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Eine schnelle und unkomplizierte Entschuldung erreichen Sie, wenn Sie sich für eine EU-Insolvenz entscheiden. Denn diese ermöglicht die Entschuldung innerhalb von ca. 18 Monaten. Der größte Vorteil dabei, 5 Jahre Zeitersparnis im Gegensatz zur deutschen Insolvenz.
Aufgrund dessen das verschiedene Mitgliedsstaaten in die Europäische Union integriert sind, ist ein regelrechten Wettbewerb um die nationale Rechtsordnung ausgelöst wurden. EU-Bürger und Unternehmen haben somit die Wahl, das Recht in Anspruch zu nehmen, welches die größten Vorteile bringt.
Die nationalen Regeln zur Restschuldbefreiung und zum Schuldenerlass weichen stark voneinander ab. Die deutsche Insolvenzordnung zwing z.B. zu einer Laufzeit von 6 Jahren wohingegen die englische Insolvency Act die Restschuldbefreiung nach spätestens 12 Monaten vorsieht.
Daher ist es verständlich, dass immer mehr Deutsche sich für die Entschuldung nach englischem Recht entscheiden. Dies ist auch völlig legal, sofern die richtige Vorgehensweise angewendet wird. Jedoch ist es immer noch so, dass deutsche Richter Kontrollverlust befürchten und darum massiv dagegensetzen.
Liberaler entscheiden dagegen englische Gerichte. Zwar wurde versucht, EU-Insolvenz Fälle zurückzudrängen, doch nach rechtswissenschaftlichen Diskussionen, hat die englische Rechtsprechung mittlerweile einige Präzedenzfälle geschaffen, um eine EU-Insolvenz weitgehend rechtssicher durchzuführen.
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Der NRD hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen. Sehen Sie sich dieses Video bitte an. Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt. Das vom NDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer. Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt.Unsere Kanzlei hat ein solches unzulässiges Modell noch nie angeboten, da es offensichtlich gegen geltendes Recht verstößt.
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
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Mit dieser Strategie sind wir bereits seit dem Beitritt Zyperns auf dem Markt positioniert und haben bislang keinen Kunden enttäuscht. Das soll auch so bleiben. Wir sind darauf bestrebt, dass jeder Mandant zufrieden ist und mit seiner Lösung keine Risiken eingeht, sondern eine legale Steuerersparnis erzielt. Eine Firma zu betreiben, die einen echten Geschäftsbetrieb in Zypern aufnimmt, verursacht höhere Kosten als eine reine Briefkastengesellschaft, ist aber die einzige Variante, um eine legale Steuerersparnis zu erzielen.
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