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Jetzt Angebot anfordernFirma & Unternehmen im Ausland gründen mit der Gründungskanzlei
Wir verstehen uns als Full-Service-Dienstleister und begleiten Firmen von der Gründung, Kontoeröffnung und während der gesamten Geschäftstätigkeit. Unsere Steuerberater erstellen Umsatzsteuererklärungen, Jahresabschlüsse und sind auch bei sonstigen Fragen immer erreichbar. Wir verwalten Ihre Firma im Ausland und beraten außerdem in allen rechtlichen Angelegenheit.
Egal ob Steueroptimierung, Erbschaft/Firmennachfolge, Firmenexpansion, ausländische Holding oder Vermögensverwaltung. Für fast alle Vorhaben finden wir die optimale Lösung.
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Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP

Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP

Firma im Ausland gründen
Die Gründung einer reinen Briefkastengesellschaft führt regelmäßig zu steuerrechtlichen Problemen. Reine Briefkastengesellschaften zur Steuervermeidung gehören seit langem der Vergangenheit an. Das deutsche Außensteuergesetz erkennt solche Zwischengesellschaften nicht an und es kommt zur Hinzurechnungsbesteuerung und zur steuerlichen Behandlung der Zwischengesellschaft als handle es sich um eine deutsche GmbH.
Für Länder wie Österreich oder die Schweiz gelten ähnliche Vorgaben. Die sog. CFC-rules (Controlled foreign company) sind unbedingt einzuhalten.
Gerne zeigen wir Ihnen zulässige Wege, die Steuerlast zu senken.
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Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.
Jetzt Angebot anfordernDie vermeintliche Wahrheit über Steuersparmodelle
Der WDR hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen. Sehen Sie sich dieses Video bitte an. Wichtig ist jedoch hinzuzufügen,
dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt. Das vom WDR
gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer.
Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt. Unsere Kanzlei hat ein solches unzulässiges Modell noch nie angeboten, da es offensichtlich gegen geltendes Recht
verstößt.
Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland
Nicht immer sind alle Themen rund um die Firmengründung im Ausland frei von Vorurteilen und falschen Informationen, die sich über die Jahre durchgesetzt haben. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland.
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten.
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?
Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das jeweilige Land Ihnen als Ausländer erlaubt, Anteile an lokalen Firmen zu erwerben. Ist dies nicht der Fall können Treuhänder eingesetzt werden. Innerhalb der Europäischen Union gilt die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermieten Ihnen ein reales Büro und richten eine Betriebsstätte ein, die alle Anforderungen zweifelsfrei erfüllt. Zudem verfügen wir über echte Geschäftsführer, die Unternehmen im Sitzland leiten und dort wohnhaft sind.
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich erpressbar. Denn im Falle einer steuerlichen Problematik, sind Kanzleien ohne Zulassung nicht an eine Verschwiegenheitspflicht gebunden.
Kanzleiwechsel wird erschwert
Kanzleiwechsel wird erschwert
Uns erreichen viele Anfragen von Kunden, die bereits eine Auslandsfirma besitzen, und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns standardisiert nach Gründung. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen. Bislang haben wir noch keinen Kunden an eine andere Kanzlei verloren.
Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort
Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden außerdem nur lokal gespeichert. Es ist weder Behörden noch Hackern möglich an diese Daten zu gelangen.
Keine Steuern?
Keine Steuern?
Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz ist das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen entscheidend. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall in der Regel hart bestraft. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland können verheerend sein. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent.
Warum lohnt sich eine Gründung einer Firma im Ausland?
Mit der Gründung einer Gesellschaft im Ausland genießen Sie als Unternehmer Steuervorteile. In einigen Ländern entsteht eine Steuerlast von 0%. Insbesondere digitale Unternehmen und Unternehmer, die nicht an einen bestimmten Standort gebunden sind und ihrer Arbeit von überall auf der Welt nachgehen können, denken über eine Firmengründung außerhalb von Deutschland nach.
Rumänien, Georgien, Panama, Singapur, Portugal und Zypern zählen dabei zu den beliebtesten Zielen, die viele für eine Firmengründung in Betracht ziehen. Sie verbinden schönes Wetter mit vorteilhaften Lebensumständen und ergänzen diese Kombination durch günstigere Steuermodelle.
Unternehmer, die Deutschland den Rücken kehren möchten, sollte jedoch frühzeitig mit der Planung anfangen. Egal, ob Sie die Gründung einer Firma planen oder bereits ein erfolgreiches Unternehmen führen und auswandern möchten: als Full-Service-Dienstleister beraten wir Sie gerne kompetent und umfassend.
Kann man durch die Gründung einer Firma im Ausland Steuern sparen?
Viele Unternehmer verlagern den Standort Ihrer gesamten Firma oder zumindest einen Teil Ihres Unternehmens ins Ausland. In vielen Fällen stehen steuerliche Vorteile im Mittelpunkt, die sich daraus ergeben, dass viele Länder über günstigere Steuermodelle verfügen. Mit einer Verlagerung des Firmenstandortes oder einer Firmengründung außerhalb von Deutschland lässt sich die Steuerbelastung daher erheblich reduzieren.
Doch um die allgemeinen Kosten zu senken, spielen nicht nur die rein steuerlichen Aspekte eine wichtige Rolle. Auch die niedrigeren Arbeits- und Produktionskosten sind beachtenswert.
Als Full-Service-Dienstleister beraten wir Sie gerne umfassend zu Ihren Möglichkeiten und zeigen Ihnen konkret auf, wie Sie die Steuerlast Ihres Unternehmens reduzieren können.
Was gilt es bei einer Firmengründung im Ausland zu beachten?
Wer die Gründung einer Firma im Ausland plant, sollte sich zunächst mit dem Land sowie dem dort geltenden Recht vertraut machen. Von Bedeutung sind sowohl das Steuermodell als auch die rechtlichen Gegebenheiten. Zusätzlich sollten alle weiteren Aspekte recherchiert werden, die für die Firmengründung relevant sind.
Um für die Gründung Ihrer Firma die ideale Lösung zu finden, stehen wir Ihnen als Full-Service-Dienstleister zur Seite und beraten Sie gerne umfassend sowie vertraulich zu Ihrem Vorhaben.
So einfach geht’s – Unternehmen im Ausland gründen
Sie ziehen eine Firmengründung im Ausland in Erwägung? Informieren Sie sich auf unseren Seiten ausführlich – hier erfahren Sie so schon im Vorfeld wichtige Fakten über die einzelnen Länder. Interessant sind auch die Vorteile, die die einzelnen Länder für Unternehmen zu bieten haben. Gerne beraten wir Sie auch ausführlich.