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Vermögensverwaltung Schweiz

0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.

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Vermögensverwaltung Schweiz

Immer wieder erreichen uns Anfragen zum Thema Vermögensverwaltung in der Schweiz. Das Land genießt seit Jahrzehnten einen hervorragenden Ruf in Punkto Geldanlage.

Welche Renditen Sie erwarten können

Die Renditen reichen von 2% bis 15% p.a.
Je nach Bank oder Vermögensverwalter weichen die Renditen sehr stark ab.

Unabhängiger Vermögensverwaltung vs. Banken

Viele Kunden Schweizer Banken nutzen diese ebenfalls, um dort die Vermögensplanung durchführen zu lassen. Dies ist aber in vielen Fällen nicht ratsam. Denn Banken erheben hohe Gebühren. Von der erzielten Rendite behalten die Institute einen nicht unerheblichen Teil ein.
Unabhängige Vermögensverwalter sind hingegen transparent, da die meisten keine eigenen Produkte anbieten, sondern tatsächlich unabhängig die besten Produkte weltweit heraussuchen.

Ein einfacher Vergleich: Wenn Sie bei einem Makler der Versicherung X eine Versicherung kaufen, wird er Ihnen nur Produkte seiner Versicherungsgesellschaft anbieten. Das gleiche Prinzip gilt bei Banken. 

Vermögensverwaltung Vergleich

Es gibt am Markt eine Vielzahl an verschiedenen Vergleichen von Vermögensverwaltern. Eine Reduktion auf die Punkte Sicherheit und Rendite ist jedoch ausreichend, um einen realen Vergleich durchführen zu können.

Vermögensverwalter Lizenz

Die meisten Vermögensverwalter sind der Financial Services Standards Association (VQF) unterstellt. Diese wiederum wird von der Finma reguliert.
Die Lizenz besagt, dass der Vermögensverwalter das Kapital des Kunden immer bei Banken lagern muss. Sie werden also nie Vermögen auf ein Konto des Vermögensverwalters transferieren. Der Schweizer Vermögensverwalter hat also lediglich einen Zugriff auf Ihr Schweizer Konto und kann so Fonds und andere Finanzprodukte für Sie kaufen. Eine Veruntreuung des Vermögens ist quasi ausgeschlossen.

Unabhängige Vermögensverwalter Schweiz

Der VQF hatte im Jahr 2020 1250 Mitglieder. Viele davon sind Vermögensverwalter. Die Auswahl an Vermögenswaltern ist daher immens. Zu beachten ist, dass nicht alle Vermögensverwalter unabhängig sind.

Quelle:  VQF Jahresbericht

Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Gründungskanzlei

Geldanlage Schweiz

Was ist die beste Geldanlage in der Schweiz?
Die Frage ist nicht einfach zu beantworten. 

Bester Vermögensverwalter Schweiz 2021/2022 

Der beste Vermögens der Schweiz ist die Swiss Three Asset Management GmbH, Geschäftsführer Florian Agarwalla gemäß Swiss-Banking.com

 

Warum ist Swiss Three Asset Management empfehlenswert?
- Enorm hohe Renditen (bis zu 16% p.a. bei überschaubaren Risiken)
- Transparente Kosten
- Langjähriger Track-Record

Herr Agarwalla hat langjährige Erfahrung im institutionellen Bereich und gehört zu den am schnellsten wachsenden Vermögensverwaltern der Schweiz. Derzeit ist eine Mindesteinlage von nur 1 Mio. EUR notwendig, um dort Kunde zu werden. Kunden erhalten zudem ohne Gebühr ein Schweizer Konto bei einer renommierten Privatbank. Es kann dabei zwischen einem Privat- oder Geschäftskonto gewählt werden.

Link: Bester Vermögensverwalter Schweiz

Gründungskanzlei
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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

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Ihr persönlicher Plan beinhaltet:

  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
  • Schritt-für-Schritt-Plan zur Unternehmensregistrierung
  • Empfehlungen zur Eröffnung eines Bankkontos
  • Eine kostenlose 15-minütige Beratung

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Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja – insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände (nicht nur die formale Struktur). Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung/Einfluss und ggf. wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheindenden Ausnahmen führen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen sowie – bei Steuerverkürzung – steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht; zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.

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