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Firmengründung Estland - Firma gründen mit der Gründungskanzlei

0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.

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Firmengründung in Estland

Was in Deutschland die GmbH ist, ist in Estland die OÜ. Also das estnische Gegenstück zur GmbH. Sie kann unkompliziert und kostengünstig gegründet werden.
Zunächst lassen sich Gewinne thesaurieren und werden nicht besteuert. Allerdings wird letztlich eine Steuerlast i.H.v. 20% fällig.
 

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Die vermeintliche Wahrheit über Steuersparmodelle

Der NRD hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen.
Sehen Sie sich dieses Video bitte an.
Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt.
Das vom NDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer. Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt.

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Gründungskanzlei

Merkmale einer OÜ in Estland

  • Stammkapital i.H.v. 2.500,- EUR
  • Estland ist EU-Mitglied
  • Bei Überschreiben von 650.00 EUR Jahresumsatz Audit erforderlich (oder sofern mehr als 10 Mitarbeiter)
  • Notariatspflicht für die Gründung (ohne Anreise möglich)
  • Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital
  • Dauer der Gründung seitens das Registers ca. 5 Werktage

Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

  Detusche GmbH Estnische OÜ
Gewinn 80.000 EUR 80.000 EUR
Körperschaftssteuer 12.660 EUR (15.825% inkl.Solidaritatszuschlag) 0%
Gewerbesteuer 12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435%) entfällt
Gewinn nach Steuern 55.160,- EUR 80.000 EUR
STEUERBELASTUNG 24.840,- EUR 0,-

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

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4.90/5

Ihr persönlicher Plan beinhaltet:

  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
  • Schritt-für-Schritt-Plan zur Unternehmensregistrierung
  • Empfehlungen zur Eröffnung eines Bankkontos
  • Eine kostenlose 15-minütige Beratung

Was ist die e-residence?

Anders als der Name es vermuten lässt, handelt es sich bei der estnischen e-residence nicht um eine Residenz im klassischen Sinn. Die e-residence ist lediglich ein Tool, mit dem sich Inhaber derselben online bei estnischen Behörden und Banken verifizieren können.
Einen Wohnsitzstatus begründet man mit der e-residence nicht.

Firma in Estland gründen – So geht´s

Die Gründung einer Firma in Estland ist vergleichsweise einfach. Sie können die Gründungsunterlagen bei einem deutschen Notar unterzeichnen und apostillieren lassen. In diesem Fall ist eine Anreise nicht erforderlich.

Welche Rechtsformen sind bei einer Firmengründung in Estland möglich?

Wer in Estland eine Firma gründen möchte, kann aus verschiedenen Rechtsformen wählen. Zur Auswahl stehen unter anderem die folgenden Rechtsformen:

- OÜ (ähnlich der deutschen GmbH)
- FIE (Einzelunternehmer)
- AS (ähnlich der deutschen Aktiengesellschaft)
- TÜ (ähnlich der deutschen OHG)
- UÜ (ähnlich der deutschen KG)
- ühistu (kaufmännische Vereinigung)
- MTÜ (Gemeinnütziger Verein)

Erfolgt die Firmengründung mit einer e-Residence, werden die OÜ und AS am häufigsten als Rechtsform gewählt. Die OÜ lässt sich mit der deutschen GmbH beziehungsweise mit der amerikanischen LLC vergleichen. Bei dieser Rechtsform erfolgt die Haftung mit einem beschränkten Kapital, wobei das Startkapital bei 2.500 Euro beginnt. Bei der Gründung einer Firma macht die OÜ als Rechtsform einen Anteil von rund 99 Prozent aus.

Die AS lässt sich hingegen mit der Aktiengesellschaft in Deutschland vergleichen und fordert ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro. Zudem fallen die Anforderungen höher aus, die bei der Firmengründung an die beteiligten Personen gestellt werden. Bedarf das Gründen einer OÜ mindestens einer Person, so werden bei der Gründung einer AS mindestens ein Gründer und drei Aufsichtsratsmitglieder benötigt.

Welche Vorteile bringt das Gründen einer Firma in Estland mit sich?

