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Steuervorteil einer Firma im Ausland: Gewerbe im Ausland anmelden

0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.

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+2000 erfolgreiche Mandanten

Steuervorteile durch Auslandsunternehmen

Der Hauptgrund, warum eine Firma oder auch nur ein Teil des Unternehmens ins Ausland verlegt wird, ist der steuerliche Vorteil. Denn in vielen Ländern sind die Steuern erheblich niedriger als in Deutschland. Dadurch lässt sich die Steuerbelastung erheblich senken. Dies ist nicht nur für Großkonzerne interessant, sondern auch für Mittelständler.

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Vollständige rechtliche Absicherung Ihrer Firmengründung im Ausland

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Die vermeintliche Wahrheit über Steuersparmodelle

Der NRD hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen.
Sehen Sie sich dieses Video bitte an.
Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt.
Das vom NDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer. Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt.

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

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Steuervergleich einiger Länder

  • Malta - Steuersatz bei 35%, allerdings Steuerreduzierung über das Tax-Return-Verfahren möglich (5% Endbesteuerung bei Malta Holding Modell)
  • Zypern - 12,5% Ertragssteuern
  • Bulgarien - 10% Flattax
  • Irland - 12,5% Ertragssteuern
  • Rumänien - 1% auf den Gewinn
  • Hongkong - 0%, Steuersatz von 16,5 % auf die Gewinne, sofern Inland

Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

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4.90/5

Ihr persönlicher Plan beinhaltet:

  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
  • Schritt-für-Schritt-Plan zur Unternehmensregistrierung
  • Empfehlungen zur Eröffnung eines Bankkontos
  • Eine kostenlose 15-minütige Beratung

Nicht nur der steuerliche Aspekt zählt

Nicht nur die rein steuerlichen Aspekte sind ausschlaggebend zur Auswahl eines Landes bei einer Firmengründung. Weitere Faktoren wie Arbeitskosten, allgemeine Produktionskosten oder die Maschinenlaufzeit bei Produktionsstätten sollten ebenfalls beachtet werden. Auch ist darauf zu achten, ob bestimmte Tätigkeiten wie z.B. Glücksspiel oder Finanzdienstleistungen in dem Land überhaupt ausgeführt werden dürfen.

Sie haben Fragen - nutzen Sie unser Kontaktformular

Wir bieten Ihnen eine spezifische und individuelle Beratung, damit Sie mit Ihrem Unternehmen die Vorteile einer Gründung im Ausland voll ausschöpfen können.

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