Gründungskanzlei
Startseite > Stiftung Schweiz

Möchten Sie eine Stiftung in der Schweiz gründen? Wir klären Sie über die rechtlichen Schritte und Formalitäten auf, die Sie beachten sollten.

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass es verschiedene Stiftungsformen zur Auswahl gibt. Zu den gängigsten gehören die gemeinnützige Stiftung, die familieninterne Stiftung und die Treuhandstiftung. Jede Stiftungsform hat ihre eigenen Merkmale und Zwecke.

Die Stiftungsgründung beginnt mit der Erstellung von Statuten, in denen die Ziele und Regeln der Stiftung festgelegt werden. Diese müssen von einem Notar beglaubigt werden. Der Gründer der Stiftung muss eine Erklärung abgeben, in der er seine Absichten und die finanziellen Mittel, die er der Stiftung zur Verfügung stellt, darlegt.

Nach der Einreichung der Statuten und der Gründererklärung beim Handelsregister wird die Stiftungsgründung offiziell anerkannt. Es wird empfohlen, einen Stiftungsrat zu ernennen, der für die Verwaltung und Umsetzung der Stiftungsziele verantwortlich ist.

Für eine professionelle Unterstützung während des Gründungsprozesses können Sie sich an uns wenden. Bei uns finden Sie Experten, die Ihnen bei allen rechtlichen Schritten und Formalitäten gerne behilflich sind.

Vorteile der Stiftungsgründung in der Schweiz

Die Stiftungsgründung in der Schweiz bietet eine Vielzahl von Vorteilen. Unter anderem zeichnet sie sich durch steuerliche Begünstigungen aus. In der Schweiz unterliegen Stiftungen einer besonderen steuerlichen Behandlung, sodass sie von verschiedenen Steuervorteilen profitieren können. Dies ermöglicht es Stiftungen, ihre Ressourcen effizienter einzusetzen und ihre gemeinnützigen Ziele zu verfolgen.

Ein weiterer Vorteil der Stiftungsgründung in der Schweiz ist die hohe Rechtssicherheit. Das schweizerische Rechtssystem gilt als eines der stabilsten und zuverlässigsten der Welt. Dies bietet Stiftungen eine solide rechtliche Grundlage und schafft Vertrauen bei Stiftern, Begünstigten und anderen Partnern. Die klaren rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen es Stiftungen, ihre Ziele effektiv zu verfolgen und langfristige Strategien zu entwickeln.

Flexibilität ist ein weiterer Pluspunkt bei der Stiftungsgründung in der Schweiz. Stiftungen können ihre Strukturen und Aktivitäten weitgehend nach eigenen Bedürfnissen gestalten. Dies ermöglicht es ihnen, sich an sich ändernde Umstände anzupassen und ihre gemeinnützigen Projekte flexibel umzusetzen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bieten Stiftungen die Möglichkeit, ihre Tätigkeitsbereiche zu erweitern oder anzupassen, ohne dabei die grundlegenden Ziele aus den Augen zu verlieren.

Es gibt außerdem spezielle Dienstleister, die Stiftungen bei ihrer Verwaltung unterstützen. Dies entlastet die Stiftungsorgane und ermöglicht es ihnen, sich auf die strategischen und inhaltlichen Aspekte ihrer Arbeit zu konzentrieren. Die professionelle Aufsicht und Kontrolle gewährleisten, dass die Stiftung ordnungsgemäß geführt wird und die vorgegebenen Ziele erreicht werden.

Welche Voraussetzungen benötigt es für die Gründung einer Stiftung in der Schweiz?

Für die Gründung einer Stiftung in der Schweiz bedarf es bestimmter Voraussetzungen. Als Gründungsgrund kann eine Vielzahl unterschiedlicher Beweggründe dienen. Es liegt im Ermessen des Stifters, den Zweck und die Zielsetzungen der Stiftung festzulegen.

Eine der zentralen Voraussetzungen für die Gründung einer Stiftung ist das Stiftungsvermögen. Dieses dient als finanzielle Grundlage für die Umsetzung der Stiftungszwecke. Es muss ein angemessenes Vermögen vorhanden sein, damit die Stiftung nachhaltig agieren kann. Der Mindestbetrag für das Stiftungsvermögen variiert je nach Kanton und kann auch steuerliche Konsequenzen haben.

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Gründung einer Stiftung in der Schweiz ist der Stiftungsrat. Dieses Gremium ist verantwortlich für die Verwaltung der Stiftung und die Umsetzung der Stiftungszwecke. Der Stiftungsrat besteht in der Regel aus mehreren Mitgliedern, die über Erfahrungen und Fähigkeiten in den relevanten Bereichen verfügen sollten.

