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Gesellschaftsformen Ausland

0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.

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Welche Gesellschaftsform sollte zur Gründung gewählt werden?

Jeder Unternehmer, der eine Firma im In- oder Ausland gründen möchte, muss sich diese Frage stellen. Hierbei müssen die relevantesten Merkmale der zukünftigen Firma beachtet werden. Soll die Gesellschaft vor Ort, europaweit oder weltweit tätig werden? Soll ein bereits bestehendes Unternehmen weiter ausgebaut werden? Wie viel Kapital kann bereit gestellt werden? Soll eine bessere Haftungsbeschränkung erzielt werden? Soll das Unternehmen anonym und somit treuhänderisch geführt werden?

Das sind nur einige Fragen die man sich vor Firmengründung stellen muss. Denn die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist immer in Abhängigkeit mit den geforderten Einsatzzielen.

In den meisten Ländern existieren wie in Europa die Rechtsformen einer Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft. In den meisten Fällen macht die klassische Kapitalgesellschaft Sinn. Gesellschafter haften nur in Höhe Ihrer Kapitaleinlage für Verbindlichkeiten und in der Regel können nur durch eine ausländische Körperschaft Steuern optimiert werden.

Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Gründungskanzlei

Die wichtigste Entscheidung zur Selbstständigkeit

Die Frage der Rechtsform ist die wichtigste Entscheidung für die Gründung eines Unternehmens. Denn zahlreiche Maßnahmen für unternehmerische Tätigkeiten werden durch die Rechtsform vorgegeben. Sie regelt z.B. Fragen von Haftungen, Beteiligungen an Gewinnen und Verlusten, Arten der Geschäftsführung, Anforderungen an Rechnungen und Bilanzen sowie Auflagen für den Firmennamen.

Wichtig ist es daher eine Rechtsform zu wählen die den Erfordernissen der Tätigkeiten Ihres Unternehmens entspricht.

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

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Ihr persönlicher Plan beinhaltet:

  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
  • Schritt-für-Schritt-Plan zur Unternehmensregistrierung
  • Empfehlungen zur Eröffnung eines Bankkontos
  • Eine kostenlose 15-minütige Beratung

Mehr über uns

Firma gründen – So geht´s

Sie möchten eine Firma gründen? Nutzen Sie unser Know-how und jahrelange Erfahrung und lassen Sie sich von uns beraten. Wir unterstützen Sie dabei die richtige Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen zu finden.

Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja – insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände (nicht nur die formale Struktur). Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung/Einfluss und ggf. wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheindenden Ausnahmen führen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen sowie – bei Steuerverkürzung – steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht; zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.

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