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EU-Insolvenz – In 18 Monaten schuldenfrei
Eine schnelle und unkomplizierte Entschuldung erreichen Sie, wenn Sie sich für eine EU-Insolvenz entscheiden. Denn diese ermöglicht die Entschuldung innerhalb von ca. 18 Monaten. Der größte Vorteil dabei, 5 Jahre Zeitersparnis im Gegensatz zur deutschen Insolvenz.
Sehr sicherer Finanzplatz
Liberales Steuersystem
Besondere Steuervorteile
Keine Anreise nötig
Aufgrund dessen das verschiedene Mitgliedsstaaten in die Europäische Union integriert sind, ist ein regelrechten Wettbewerb um die nationale Rechtsordnung ausgelöst wurden. EU-Bürger und Unternehmen haben somit die Wahl, das Recht in Anspruch zu nehmen, welches die größten Vorteile bringt.
Die nationalen Regeln zur Restschuldbefreiung und zum Schuldenerlass weichen stark voneinander ab. Die deutsche Insolvenzordnung zwing z.B. zu einer Laufzeit von 6 Jahren wohingegen die englische Insolvency Act die Restschuldbefreiung nach spätestens 12 Monaten vorsieht.
Daher ist es verständlich, dass immer mehr Deutsche sich für die Entschuldung nach englischem Recht entscheiden. Dies ist auch völlig legal, sofern die richtige Vorgehensweise angewendet wird. Jedoch ist es immer noch so, dass deutsche Richter Kontrollverlust befürchten und darum massiv dagegensetzen.
Liberaler entscheiden dagegen englische Gerichte. Zwar wurde versucht, EU-Insolvenz Fälle zurückzudrängen, doch nach rechtswissenschaftlichen Diskussionen, hat die englische Rechtsprechung mittlerweile einige Präzedenzfälle geschaffen, um eine EU-Insolvenz weitgehend rechtssicher durchzuführen.
Die vermeintliche Wahrheit über Steuersparmodelle
Der NRD hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen. Sehen Sie sich dieses Video bitte an. Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt. Das vom NDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer. Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt.Unsere Kanzlei hat ein solches unzulässiges Modell noch nie angeboten, da es offensichtlich gegen geltendes Recht verstößt.
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Jetzt Angebot anfordernDer größte Vorteile einer EU- Insolvenz
- Schuldenfreiheit nach 18 Monaten
- Mehr Freiheiten im Vergleich zur deutschen Insolvenz
- Keine eidesstattliche Versicherung
Wir halten uns an folgenden Kodex:
- Rechtssichere Gründungen
- Keine unerwarteten Kosten
- Keine falschen Versprechen
- Für alle Anforderungen die passende Lösung zu finden
Mit dieser Strategie sind wir bereits seit dem Beitritt Zyperns auf dem Markt positioniert und haben bislang keinen Kunden enttäuscht. Das soll auch so bleiben. Wir sind darauf bestrebt, dass jeder Mandant zufrieden ist und mit seiner Lösung keine Risiken eingeht, sondern eine legale Steuerersparnis erzielt. Eine Firma zu betreiben, die einen echten Geschäftsbetrieb in Zypern aufnimmt, verursacht höhere Kosten als eine reine Briefkastengesellschaft, ist aber die einzige Variante, um eine legale Steuerersparnis zu erzielen.
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Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.
Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP
Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP
Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.
Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?
Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.
Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort
Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.
Wir halten uns an unseren Kodex
Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.
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