0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.
Der Hauptgrund, warum eine Firma oder auch nur ein Teil des Unternehmens ins Ausland verlegt wird, ist der steuerliche Vorteil. Denn in vielen Ländern sind die Steuern erheblich niedriger als in Deutschland. Dadurch lässt sich die Steuerbelastung erheblich senken. Dies ist nicht nur für Großkonzerne interessant, sondern auch für Mittelständler.
Jedoch müssen, je anch Wohnsitzland der Gesellschafter, zahlreiche rechtliche Rahmenbedinungen beachtet werden.
Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:
Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.
Nicht nur die rein steuerlichen Aspekte sind ausschlaggebend zur Auswahl eines Landes bei einer Firmengründung. Weitere Faktoren wie Arbeitskosten, allgemeine Produktionskosten oder die Maschinenlaufzeit bei Produktionsstätten sollten ebenfalls beachtet werden. Auch ist darauf zu achten, ob bestimmte Tätigkeiten wie z.B. Glücksspiel oder Finanzdienstleistungen in dem Land überhaupt ausgeführt werden dürfen.
Wir bieten Ihnen eine spezifische und individuelle Beratung, damit Sie mit Ihrem Unternehmen die Vorteile einer Gründung im Ausland voll ausschöpfen können.
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
In vielen Fällen ja – insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände (nicht nur die formale Struktur). Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung/Einfluss und ggf. wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheindenden Ausnahmen führen.
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).
Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen sowie – bei Steuerverkürzung – steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht; zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.