W-V Law Firm LLP – Ihr Partner für Gesellschaftsrecht, Stiftungen, Banking und Expansion.
Gründungskanzlei Erstgespräch
+49 69 247563065

mo-fr 09:00-17:00 uhr

Startseite > Beschränkte / unbeschränkte Steuerpflicht

Beschränkte / unbeschränkte Steuerpflicht

0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.

Client 1 Client 2 Client 3
★★★★★

+2000 erfolgreiche Mandanten

Beschränkte / unbeschränkte Steuerpflicht

 

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist jede natürliche Person, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Steuerlich gesehen ist ein Wohnsitz eine zum Wohnen geeignete Räumlichkeit, wie beispielsweise ein möbliertes Zimmer. Mehrere Wohnsitze sind in Deutschland wie im Ausland möglich.

Ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht kann auch ohne Wohnsitz in Deutschland gestellt werden, sofern ein Einkommen innerhalb eines Jahres zu mindestens 90% in Deutschland erzielt wurde. Hiermit können bei einzelnen Voraussetzungen, personen- oder familienbezogenen Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Diese betreffen grundsätzlich Sonderausgaben oder Steuervergünstigungen für Kinder.  

 

Ausländische Einkünfte müssen aber auch bei einer unbeschränkten Steuerpflicht erklärt werden. Diese werden zwar nicht besteuert, aber zur Berechnung des Steuersatzes für die Einkünfte einbezogen.

 

Wenn in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt vorliegt, können natürliche Personen beschränkt einkommensteuerpflichtig sein. Das ist der Fall, wenn die Einkünfte in Deutschland erzielt werden oder wenn natürliche Personen sich länger als 183 Tage in Deutschland aufhalten. Die Besteuerung wird oft durch das Dop­pel­be­steu­er­ungs­ab­kom­men zwischen Deutschland und anderen Ländern entweder aufgehoben oder gemildert.

 

Eine Wegzugsbesteuerung erweitert die Steuerpflicht bei Personen, die für einen bis zu zehnjährigem Zeitraum, ihren Wohnsitz in ein Niedrigsteuerland verlagern. Hierfür muss der Steuerpflichtige in den letzten zehn Jahren vor der Umsiedlung in ein Niedrigsteuerland, mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig gewesen sein. Außerdem besteht weiterhin ein wirtschaftliches Interesse in Deutschland. Durch ein mögliches Doppelsteuerabkommen kann diese Art von beschränkter Steuerpflicht aber ausgeschlossen sein. 

 

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht betrifft viele Prominente und Sportler, die aus Deutschland wegziehen. Ebenso tritt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht im Erbfall ein, auch wenn der Schenker oder Erblasser vor der Schenkung ihren Wohnsitz ins Ausland verlagert haben.

Gründungskanzlei
Rechtssichere Gründungen

Vollständige rechtliche Absicherung Ihrer Firmengründung im Ausland

Gründungskanzlei
Transparente Kosten

Keine versteckten Gebühren - alle Kosten werden im Voraus kommuniziert

Gründungskanzlei
Immer die passende Lösung

Individuelle Beratung für Ihr spezifisches Geschäftsmodell

Gründungskanzlei
Keine falschen Versprechen

Ehrliche Beratung ohne unrealistische Steuervorteile

×

Detaillierten Bericht erhalten

Geben Sie Ihre Daten ein, um eine detaillierte Berechnung mit Steueraufschlüsselung zu erhalten

Mit dem Klick auf den Button stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Gründungskanzlei

Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

★★★★★
4.90/5

Ihr persönlicher Plan beinhaltet:

  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
  • Schritt-für-Schritt-Plan zur Unternehmensregistrierung
  • Empfehlungen zur Eröffnung eines Bankkontos
  • Eine kostenlose 15-minütige Beratung
×
YouTube video player