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Firmengründung in Estland
Was in Deutschland die GmbH ist, ist in Estland die OÜ. Also das estnische Gegenstück zur GmbH. Sie kann unkompliziert und kostengünstig gegründet werden.
Zunächst lassen sich Gewinne thesaurieren und werden nicht besteuert. Allerdings wird letztlich eine Steuerlast i.H.v. 20% fällig.
Sehr sicherer Finanzplatz
Liberales Steuersystem
Besondere Steuervorteile
Keine Anreise nötig
Die vermeintliche Wahrheit über Steuersparmodelle
Der NRD hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen.
Sehen Sie sich dieses Video bitte an.
Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt.
Das vom NDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer. Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt.
Merkmale einer OÜ in Estland
- Stammkapital i.H.v. 2.500,- EUR
- Estland ist EU-Mitglied
- Bei Überschreiben von 650.00 EUR Jahresumsatz Audit erforderlich (oder sofern mehr als 10 Mitarbeiter)
- Notariatspflicht für die Gründung (ohne Anreise möglich)
- Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital
- Dauer der Gründung seitens das Registers ca. 5 Werktage
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Jetzt Angebot anfordernWas ist die e-residence?
Anders als der Name es vermuten lässt, handelt es sich bei der estnischen e-residence nicht um eine Residenz im klassischen Sinn. Die e-residence ist lediglich ein Tool, mit dem sich Inhaber derselben online bei estnischen Behörden und Banken verifizieren können.
Einen Wohnsitzstatus begründet man mit der e-residence nicht.
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Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.
Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP
Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP
Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.
Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?
Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.
Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort
Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.
Wir halten uns an unseren Kodex
Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.
Rechtssichere Gründungen
Transparente Kosten
Immer die passende Lösung
Keine falschen Versprechen
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Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.
Jetzt Angebot anfordernDetusche GmbH | Estnische OÜ | |
---|---|---|
Gewinn | 80.000 EUR | 80.000 EUR |
Körperschaftssteuer | 12.660 EUR (15.825% inkl.Solidaritatszuschlag) | 0% |
Gewerbesteuer | 12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435%) | entfällt |
Gewinn nach Steuern | 55.160,- EUR | 80.000 EUR |
STEUERBELASTUNG | 24.840,- EUR | 0,- |
Firma in Estland gründen – So geht´s
Die Gründung einer Firma in Estland ist vergleichsweise einfach. Sie können die Gründungsunterlagen bei einem deutschen Notar unterzeichnen und apostillieren lassen. In diesem Fall ist eine Anreise nicht erforderlich.
Welche Rechtsformen sind bei einer Firmengründung in Estland möglich?
Wer in Estland eine Firma gründen möchte, kann aus verschiedenen Rechtsformen wählen. Zur Auswahl stehen unter anderem die folgenden Rechtsformen:
- OÜ (ähnlich der deutschen GmbH)
- FIE (Einzelunternehmer)
- AS (ähnlich der deutschen Aktiengesellschaft)
- TÜ (ähnlich der deutschen OHG)
- UÜ (ähnlich der deutschen KG)
- ühistu (kaufmännische Vereinigung)
- MTÜ (Gemeinnütziger Verein)
Erfolgt die Firmengründung mit einer e-Residence, werden die OÜ und AS am häufigsten als Rechtsform gewählt. Die OÜ lässt sich mit der deutschen GmbH beziehungsweise mit der amerikanischen LLC vergleichen. Bei dieser Rechtsform erfolgt die Haftung mit einem beschränkten Kapital, wobei das Startkapital bei 2.500 Euro beginnt. Bei der Gründung einer Firma macht die OÜ als Rechtsform einen Anteil von rund 99 Prozent aus.
Die AS lässt sich hingegen mit der Aktiengesellschaft in Deutschland vergleichen und fordert ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro. Zudem fallen die Anforderungen höher aus, die bei der Firmengründung an die beteiligten Personen gestellt werden. Bedarf das Gründen einer OÜ mindestens einer Person, so werden bei der Gründung einer AS mindestens ein Gründer und drei Aufsichtsratsmitglieder benötigt.
Welche Vorteile bringt das Gründen einer Firma in Estland mit sich?
