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EU-Insolvenz

0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.

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EU-Insolvenz – In 18 Monaten schuldenfrei

Eine schnelle und unkomplizierte Entschuldung erreichen Sie, wenn Sie sich für eine EU-Insolvenz entscheiden. Denn diese ermöglicht die Entschuldung innerhalb von ca. 18 Monaten. Der größte Vorteil dabei, 5 Jahre Zeitersparnis im Gegensatz zur deutschen Insolvenz.

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Rechtssichere Gründungen

Vollständige rechtliche Absicherung Ihrer Firmengründung im Ausland

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Aufgrund dessen das verschiedene Mitgliedsstaaten in die Europäische Union integriert sind, ist ein regelrechten Wettbewerb um die nationale Rechtsordnung ausgelöst wurden. EU-Bürger und Unternehmen haben somit die Wahl, das Recht in Anspruch zu nehmen, welches die größten Vorteile bringt.

Die nationalen Regeln zur Restschuldbefreiung und zum Schuldenerlass weichen stark voneinander ab. Die deutsche Insolvenzordnung zwing z.B. zu einer Laufzeit von 6 Jahren wohingegen die englische Insolvency Act die Restschuldbefreiung nach spätestens 12 Monaten vorsieht.

Daher ist es verständlich, dass immer mehr Deutsche sich für die Entschuldung nach englischem Recht entscheiden. Dies ist auch völlig legal, sofern die richtige Vorgehensweise angewendet wird. Jedoch ist es immer noch so, dass deutsche Richter Kontrollverlust befürchten und darum massiv dagegensetzen.

Liberaler entscheiden dagegen englische Gerichte. Zwar wurde versucht, EU-Insolvenz Fälle zurückzudrängen, doch nach rechtswissenschaftlichen Diskussionen, hat die englische Rechtsprechung mittlerweile einige Präzedenzfälle geschaffen, um eine EU-Insolvenz weitgehend rechtssicher durchzuführen.

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

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Die vermeintliche Wahrheit über Steuersparmodelle

Der NRD hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen. Sehen Sie sich dieses Video bitte an. Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt. Das vom NDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer. Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt.Unsere Kanzlei hat ein solches unzulässiges Modell noch nie angeboten, da es offensichtlich gegen geltendes Recht verstößt.

Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

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Ihr persönlicher Plan beinhaltet:

  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
  • Schritt-für-Schritt-Plan zur Unternehmensregistrierung
  • Empfehlungen zur Eröffnung eines Bankkontos
  • Eine kostenlose 15-minütige Beratung

Der größte Vorteile einer EU- Insolvenz

  • Schuldenfreiheit nach 18 Monaten
  • Mehr Freiheiten im Vergleich zur deutschen Insolvenz
  • Keine eidesstattliche Versicherung

Wir halten uns an folgenden Kodex:

  • Rechtssichere Gründungen
  • Keine unerwarteten Kosten
  • Keine falschen Versprechen
  • Für alle Anforderungen die passende Lösung zu finden

Mit dieser Strategie sind wir bereits seit dem Beitritt Zyperns auf dem Markt positioniert und haben bislang keinen Kunden enttäuscht. Das soll auch so bleiben. Wir sind darauf bestrebt, dass jeder Mandant zufrieden ist und mit seiner Lösung keine Risiken eingeht, sondern eine legale Steuerersparnis erzielt. Eine Firma zu betreiben, die einen echten Geschäftsbetrieb in Zypern aufnimmt, verursacht höhere Kosten als eine reine Briefkastengesellschaft, ist aber die einzige Variante, um eine legale Steuerersparnis zu erzielen.

Schuldenschnitt?

Sollten Sie sich in der Lage befinden und einen Schuldenschnitt dringend benötigen so beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten einer EU-Insolvenz. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular

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