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Immobilien steuerfrei verkaufen: Alles was Sie wissen müssen


Für viele Menschen ist der Verkauf einer Immobilie ein wichtiger Schritt in ihrem Leben.
Ob Sie ein neues Zuhause kaufen möchten, in den Ruhestand gehen oder einfach nur
eine Investition liquidieren wollen, es gibt viele Gründe, eine Immobilie zu verkaufen.
Wenn Sie jedoch eine Immobilie verkaufen, müssen Sie normalerweise Steuern auf den
Gewinn zahlen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Immobilien steuerfrei verkaufen
können.


Grundlegende Informationen zur Immobilienveräußerung


Bevor wir darauf eingehen, wie Sie eine Immobilie steuerfrei verkaufen können, sollten wir
zunächst die Grundlagen der Immobilienveräußerung klären. Wenn Sie eine Immobilie
verkaufen, erzielen Sie normalerweise einen Gewinn, der aus dem Verkaufspreis abzüglich
der Kosten für den Kauf und den Verkauf der Immobilie sowie aller damit verbundenen
Aufwendungen wie Reparaturen und Instandhaltung resultiert. Der erzielte Gewinn wird
als Kapitalgewinn betrachtet und ist in den meisten Ländern steuerpflichtig.


Steuerbefreiungen


Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. In einigen Fällen können Sie eine
Immobilie steuerfrei verkaufen. Die meisten Länder bieten spezielle Steuerbefreiungen an,
die auf den Verkauf von Immobilien anwendbar sind, wenn bestimmte Kriterien erfüllt
sind.
In den USA gibt es zum Beispiel eine Steuerbefreiung von bis zu 250.000 US-Dollar für
alleinstehende Personen und bis zu 500.000 US-Dollar für Ehepaare, die ihr Zuhause
verkaufen, sofern sie in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre lang in der
Immobilie gelebt haben. Ähnliche Regelungen gibt es auch in anderen Ländern.


Nutzen Sie den 1031-Austausch


Eine weitere Möglichkeit, Immobilien steuerfrei zu verkaufen, ist der sogenannte 1031-
Austausch. Dies ist eine spezielle Regelung in den USA, die es Immobilieneigentümern
ermöglicht, eine Immobilie steuerfrei zu verkaufen, wenn sie den Erlös in den Kauf einer
anderen Immobilie reinvestieren.
Der 1031-Austausch ist ein komplizierter Prozess, der eine sorgfältige Planung erfordert.
Wenn Sie jedoch den Austausch richtig durchführen, können Sie erhebliche Steuern
sparen.


Verkaufen Sie die Immobilie als Teil eines Unternehmens


Eine weitere Möglichkeit, Immobilien steuerfrei zu verkaufen, ist, sie als Teil eines
Unternehmens zu verkaufen. Wenn Sie eine Immobilie als Teil eines Unternehmens
verkaufen, wird der Verkauf nicht als Kapitalgewinn betrachtet, sondern als Gewinn des
Unternehmens. Die Steuern, die auf den Gewinn des Unternehmens erhoben werden,
können niedriger sein als die Steuern, die auf den Kapitalgewinn erhoben werden.


Fazit


Es gibt also mehrere Möglichkeiten, eine Immobilie steuerfrei zu verkaufen. Es ist wichtig
zu beachten, dass die genauen Regelungen und Voraussetzungen von Land zu Land
unterschiedlich sind und dass es in der Regel spezielle Bedingungen gibt, die erfüllt
werden müssen, um von einer Steuerbefreiung profitieren zu können. Es ist ratsam, sich
im Voraus über die verschiedenen Optionen zu informieren und gegebenenfalls
professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.


Unser Service für Sie


Wenn Sie eine Immobilie steuerfrei verkaufen möchten, können Sie sich gerne an uns
wenden. Wir sind ein erfahrenes Team von Immobilienexperten und beraten Sie gerne bei
allen Fragen rund um den Verkauf Ihrer Immobilie. Wir bieten Ihnen auch ein
unverbindliches Erstgespräch an, um Ihnen zu helfen, Ihre Optionen zu verstehen und die
beste Vorgehensweise für Ihre spezifische Situation zu finden.
Insgesamt ist es möglich, eine Immobilie steuerfrei zu verkaufen, aber es erfordert in der
Regel sorgfältige Planung und Beratung. Wenn Sie jedoch die richtigen Schritte
unternehmen, können Sie erhebliche Steuern sparen und mehr Geld aus Ihrem
Verkaufserlös behalten.

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
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Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
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Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
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Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
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Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

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Datenschutz/Kanzleistandort
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Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
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Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

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Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

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