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Stiftung Schweiz

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Möchten Sie eine Stiftung in der Schweiz gründen? Wir klären Sie über die rechtlichen Schritte und Formalitäten auf, die Sie beachten sollten.

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass es verschiedene Stiftungsformen zur Auswahl gibt. Zu den gängigsten gehören die gemeinnützige Stiftung, die familieninterne Stiftung und die Treuhandstiftung. Jede Stiftungsform hat ihre eigenen Merkmale und Zwecke.

Die Stiftungsgründung beginnt mit der Erstellung von Statuten, in denen die Ziele und Regeln der Stiftung festgelegt werden. Diese müssen von einem Notar beglaubigt werden. Der Gründer der Stiftung muss eine Erklärung abgeben, in der er seine Absichten und die finanziellen Mittel, die er der Stiftung zur Verfügung stellt, darlegt.

Nach der Einreichung der Statuten und der Gründererklärung beim Handelsregister wird die Stiftungsgründung offiziell anerkannt. Es wird empfohlen, einen Stiftungsrat zu ernennen, der für die Verwaltung und Umsetzung der Stiftungsziele verantwortlich ist.

Für eine professionelle Unterstützung während des Gründungsprozesses können Sie sich an uns wenden. Bei uns finden Sie Experten, die Ihnen bei allen rechtlichen Schritten und Formalitäten gerne behilflich sind.

Vorteile der Stiftungsgründung in der Schweiz

Die Stiftungsgründung in der Schweiz bietet eine Vielzahl von Vorteilen. Unter anderem zeichnet sie sich durch steuerliche Begünstigungen aus. In der Schweiz unterliegen Stiftungen einer besonderen steuerlichen Behandlung, sodass sie von verschiedenen Steuervorteilen profitieren können. Dies ermöglicht es Stiftungen, ihre Ressourcen effizienter einzusetzen und ihre gemeinnützigen Ziele zu verfolgen.

Ein weiterer Vorteil der Stiftungsgründung in der Schweiz ist die hohe Rechtssicherheit. Das schweizerische Rechtssystem gilt als eines der stabilsten und zuverlässigsten der Welt. Dies bietet Stiftungen eine solide rechtliche Grundlage und schafft Vertrauen bei Stiftern, Begünstigten und anderen Partnern. Die klaren rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen es Stiftungen, ihre Ziele effektiv zu verfolgen und langfristige Strategien zu entwickeln.

Flexibilität ist ein weiterer Pluspunkt bei der Stiftungsgründung in der Schweiz. Stiftungen können ihre Strukturen und Aktivitäten weitgehend nach eigenen Bedürfnissen gestalten. Dies ermöglicht es ihnen, sich an sich ändernde Umstände anzupassen und ihre gemeinnützigen Projekte flexibel umzusetzen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bieten Stiftungen die Möglichkeit, ihre Tätigkeitsbereiche zu erweitern oder anzupassen, ohne dabei die grundlegenden Ziele aus den Augen zu verlieren.

Es gibt außerdem spezielle Dienstleister, die Stiftungen bei ihrer Verwaltung unterstützen. Dies entlastet die Stiftungsorgane und ermöglicht es ihnen, sich auf die strategischen und inhaltlichen Aspekte ihrer Arbeit zu konzentrieren. Die professionelle Aufsicht und Kontrolle gewährleisten, dass die Stiftung ordnungsgemäß geführt wird und die vorgegebenen Ziele erreicht werden.

Welche Voraussetzungen benötigt es für die Gründung einer Stiftung in der Schweiz?

Für die Gründung einer Stiftung in der Schweiz bedarf es bestimmter Voraussetzungen. Als Gründungsgrund kann eine Vielzahl unterschiedlicher Beweggründe dienen. Es liegt im Ermessen des Stifters, den Zweck und die Zielsetzungen der Stiftung festzulegen.

Eine der zentralen Voraussetzungen für die Gründung einer Stiftung ist das Stiftungsvermögen. Dieses dient als finanzielle Grundlage für die Umsetzung der Stiftungszwecke. Es muss ein angemessenes Vermögen vorhanden sein, damit die Stiftung nachhaltig agieren kann. Der Mindestbetrag für das Stiftungsvermögen variiert je nach Kanton und kann auch steuerliche Konsequenzen haben.

