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Wann sind Einkünfte in Singapur tatsächlich steuerfrei?

Bestimmte Einkünfte unterliefen in Singapur der Körperschaftsteuer. Gleichzetig bestehen diverse Ausnnahmen, bei denen es zu keiner Besteuerung kommt. Der Standard-Körperschaftsteuersatz in Singapur beträgt 17%. Grundsätzlich gilt, dass nicht nach Singapur transferierte Gewinne nicht zu versteuern sind.
 

Über Singapur

Singapur ist einer der bedeutendsten Finanzplätze weltweit und erfreut sich großer Beliebtheit bei Investoren aus aller Welt. Insbesondere im Dienstleistungsbereich und in der Vermögensverwaltung ist Singapur nicht mehr wegzudenken. Das Land überzeugt durch ein äußerst unternehmerfreundliches Klima und stabiler Politik.
 

Welche Gewinne sind steuerfrei?

- Kapitalgewinne sind nicht steuerpflichtig.
Dazu gehören:
- Gewinne aus dem Verkauf von Anlagevermögen
- Gewinne aus Fremdwährungen bei Kapitaltransaktionen

Steuerfreies Einkommen
- Bestimmte Einkommensarten sind gemäß dem Einkommensteuergesetz von 1947 unter bestimmten Bedingungen ausdrücklich von der Steuer befreit.

Dazu gehören:
- Bestimmte Schifffahrtseinkommen, die von einem Schifffahrtsunternehmen gemäß Abschnitt 13A und Abschnitt 13E erzielt werden.
- Ausländische Dividenden, Zweigstellengewinne und Dienstleistungseinkommen, die von einem ansässigen Unternehmen gemäß Abschnitt 13(8) erzielt werden.
- Gewinne, die ein Unternehmen aus der Veräußerung von Beteiligungen gemäß Abschnitt 13W erzielt.


Einkünfte, die zu versteuern sind

Ihr Unternehmen muss in Singapur Steuern auf steuerpflichtiges Einkommen zahlen, sofern:

- in Singapur angefallen oder von dort bezogen ist; oder
von außerhalb Singapurs in Singapur erhalten wurde.
Beispielsweise gilt das Einkommen aus einem in Singapur betriebenen Geschäft als in Singapur angefallen oder von dort bezogen.

Für Steuerzwecke in Singapur bezieht sich steuerpflichtiges Einkommen auf:

- Gewinne oder Profite aus einem Handel oder Geschäft
- Einkünfte aus Investitionen wie Dividenden, Zinsen und Mieteinnahmen
- Lizenzgebühren, Prämien und sonstige Gewinne aus Immobilien
- Andere Gewinne, die Einnahmen darstellen
- Abzüge wie Geschäftsausgaben, Kapitalfreibeträge und Erleichterungen können geltend gemacht werden, um das steuerpflichtige Einkommen zu reduzieren. Dies führt zu niedrigeren Steuern.

In Singapur von außerhalb Singapurs erhaltenes Einkommen
Gemäß Abschnitt 10(25) des Einkommensteuergesetzes von 1947 gilt Einkommen von außerhalb Singapurs als in Singapur erhalten, wenn es:

- nach Singapur überwiesen, übertragen oder gebracht wird;
- zur Tilgung von Schulden verwendet wird, die im Zusammenhang mit einem in Singapur betriebenen Handel oder Geschäft entstanden sind; oder
- Zum Kauf von beweglichem Eigentum (wie Ausrüstung, Rohstoffe usw.) verwendet, das nach Singapur gebracht wird.
- Abschnitt 10(25) wird nur dann auf die Besteuerung von ausländischem Einkommen angewendet, wenn das Einkommen einer in Singapur ansässigen Person* oder einem in Singapur ansässigen Unternehmen gehört.

Nichtansässige Einzelpersonen und ausländische Unternehmen, die nicht in oder von Singapur aus tätig sind, können ihr ausländisches Einkommen steuerfrei nach Singapur überweisen.

Als Verwaltungszugeständnis gilt ausländisches Einkommen, das im Ausland reinvestiert wird, ohne nach Singapur zurückgeführt zu werden, zum Zeitpunkt der Reinvestition nicht als in Singapur erhalten. Dies bedeutet, dass die Besteuerung des ausländischen Einkommens aufgeschoben wird, bis die Investition verkauft und der Erlös nach Singapur gebracht wird.

Wenn das aus dem Ausland stammende Einkommen in Singapur und im Ausland steuerpflichtig ist, können Steuererleichterungen verfügbar sein, um die erlittene Doppelbesteuerung zu mildern. Erfahren Sie mehr über Steuererleichterungen für ausländisches Einkommen.

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