limited benötigt keinen Geschäftsführer, sondern einen Director. In Deutschland ist hingegen der Geschäftsführer die übliche Bezeichnung für diese Position. Der Director einer englischen Limited hat ähnliche Aufgaben und Funktionen wie ein Geschäftsführer in Deutschland, wie beispielsweise die Leitung und Vertretung des Unternehmens nach außen hin.
Die Beziehung zwischen dem Director und dem Geschäftsführer in Deutschland ist jedoch nicht eins zu eins vergleichbar. Eine englische Limited kann beispielsweise mehrere Directors haben, während in Deutschland in der Regel nur ein Geschäftsführer ernannt wird. Zudem gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen und Vorschriften, die einen Geschäftsführer mit bestimmten Rechten und Pflichten ausstatten. Für einen Director einer englischen Limited gibt es hingegen keine vergleichbaren gesetzlichen Vorgaben.
Es ist jedoch möglich, dass eine englische Limited auch einen Geschäftsführer einsetzt, um die Aktivitäten in Deutschland zu leiten und zu überwachen. In diesem Fall würde der Geschäftsführer seine Aufgaben im Rahmen der deutschen Gesetze und Vorschriften ausführen, während der Director weiterhin die Gesamtverantwortung für das Unternehmen trägt.
Die Limited-Gründung in England ist relativ einfach und unkompliziert. Zunächst müssen Sie einen Gesellschaftsvertrag erstellen, der die Grundlagen Ihrer Unternehmensstruktur festlegt. Dieser Vertrag sollte Informationen über die Anteilseigner, das geplante Geschäftszweck sowie die Rechte und Pflichten der Gesellschafter enthalten.
Nachdem der Gesellschaftsvertrag erstellt wurde, müssen Sie das Memorandum of Association ausfüllen. Dieses Dokument enthält grundlegende Angaben zur Firma wie Namen und Adresse, den geplanten Geschäftszweck und das Stammkapital. Das Memorandum of Association muss von allen Gründungsmitgliedern unterzeichnet werden.
Als Nächstes müssen Sie die Articles of Association verfassen. Diese legen die internen Regeln und Vorschriften Ihrer Ltd. fest und regeln beispielsweise die Befugnisse der Direktoren und die Art und Weise, wie Entscheidungen getroffen werden. Die Articles of Association sollten ebenfalls von allen Beteiligten unterzeichnet werden.
Sobald alle Dokumente erstellt und unterzeichnet sind, müssen Sie sie beim Companies House einreichen. Dies ist das britische Register für Unternehmen. Sie müssen eine Anmeldegebühr entrichten und die erforderlichen Unterlagen einreichen.
Sobald Ihre UK Limited im Companies House eingetragen ist, erhalten Sie eine Registrierungsnummer und ein Zertifikat, das die Existenz Ihrer Firma bestätigt. Sie sind dann berechtigt, als Direktor Ihrer Ltd. tätig zu sein und geschäftlich zu handeln.
Benötigten Sie bei diesem Prozess professionelle Unterstützung? Sind Sie sich noch unsicher, ob eine UK Ltd. die passende Rechtsform für Sie ist? Dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir beraten und begleiten Sie gerne bei diesem Prozess!
Die Gründung einer Firma in England ist einfach und der Gründer muss nicht nach England reisen. Für die Gründung wird lediglich eine beglaubigte Ausweis- oder Passkopie und eine Stromrechnung benötigt. Je nach Wahl der Bank u.U. auch ein kurzer Lebenslauf oder eine Bankreferenz.