Wer sich entscheidet, eine Firma in Estland zu gründen, profitiert von zahlreichen Vorteilen. Diese umfassen einerseits eine schnelle und unkomplizierte Firmengründung, die ohne bürokratische Hürden auskommt. In der Regel lässt sich die Firmengründung in Estland innerhalb von 7 Werktagen durchführen, wobei die Registrierung einer Firma entweder persönlich, mithilfe einer Vollmacht oder einer e-Residence erfolgen kann.

Andererseits bietet Estland ein attraktives Steuermodell, eine Firmengründung ohne Stammkapital und eine fortschrittliche Digitalisierung. Welchen Steuersatz Firmengründer zahlen, hängt dabei von der Ausschüttung der Gewinne ab. Denn die Unternehmensgewinne unterliegen weder der Einkommens- noch der Körperschaftssteuer. Diese Steuern fallen erst an, sobald die Gewinne an die Gründer ausgeschüttet werden. Vor der Ausschüttung liegt der Steuersatz daher bei 0 Prozent für einbehaltene Gewinne. Diese lasse sich daher ohne Besteuerung in die Geschäftsentwicklung reinvestieren.

Darüber hinaus muss bei einer Firmengründung in Estland kein Stammkapital eingebracht werden. Den Unternehmensgründern steht nämlich das Recht zu, die Einzahlung des Stammkapitals auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Zwar dürfen vor der Hinterlegung des Stammkapitals keine Dividenden ausgeschüttet werden, doch führt diese Regelung sonst zu keinerlei Einschränkungen für die Firma.

Estland gilt außerdem als ein Land mit fortschrittlicher Digitalisierung. Wer eine Firma gründen möchte, kann die digitalen Möglichkeiten für sich nutzen und sich vollständig in den e-State integrieren. So besteht die Möglichkeit, bei einer Firmengründung die elektronischen Serviceleistungen der staatlichen Institutionen zu beanspruchen, unter die beispielsweise Finanzamt, Handelsregister und Zollbehörden fallen.

Ist in Estland eine digitale Buchhaltung möglich?

Eine Firmengründung verpflichtet die Unternehmer zur Buchhaltung, bei der alle Transaktionen registriert sowie alle wichtigen Unterlagen aufbewahrt werden müssen. Am Ende des Geschäftsjahres sind juristische Personen außerdem dazu verpflichtet, dem Handelsregister innerhalb eines halben Jahres einen Jahresabschluss zu überlassen. Wer möchte, kann hierbei vollkommen auf eine digitale Buchhaltung zurückgreifen.

Was kostet das Gründen einer Firma in Estland?

Wer mit dem Gedanken spielt, eine Firma zu gründen, sollte die Kosten im Blick behalten. Einerseits fallen Gebühren für die Firmengründung an sich an. Andererseits fallen monatliche Ausgaben an, beispielsweise für den gewählten Gründungs-Dienstleister und die Buchhaltung. Die Kosten variieren dabei in Abhängigkeit von der Wahl der Rechtsform, des Gründungs-Dienstleisters und weiterer Leistungen, die Gründer in Anspruch nehmen können.

Wie funktioniert das Gründen einer Firma in Estland?

Wer eine Firma gründen möchte, muss sich zunächst beim Handelsregister bewerben. Die Bewerbung muss dabei Folgendes beinhalten:

- Firmenname
- Persönliche Angaben der Geschäftsführung
- Unternehmensinhaber und Begünstigte
- Kontaktmöglichkeiten und Daten der Kontaktperson
- Juristische Adresse
- Tätigkeitsbereich mit NACE- und EMTAK-Code
- Satzungstext des Unternehmens

Wer eine solche Bewerbung beim Handelsregister einreicht, kann in der Regel schnell und problemlos eine Firma in Estland gründen.

Wie fällt die Besteuerung aus?

In Estland werden auf die Unternehmensgewinne keine Steuern erhoben. Diese fallen lediglich für Ausschüttungen an. Wer keine Gewinne ausschüttet, zahlt somit 0 Prozent Steuern. Im Fall einer Ausschüttung fallen hingegen 20 Prozent Unternehmenssteuern an.

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