Wer sich entscheidet, eine Firma in Estland zu gründen, profitiert von zahlreichen Vorteilen. Diese umfassen einerseits eine schnelle und unkomplizierte Firmengründung, die ohne bürokratische Hürden auskommt. In der Regel lässt sich die Firmengründung in Estland innerhalb von 7 Werktagen durchführen, wobei die Registrierung einer Firma entweder persönlich, mithilfe einer Vollmacht oder einer e-Residence erfolgen kann.
Andererseits bietet Estland ein attraktives Steuermodell, eine Firmengründung ohne Stammkapital und eine fortschrittliche Digitalisierung. Welchen Steuersatz Firmengründer zahlen, hängt dabei von der Ausschüttung der Gewinne ab. Denn die Unternehmensgewinne unterliegen weder der Einkommens- noch der Körperschaftssteuer. Diese Steuern fallen erst an, sobald die Gewinne an die Gründer ausgeschüttet werden. Vor der Ausschüttung liegt der Steuersatz daher bei 0 Prozent für einbehaltene Gewinne. Diese lasse sich daher ohne Besteuerung in die Geschäftsentwicklung reinvestieren.
Darüber hinaus muss bei einer Firmengründung in Estland kein Stammkapital eingebracht werden. Den Unternehmensgründern steht nämlich das Recht zu, die Einzahlung des Stammkapitals auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Zwar dürfen vor der Hinterlegung des Stammkapitals keine Dividenden ausgeschüttet werden, doch führt diese Regelung sonst zu keinerlei Einschränkungen für die Firma.
Estland gilt außerdem als ein Land mit fortschrittlicher Digitalisierung. Wer eine Firma gründen möchte, kann die digitalen Möglichkeiten für sich nutzen und sich vollständig in den e-State integrieren. So besteht die Möglichkeit, bei einer Firmengründung die elektronischen Serviceleistungen der staatlichen Institutionen zu beanspruchen, unter die beispielsweise Finanzamt, Handelsregister und Zollbehörden fallen.
Ist in Estland eine digitale Buchhaltung möglich?
Eine Firmengründung verpflichtet die Unternehmer zur Buchhaltung, bei der alle Transaktionen registriert sowie alle wichtigen Unterlagen aufbewahrt werden müssen. Am Ende des Geschäftsjahres sind juristische Personen außerdem dazu verpflichtet, dem Handelsregister innerhalb eines halben Jahres einen Jahresabschluss zu überlassen. Wer möchte, kann hierbei vollkommen auf eine digitale Buchhaltung zurückgreifen.
Was kostet das Gründen einer Firma in Estland?
Wer mit dem Gedanken spielt, eine Firma zu gründen, sollte die Kosten im Blick behalten. Einerseits fallen Gebühren für die Firmengründung an sich an. Andererseits fallen monatliche Ausgaben an, beispielsweise für den gewählten Gründungs-Dienstleister und die Buchhaltung. Die Kosten variieren dabei in Abhängigkeit von der Wahl der Rechtsform, des Gründungs-Dienstleisters und weiterer Leistungen, die Gründer in Anspruch nehmen können.
Wie funktioniert das Gründen einer Firma in Estland?
Wer eine Firma gründen möchte, muss sich zunächst beim Handelsregister bewerben. Die Bewerbung muss dabei Folgendes beinhalten:
- Firmenname
- Persönliche Angaben der Geschäftsführung
- Unternehmensinhaber und Begünstigte
- Kontaktmöglichkeiten und Daten der Kontaktperson
- Juristische Adresse
- Tätigkeitsbereich mit NACE- und EMTAK-Code
- Satzungstext des Unternehmens
Wer eine solche Bewerbung beim Handelsregister einreicht, kann in der Regel schnell und problemlos eine Firma in Estland gründen.
Wie fällt die Besteuerung aus?
In Estland werden auf die Unternehmensgewinne keine Steuern erhoben. Diese fallen lediglich für Ausschüttungen an. Wer keine Gewinne ausschüttet, zahlt somit 0 Prozent Steuern. Im Fall einer Ausschüttung fallen hingegen 20 Prozent Unternehmenssteuern an.
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