Zur Eintragung der Stiftung in das Schweizer Handelsregister müssen bestimmte Dokumente eingereicht werden. Dazu gehören beispielsweise die Stiftungsurkunde, in der die Statuten der Stiftung detailliert festgelegt sind, sowie ein Verzeichnis aller Stiftungsratsmitglieder. Sobald die Eintragung erfolgreich abgeschlossen ist, erhält die Stiftung den offiziellen Status einer rechtsfähigen Stiftung.

Um den Prozess der Stiftungsgründung in der Schweiz zu erleichtern und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Unterstützung durch unsere Spezialisten in Anspruch genommen werden. Unsere Experten im Stiftungsrecht können bei der Erstellung der notwendigen Dokumente und der rechtlichen Beratung behilflich sein, um eine erfolgreiche Stiftungsgründung zu gewährleisten.

Gründungskanzlei
Sehr sicherer Finanzplatz
Gründungskanzlei
Liberales Steuersystem
Gründungskanzlei
Besondere Steuervorteile
Gründungskanzlei
Keine Anreise nötig



Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Immer die passende Lösung – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Jetzt Angebot anfordern
Gründungskanzlei

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Gründungskanzlei
Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)69 / 247563065 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
Gründungskanzlei
Gründungskanzlei
Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

Gründungskanzlei
+49 / 247563065 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr

Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Gründungskanzlei
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

Gründungskanzlei
Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

Gründungskanzlei
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert

Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

Gründungskanzlei
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert

Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

Gründungskanzlei
Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort

Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

Gründungskanzlei
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach

Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

Wir halten uns an unseren Kodex

Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

Gründungskanzlei
Rechtssichere Gründungen
Gründungskanzlei
Transparente Kosten
Gründungskanzlei
Immer die passende Lösung
Gründungskanzlei
Keine falschen Versprechen

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Jetzt Angebot anfordern
Gründungskanzlei

Welche Funktion nimmt der Stiftungsrat ein?

Bei der Gründung einer Stiftung in der Schweiz nimmt der Stiftungsrat eine zentrale Funktion ein. Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung und ist für die langfristige Ausrichtung und Führung verantwortlich.

Der Stiftungsrat hat verschiedene Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Er stellt sicher, dass die Stiftung ihre satzungsmäßigen Ziele verfolgt und ihre Aufgaben erfüllt. Dazu gehört unter anderem die strategische Planung und Entscheidungsfindung. Der Stiftungsrat trifft wichtige Entscheidungen im Hinblick auf die Vermögensverwendung, die Förderaktivitäten und die Organisation der Stiftung.

Des Weiteren ist der Stiftungsrat auch für die Bestellung und Überwachung des operativen Vorstands verantwortlich. Er sorgt dafür, dass die Stiftung fachlich qualifiziertes Personal einstellt und unterstützt den Vorstand bei der Umsetzung der Stiftungsziele. Der Stiftungsrat überwacht außerdem die Geschäftsführung und stellt sicher, dass die Stiftung rechtlich und finanziell korrekt agiert.

Der Stiftungsrat gewährleistet mit seiner Expertise und seinem langfristigen Engagement die nachhaltige Führung der Stiftung. Er arbeitet eng mit dem Vorstand zusammen und trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Stiftungssatzung und die Erfüllung der Stiftungszwecke.

Stiftung gründen in der Schweiz: Welchen Zweck erfüllt die Stiftung?

Der Stiftungszweck kann unterschiedliche Formen annehmen, je nach den Zielen der Gründer. Bei einer Familienstiftung steht der private Stiftungszweck im Vordergrund. Hier geht es darum, das Vermögen der Familie zu erhalten und die wirtschaftliche Zukunft der Familienmitglieder zu sichern. Die Stiftungsgründung ermöglicht es den Familienmitgliedern, Einfluss auf die Verwendung des Vermögens zu nehmen und somit ihre Interessen zu schützen.

Eine gemeinnützige Stiftung hingegen hat einen öffentlichen Stiftungszweck. Hierbei geht es darum, die Gesellschaft zu unterstützen und gemeinnützige Projekte zu fördern. Diese Stiftungen leisten einen wichtigen Beitrag zur sozialen Entwicklung und tragen zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen bei. Durch die Stiftungsgründung können Privatpersonen oder Unternehmen ihr Vermögen langfristig für diese Zwecke einsetzen und somit einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft ausüben.

Auch eine Unternehmensstiftung kann ins Leben gerufen werden, um den Wirkungsbereich eines Unternehmens zu erweitern und soziale Verantwortung zu übernehmen. Indem ein Teil des Unternehmensvermögens in eine Stiftung eingebracht wird, kann das Unternehmen langfristig gemeinnützige Projekte unterstützen und seine gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen.

Zypern Trust
  • - Beschleunigter Vermögensaufbau, da volls...
Firmengründung Ungarn
  • KFT Ungarn- Nur 9% Körperschaftsteuer. Di...
Firmengründung Singapur
  • Eine Firma in Singapur gründen - Gründe, w...