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Stiftung in Liechtenstein gründen

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Stiftung in Liechtenstein gründen

Die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein bietet Ihnen eine hervorragende Möglichkeit, Ihr Vermögen strategisch zu verwalten und gleichzeitig von den rechtlichen und steuerlichen Vorteilen dieses attraktiven Standorts zu profitieren. Liechtenstein hat sich in den letzten Jahren als ein führendes Zentrum für Stiftungen etabliert, mit über 1.200 registrierten Stiftungen jährlich. Die Mindestkapitaleinlage liegt bei nur 30.000 CHF, was im internationalen Vergleich sehr attraktiv ist, vor allem, da viele andere Länder deutlich höhere Anforderungen stellen. Darüber hinaus profitieren Stiftungen in Liechtenstein von einer steuerlichen Begünstigung, da keinerlei Erbschafts- oder Schenkungssteuern auf Stiftungen erhoben werden. Dies schafft nicht nur eine rechtliche Sicherheit, sondern auch einen langfristigen finanziellen Vorteil für Ihre Vermögensplanung.

Der Prozess der Stiftungsgründung in Liechtenstein ist klar strukturiert und erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst erarbeiten wir gemeinsam die Stiftungsurkunde, die alle wesentlichen Merkmale und Richtlinien enthält. Nach der Unterzeichnung beginnt die offizielle Registrierung, die in der Regel 2 bis 4 Wochen in Anspruch nimmt, abhängig von der Dokumentenprüfung. Die jährlichen Verwaltungsgebühren belaufen sich auf durchschnittlich 3.000 bis 5.000 CHF, was ebenfalls im Rahmen liegt. Mit uns an Ihrer Seite können Sie sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen professionell erfüllt werden, sodass Ihre Stiftung nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sondern auch optimal auf Ihre individuellen Ziele abgestimmt ist. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Vision einer Stiftung in Liechtenstein verwirklichen.

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Für welche Personen lohnt sich die Gründung einer Liechtenstein Stiftung?

  • Vermögende Personen und Familien: Die Stiftung bietet einen effektiven Vermögensschutz und ermöglicht eine langfristige Vermögensplanung. Durch die Flexibilität in der Gestaltung können Vermögen an nachfolgende Generationen übertragen werden, ohne hohe Erbschaftssteuern zu zahlen.
  • Personen mit internationalen Vermögensstrukturen: Für Personen, die international tätig sind oder Vermögen in verschiedenen Ländern halten, bietet die Liechtenstein Stiftung Anonymität und eine geringe Steuerlast, was sie zu einer attraktiven Option macht.
  • Philanthropen und gemeinnützig Engagierte: Wer sich für das Gemeinwohl einsetzen möchte, kann eine gemeinnützige Stiftung gründen. Liechtenstein bietet hierfür rechtliche Rahmenbedingungen, die solche Initiativen unterstützen.
  • Unternehmer und Investoren: Die Stiftung kann auch als Instrument zur Unternehmensnachfolge oder zur Absicherung von Unternehmensvermögen genutzt werden. Die geringen Gründungskosten und die einfache Gründung machen sie für Unternehmer attraktiv.

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

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  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
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Struktur einer Liechtenstein Stiftung

Die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein erfordert ein fundiertes Verständnis ihrer Struktur, um die gewünschten Ziele effektiv zu erreichen. Die Stiftungsurkunde ist das zentrale Dokument bei der Gründung, das grundlegende Informationen wie den Namen, Sitz, Stiftungszweck und das Stiftungsvermögen festhält. Sie muss von einem Notar öffentlich beurkundet und anschließend bei der zuständigen Behörde eingereicht werden, um die Stiftung rechtlich zu etablieren.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil sind die Stiftungsstatuten, die die interne Struktur und Verwaltung der Stiftung beschreiben. Sie enthalten Regelungen zu den Organen der Stiftung, einschließlich des Stiftungsrats und weiteren Gremien. Es ist entscheidend, dass das Stiftungsvermögen unabhängig vom Stifterwillen verwaltet wird, um steuerliche Vorteile zu gewährleisten und die Intransparenz der Stiftung zu sichern.

Die gesetzliche Grundlage für die Struktur einer Stiftung in Liechtenstein basiert auf dem liechtensteinischen Stiftungsrecht, das im Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) verankert ist. Dieses regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung, den Betrieb und die Auflösung einer Stiftung.

Sie möchten mehr über die spezifischen Organe einer Stiftung erfahren? Hier ist eine Übersicht:

Organe der Stiftung Aufgaben

Stiftungsrat

Verantwortlich für die Verwaltung und Umsetzung des Stiftungszwecks.

Begünstigte

Personen oder Institutionen, die von der Stiftung profitieren.

Revisionsstelle

Überwacht die Einhaltung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben.

Gründen einer Stiftung in Liechtenstein: Die Vorteile

Wenn Sie daran denken, eine Stiftung in Liechtenstein zu gründen, profitieren Sie von einzigartigen Vorteilen, die Ihnen helfen, Ihre Vermögensverwaltung und philanthropischen Ziele zu verwirklichen.

Lassen Sie uns die wichtigsten Vorteile für Sie zusammenfassen:

  • Einfache und kosteneffiziente Verwaltung: Die Verwaltung einer Stiftung in Liechtenstein gestaltet sich vergleichsweise einfach und kosteneffizient. Klare rechtliche Rahmenbedingungen sowie die Möglichkeit zur Delegation an Treuhänder machen die Organisation unkompliziert.
  • Hohe Diskretion und Datenschutz: Stiftungen in Liechtenstein sind bekannt für ihre hohe Diskretion und den bereitgestellten Datenschutz. Dies macht sie besonders attraktiv für die Verarbeitung sensibler Vermögensangelegenheiten.
  • Effektiver Vermögensschutz: Eine Stiftung in Liechtenstein bietet einen effektiven Schutz des Vermögens vor Zugriffen durch Gläubiger oder rechtliche Auseinandersetzungen. Dies ist insbesondere für Unternehmer und Familien mit bedeutendem Vermögen von großem Vorteil.
  • Steuerliche Vorteile: Liechtenstein überzeugt mit einer geringen Steuerlast für Stiftungen. Es gibt keine Erbschaftssteuer und keine Ertragssteuer auf das Stiftungsvermögen, was eine langfristige Vermögensplanung erheblich erleichtert.
  • Hohes Maß an Anonymität: Die Stiftung gewährleistet ein hohes Maß an Anonymität, da die Identität des Stifters und der Begünstigten nicht öffentlich zugänglich ist. Dies ist besonders für internationale Investoren und vermögende Personen von Bedeutung.
  • Hohe Flexibilität in der Gestaltung: Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Liechtenstein erlauben eine hohe Flexibilität bei der Gestaltung der Stiftung. Sie können den Zweck, die Verwaltung des Vermögens und die Bestimmung der Begünstigten ganz nach Ihren Vorstellungen festlegen.
  • Langfristige Vermögenssicherung: Eine Stiftung ist unabhängig von natürlichen Personen und bleibt auch bei Veränderungen wie Erbschaften oder persönlichen Umständen bestehen. Dies ermöglicht eine nachhaltige Sicherung Ihres Vermögens über Generationen hinweg.
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