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Differenzbesteuerung

 

Die Differenzbesteuerung ist für viele Unternehmer ein wichtiges und relevantes Thema, insbesondere für diejenigen, die mit gebrauchten, schönen Kunstwerken, Sammlerstücken und Antiquitäten handeln. Es gibt nicht nur Steuervorteile, sondern sie hat auch erhebliche Auswirkungen auf den Cashflow und die Rentabilität. Dieser Artikel beleuchtet das Thema Differenzbesteuerung ausführlich aus verschiedenen Perspektiven.

 

Was ist eine Differenzbesteuerung?

Die Differenzbesteuerung ist eine besondere Form der Umsatzsteuerberechnung, die gemäß § 25a Umsatzsteuergesetz (UStG) für Umsätze mit bestimmten Waren angewendet werden kann. Diese Regelung ermöglicht es Einzelhändlern, die Umsatzsteuer nur auf der Grundlage der Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis bzw. Gewinn zu berechnen, und nicht auf der Grundlage des Gesamtverkaufspreises der Waren.

 

Wie wird die Differenzsteuer berechnet?

Die Differenzbesteuerung wird berechnet, indem der allgemeine Umsatzsteuersatzes auf die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Einkaufspreis des Produkts angewendet wird. Nachfolgend finden Sie ein einfaches Berechnungsbeispiel.

Angenommen, ein Händler kauft ein gebrauchtes Kunstwerk für 800 Euro und verkauft es dann für 1.000 Euro. Daher beträgt die Differenz, die zur Berechnung der Umsatzsteuer herangezogen wird, 200 Euro. Bei einem Mehrwertsteuersatz von 19 € beträgt die zu zahlende Mehrwertsteuer 38 €.

 

Wie kann ich die Differenzbesteuerung vermeiden?

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Differenzbesteuerung nicht in allen Fällen angewendet werden muss oder sollte. Während dies für Händler mit bestimmten Warenarten eine Option ist, gibt es Situationen, in denen die normale Besteuerung vorteilhafter ist.

Erhält der Händler zum Zeitpunkt des Kaufs eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, kann er von der Regelbesteuerung profitieren, da er sich den Vorsteuerbetrag vom Finanzamt erstatten lassen kann. Daher liegt es im Ermessen des Unternehmers, die für ihn günstigste Methode zu wählen.

 

Was sind die Vorteile der Differenzbesteuerung?

  1. Steuerersparnis: Umsatzsteuer wird nur auf Gewinne erhoben, was insbesondere bei geringen Handelsspannen zu erheblichen Steuereinsparungen führen kann.
  2. Wettbewerbsfähigkeit: Die Differenzbesteuerung hilft Einzelhändlern dabei, ihre preisliche Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten, indem sie ermöglicht, dass Steuerersparnisse in Form niedrigerer Verkaufspreise an die Kunden weitergegeben werden.
  3. Vereinfachte Buchführung: Durch die Differenzbesteuerung wird die Buchführung vereinfacht, da die getrennte Erfassung von Wareneinkäufen und -verkäufen entfällt, da kein Vorsteuerabzugsrecht besteht.

 

Was sind die Nachteile der Differenzbesteuerung?

  1. Kein Vorsteuerabzug: Verkäufer, die die Differenzbesteuerung nutzen, können bei Käufen keine Vorsteuer abziehen. Dies kann sich insbesondere dann negativ auswirken, wenn dem Händler hohe Anschaffungskosten entstehen.
  2. Komplexität: Sie kann auch dann kompliziert sein, wenn Sie sowohl differenzbesteuerte als auch regelbesteuerte Produkte verkaufen. In diesem Fall sollten Händler sorgfältig zwischen den beiden Umsatzarten unterscheiden und die Umsatzsteuer richtig berechnen.

 

Die Differenzbesteuerung ist ein nützliches Instrument für Unternehmer, die mit bestimmten Warenarten handeln, da sie zu erheblichen Steuereinsparungen und einer erhöhten Wettbewerbsfähigkeit führen kann. Es bringt jedoch auch einige Herausforderungen mit sich, insbesondere im Hinblick auf die Komplexität der Rechnungslegung und die Befreiung von der Vorsteuergutschrift. Daher ist es wichtig, die Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen und gegebenenfalls den Rat eines Steuerberaters einzuholen.

Der Umgang mit der Margenbesteuerung kann kompliziert sein, aber mit dem richtigen Verständnis und der richtigen Beratung kann sie ein wertvolles Instrument zur Steueroptimierung sein. Als Unternehmer ist es wichtig, über geltende Gesetze, Vorschriften und Änderungen auf dem Laufenden zu bleiben. 

Wir informieren und beraten Sie gerne. Buchen Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit einem unserer Experten.

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
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Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
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Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
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Datenschutz/Kanzleistandort
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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
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Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

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Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

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