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Die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein bietet Ihnen eine hervorragende Möglichkeit, Ihr Vermögen strategisch zu verwalten und gleichzeitig von den rechtlichen und steuerlichen Vorteilen dieses attraktiven Standorts zu profitieren. Liechtenstein hat sich in den letzten Jahren als ein führendes Zentrum für Stiftungen etabliert, mit über 1.200 registrierten Stiftungen jährlich. Die Mindestkapitaleinlage liegt bei nur 30.000 CHF, was im internationalen Vergleich sehr attraktiv ist, vor allem, da viele andere Länder deutlich höhere Anforderungen stellen. Darüber hinaus profitieren Stiftungen in Liechtenstein von einer steuerlichen Begünstigung, da keinerlei Erbschafts- oder Schenkungssteuern auf Stiftungen erhoben werden. Dies schafft nicht nur eine rechtliche Sicherheit, sondern auch einen langfristigen finanziellen Vorteil für Ihre Vermögensplanung.
Der Prozess der Stiftungsgründung in Liechtenstein ist klar strukturiert und erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst erarbeiten wir gemeinsam die Stiftungsurkunde, die alle wesentlichen Merkmale und Richtlinien enthält. Nach der Unterzeichnung beginnt die offizielle Registrierung, die in der Regel 2 bis 4 Wochen in Anspruch nimmt, abhängig von der Dokumentenprüfung. Die jährlichen Verwaltungsgebühren belaufen sich auf durchschnittlich 3.000 bis 5.000 CHF, was ebenfalls im Rahmen liegt. Mit uns an Ihrer Seite können Sie sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen professionell erfüllt werden, sodass Ihre Stiftung nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sondern auch optimal auf Ihre individuellen Ziele abgestimmt ist. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Vision einer Stiftung in Liechtenstein verwirklichen.
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Die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein erfordert ein fundiertes Verständnis ihrer Struktur, um die gewünschten Ziele effektiv zu erreichen. Die Stiftungsurkunde ist das zentrale Dokument bei der Gründung, das grundlegende Informationen wie den Namen, Sitz, Stiftungszweck und das Stiftungsvermögen festhält. Sie muss von einem Notar öffentlich beurkundet und anschließend bei der zuständigen Behörde eingereicht werden, um die Stiftung rechtlich zu etablieren.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil sind die Stiftungsstatuten, die die interne Struktur und Verwaltung der Stiftung beschreiben. Sie enthalten Regelungen zu den Organen der Stiftung, einschließlich des Stiftungsrats und weiteren Gremien. Es ist entscheidend, dass das Stiftungsvermögen unabhängig vom Stifterwillen verwaltet wird, um steuerliche Vorteile zu gewährleisten und die Intransparenz der Stiftung zu sichern.
Die gesetzliche Grundlage für die Struktur einer Stiftung in Liechtenstein basiert auf dem liechtensteinischen Stiftungsrecht, das im Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) verankert ist. Dieses regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung, den Betrieb und die Auflösung einer Stiftung.
Sie möchten mehr über die spezifischen Organe einer Stiftung erfahren? Hier ist eine Übersicht:
| Organe der Stiftung | Aufgaben |
|---|---|
|
Stiftungsrat |
Verantwortlich für die Verwaltung und Umsetzung des Stiftungszwecks. |
|
Begünstigte |
Personen oder Institutionen, die von der Stiftung profitieren. |
|
Revisionsstelle |
Überwacht die Einhaltung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben. |
Wenn Sie daran denken, eine Stiftung in Liechtenstein zu gründen, profitieren Sie von einzigartigen Vorteilen, die Ihnen helfen, Ihre Vermögensverwaltung und philanthropischen Ziele zu verwirklichen.
Lassen Sie uns die wichtigsten Vorteile für Sie zusammenfassen: