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Firmengründung in Estland

Was in Deutschland die GmbH ist, ist in Estland die OÜ. Also das estnische Gegenstück zur GmbH. Sie kann unkompliziert und kostengünstig gegründet werden.
Zunächst lassen sich Gewinne thesaurieren und werden nicht besteuert. Allerdings wird letztlich eine Steuerlast i.H.v. 20% fällig.
 

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Sehr sicherer Finanzplatz
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Liberales Steuersystem
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Keine Besteuerung von
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Keine Anreise nötig

Die vermeintliche Wahrheit über Steuersparmodelle

Der NRD hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen.
Sehen Sie sich dieses Video bitte an.
Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt.
Das vom NDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer. Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt.

Merkmale einer OÜ in Estland

  • Stammkapital i.H.v. 2.500,- EUR
  • Estland ist EU-Mitglied
  • Bei Überschreiben von 650.00 EUR Jahresumsatz Audit erforderlich (oder sofern mehr als 10 Mitarbeiter)
  • Notariatspflicht für die Gründung (ohne Anreise möglich)
  • Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital
  • Dauer der Gründung seitens das Registers ca. 5 Werktage



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Was ist die e-residence?

Anders als der Name es vermuten lässt, handelt es sich bei der estnischen e-residence nicht um eine Residenz im klassischen Sinn. Die e-residence ist lediglich ein Tool, mit dem sich Inhaber derselben online bei estnischen Behörden und Banken verifizieren können.
Einen Wohnsitzstatus begründet man mit der e-residence nicht.

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Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

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Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)69 / 247563065 tl@gruendungskanzlei.eu Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Nicht immer sind alle Themen rund um die Firmengründung im Ausland frei von Vorurteilen und falschen Informationen, die sich über die Jahre durchgesetzt haben. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das jeweilige Land Ihnen als Ausländer erlaubt, Anteile an lokalen Firmen zu erwerben. Ist dies nicht der Fall können Treuhänder eingesetzt werden. Innerhalb der Europäischen Union gilt die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermieten Ihnen ein reales Büro und richten eine Betriebsstätte ein, die alle Anforderungen zweifelsfrei erfüllt. Zudem verfügen wir über echte Geschäftsführer, die Unternehmen im Sitzland leiten und dort wohnhaft sind.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert

Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich erpressbar. Denn im Falle einer steuerlichen Problematik, sind Kanzleien ohne Zulassung nicht an eine Verschwiegenheitspflicht gebunden.

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Kanzleiwechsel wird erschwert
Kanzleiwechsel wird erschwert

Uns erreichen viele Anfragen von Kunden, die bereits eine Auslandsfirma besitzen, und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns standardisiert nach Gründung. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen. Bislang haben wir noch keinen Kunden an eine andere Kanzlei verloren.

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Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort

Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden außerdem nur lokal gespeichert. Es ist weder Behörden noch Hackern möglich an diese Daten zu gelangen.

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Keine Steuern?
Keine Steuern?

Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz ist das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen entscheidend. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall in der Regel hart bestraft. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland können verheerend sein. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent.

Wir halten uns an unseren Kodex

Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

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Rechtssichere Gründungen
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Transparente Kosten
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Keine falschen Versprechen

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  Detusche GmbH Estnische OÜ
Gewinn 80.000 EUR 80.000 EUR
Körperschaftssteuer 12.660 EUR (15.825% inkl.Solidaritatszuschlag) 0%
Gewerbesteuer 12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435%) entfällt
Gewinn nach Steuern 55.160,- EUR 80.000 EUR
STEUERBELASTUNG 24.840,- EUR 0,-

Firma in Estland gründen – So geht´s

Die Gründung einer Firma in Estland ist vergleichsweise einfach. Sie können die Gründungsunterlagen bei einem deutschen Notar unterzeichnen und apostillieren lassen. In diesem Fall ist eine Anreise nicht erforderlich.

 

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