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Gründung einer Stiftung in der Schweiz ist der Stiftungsrat. Dieses Gremium ist verantwortlich für die Verwaltung der Stiftung und die Umsetzung der Stiftungszwecke. Der Stiftungsrat besteht in der Regel aus mehreren Mitgliedern, die über Erfahrungen und Fähigkeiten in den relevanten Bereichen verfügen sollten.

Zur Eintragung der Stiftung in das Schweizer Handelsregister müssen bestimmte Dokumente eingereicht werden. Dazu gehören beispielsweise die Stiftungsurkunde, in der die Statuten der Stiftung detailliert festgelegt sind, sowie ein Verzeichnis aller Stiftungsratsmitglieder. Sobald die Eintragung erfolgreich abgeschlossen ist, erhält die Stiftung den offiziellen Status einer rechtsfähigen Stiftung.

Um den Prozess der Stiftungsgründung in der Schweiz zu erleichtern und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Unterstützung durch unsere Spezialisten in Anspruch genommen werden. Unsere Experten im Stiftungsrecht können bei der Erstellung der notwendigen Dokumente und der rechtlichen Beratung behilflich sein, um eine erfolgreiche Stiftungsgründung zu gewährleisten.

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Kosten einer Stiftung in der Schweiz

Kostenkategorie Beschreibung Kostenrahmen

Einmalige Gründungskosten

Bei der Gründung einer Stiftung in der Schweiz entstehen Notariatskosten für die öffentliche Urkunde und Eintragungskosten ins Handelsregister.

CHF 10'000 - CHF 15'000

Beratungskosten

Beratung durch Spezialisten für die Formulierung des gemeinnützigen Zwecks und Sicherstellung der Steuerbefreiung.

Zusätzliche Gründungskosten

Gründungskomplexität

Bei komplexeren Stiftungen können die Gründungskosten höher ausfallen.

Bis zu CHF 12'000

oder mehr

Administrative Kosten (jährlich)

Zu den laufenden Jahren gehören Buchhaltung, Revision, Verwaltung und möglicherweise Büro-Miete. Kosten variieren je nach Größe und Aktivitäten der Stiftung.

Abhängig von Stiftungstätigkeit

Stiftungskapital

Während kein gesetzliches Mindestkapital erforderlich ist, wird ein Kapital von mindestens CHF 3 Millionen für eine nachhaltige Zweckverfolgung empfohlen.

Mindestens CHF 3 Millionen empfohlen

Wichtige Überlegungen bei der Kostenplanung

Kosten variieren je nach Komplexität der Stiftungsstruktur und des Zwecks. Die Wahl der Dienstleister (Anwälte, Notare, Treuhänder) beeinflusst ebenfalls die Gesamtkosten.

Variabel

Alternative Stiftungsformen

Dachstiftungen als mögliche Alternative können eine Lösung für einige Kostenelemente bieten.

Kostensparend je nach Modell

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
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Ablauf der Gründung einer Schweizer Stiftung

  1. Vorbereitung und Konzeption: Der Startpunkt Ihrer Stiftungsgründung beginnt mit einer klaren Vision. Wir arbeiten gemeinsam mit Ihnen an der Definition des Stiftungszwecks, legen das empfohlene Stiftungskapital von mindestens CHF 50'000 fest und wählen einen passenden Stiftungsnamen aus. Zudem beraten wir Sie bei der Zusammenstellung eines kompetenten Stiftungsrats, der das geistige Rück Ihrer Stiftung bilden wird.
  2. Erstellung der Gründungsdokumente: Der nächste Schritt umfasst die Erarbeitung der Gründungsdokumente. Eine gründlich ausgearbeitete Stiftungsurkunde, die öffentlich beurkundet werden muss, ist hierbei unerlässlich. Diese Urkunde wird Name, Sitz, Zweck, Kapital und Organisation Ihrer Stiftung festhalten. Bei Bedarf kann ein fakultatives Stiftungsreglement hinzugefügt werden, um Details zur Organisation und Geschäftsführung festzulegen.
  3. Öffentliche Beurkundung: Ein entscheidender juristischer Schritt in diesem Prozess ist die öffentliche Beurkundung durch einen Notar. Hierbei wird der Stifter seinen verbindlichen Gründungswillen und die Vermögenswidmung darlegen – ein rechtlich bedeutender Akt, der Ihrer Stiftung Legitimität verleiht.
  4. Eintragung ins Handelsregister: Im Anschluss folgt die Eintragung ins Handelsregister, ein obligatorischer Schritt, durch den Ihre Stiftung ihre Rechtspersönlichkeit erlangt. Damit tritt Ihre Stiftung nicht nur rechtlich in Erscheinung, sondern ist bereit, ihrer Mission im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachzugehen.
  5. Aufnahme der Tätigkeit und Aufsicht: Ab diesem Punkt kann der Stiftungsrat endlich aktiv werden und seine Tätigkeit im Dienst des Stiftungszwecks aufnehmen. Stiftungen in der Schweiz unterliegen einer staatlichen Aufsicht, sei es durch die Eidgenössische Stiftungsaufsicht (ESA) oder kantonale/kommunale Behörden. Gemeinnützige Stiftungen werden in der Regel einer jährlichen externen Revision unterzogen, um Transparenz und Rechtmäßigkeit sicherzustellen.
  6. Wichtige flankierende Aspekte: Es ist sehr zu empfehlen, während des gesamten Gründungsprozesses fachkundige in Anspruch zu nehmen. Die Dauer der Gründung kann je nach Komplexität und spezifischen Anforderungen zwischen einigen Wochen bis zu mehreren Monaten schwanken. Ein bedeutender Vorteil gemeinnütziger Stiftungen besteht in der Möglichkeit, eine Steuerbefreiung zu beantragen, ein weiteres Element auf dem Weg zum Erfolg Ihrer Stiftung.

Welche Funktion nimmt der Stiftungsrat ein?

Bei der Gründung einer Stiftung in der Schweiz nimmt der Stiftungsrat eine zentrale Funktion ein. Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung und ist für die langfristige Ausrichtung und Führung verantwortlich.

Der Stiftungsrat hat verschiedene Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Er stellt sicher, dass die Stiftung ihre satzungsmäßigen Ziele verfolgt und ihre Aufgaben erfüllt. Dazu gehört unter anderem die strategische Planung und Entscheidungsfindung. Der Stiftungsrat trifft wichtige Entscheidungen im Hinblick auf die Vermögensverwendung, die Förderaktivitäten und die Organisation der Stiftung.

Des Weiteren ist der Stiftungsrat auch für die Bestellung und Überwachung des operativen Vorstands verantwortlich. Er sorgt dafür, dass die Stiftung fachlich qualifiziertes Personal einstellt und unterstützt den Vorstand bei der Umsetzung der Stiftungsziele. Der Stiftungsrat überwacht außerdem die Geschäftsführung und stellt sicher, dass die Stiftung rechtlich und finanziell korrekt agiert.

Der Stiftungsrat gewährleistet mit seiner Expertise und seinem langfristigen Engagement die nachhaltige Führung der Stiftung. Er arbeitet eng mit dem Vorstand zusammen und trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Stiftungssatzung und die Erfüllung der Stiftungszwecke.

Stiftung gründen in der Schweiz: Welchen Zweck erfüllt die Stiftung?

Der Stiftungszweck kann unterschiedliche Formen annehmen, je nach den Zielen der Gründer. Bei einer Familienstiftung steht der private Stiftungszweck im Vordergrund. Hier geht es darum, das Vermögen der Familie zu erhalten und die wirtschaftliche Zukunft der Familienmitglieder zu sichern. Die Stiftungsgründung ermöglicht es den Familienmitgliedern, Einfluss auf die Verwendung des Vermögens zu nehmen und somit ihre Interessen zu schützen.

Eine gemeinnützige Stiftung hingegen hat einen öffentlichen Stiftungszweck. Hierbei geht es darum, die Gesellschaft zu unterstützen und gemeinnützige Projekte zu fördern. Diese Stiftungen leisten einen wichtigen Beitrag zur sozialen Entwicklung und tragen zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen bei. Durch die Stiftungsgründung können Privatpersonen oder Unternehmen ihr Vermögen langfristig für diese Zwecke einsetzen und somit einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft ausüben.

Auch eine Unternehmensstiftung kann ins Leben gerufen werden, um den Wirkungsbereich eines Unternehmens zu erweitern und soziale Verantwortung zu übernehmen. Indem ein Teil des Unternehmensvermögens in eine Stiftung eingebracht wird, kann das Unternehmen langfristig gemeinnützige Projekte unterstützen und seine gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen.

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