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Firmengründung Isle of Man

0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.

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Firmengründung Isle of Man– 0% Körperschaftsteuer

Auch als Steueroase bekannt, liegt die Isle of Man zwischen Irland und Schottland mitten in der irischen See. Das Land zählt zwar zu den britischen Kronkolonien doch gehört nicht mehr zu Großbritannien oder der Europäischen Union. Der Tynwald, das eigene Parlament von der Isle of Man regiert das Land, jedoch im allgemeinen nach dem englischen Gesetz. Das Finanzrecht ist hoch angesehen, da es eine Vielfalt an Firmen- und Steuermodellen gibt.

Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Gründungskanzlei

Welche Vorteile hat eine Firmengründung auf der Isle of Man

  • - Niedrigbesteuerungssystem
  • - Keine Kapital, Vermögens- oder Erbschaftssteuer
  • - 0% Körperschaftssteuer für beinahe alle Einnahmen, bei Bankgeschäfte können jedoch 10 % Körperschaftssteuer anfallen
  • - Einkommenssteuer max. 20 % wird aber auf einen Maximalbetrag von 115.000 Pfund für Alleinlebende und 230.000 Pfund für Paare begrenzt.
  • - Einkünfte aus Immobilien werden mit 10 % versteuert
  • - International hoch angesehene Gerichtsbarkeit
  • - Sämtliche führenden Banken sowie Kreditinstitute sind vor Ort
  • - Vielfältiges Angebot von Wirtschaft- und Steuermodellen
Gründungskanzlei
Rechtssichere Gründungen

Vollständige rechtliche Absicherung Ihrer Firmengründung im Ausland

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Transparente Kosten

Keine versteckten Gebühren - alle Kosten werden im Voraus kommuniziert

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Individuelle Beratung für Ihr spezifisches Geschäftsmodell

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Keine falschen Versprechen

Ehrliche Beratung ohne unrealistische Steuervorteile

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

Steuerbelastung:

Die Steuerbelastung zwischen einem deutschen Unternehmen, einer ansässigen Firma und einer Offshore Gesellschaft im Vergleich.

  Deutsche GmbH ansässiges Unternehmen auf der Isle of Man Offshore Gesellschft
Körperschaftssteuer 15.825% inkl.Solidaritatszuschlag) für inländische Gewinne 10 - 20% Steuerlast Pauschalsteuer auf ausländische Gewinne von 750 GBP
Gewerbesteuer 12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435%) entfällt entfällt

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

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4.90/5

Ihr persönlicher Plan beinhaltet:

  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
  • Schritt-für-Schritt-Plan zur Unternehmensregistrierung
  • Empfehlungen zur Eröffnung eines Bankkontos
  • Eine kostenlose 15-minütige Beratung

Was macht die Isle of Man für Ausländer attraktiv?

Besonderheiten der Einkünfte

Sofern es sich um Einkünfte handelt, die die Firma außerhalb der Isle of Man erzielt unterliegen diese nicht der Einkommenssteuerpflicht. Jedoch müssen die jährlichen Staatssteuern von £ 750,- bezahlt werden. Sobald die Einkünfte jedoch aus Geschäften innerhalb der Isle of Man erzielt wurden, beträgt die Kapitalsteuer 20%.

Informationsfreigabe

Sofern es sich um eine ansässige Firma handelt, muss sowohl der Jahresabschluss, der Jahresbericht sowie Angaben über die Direktoren, die Aktionäre und dem Sekretär bei der Regierung der Isle of Man eingereicht werden. Anschließend werden diese Unterlagen der Öffentlichkeit zugängig gemacht.

Doppelbesteuerungsabkommen

Das Doppelbesteuerungsabkommen besteht mit der Europäischen Union, davon ausgenommen sind jedoch Großbritannien sowie Nordamerika.

Aktionäre, Direktoren und Schriftführer

Alleinaktionäre sind zwar erlaubt, in der Regel sind es jedoch meist 2 Aktionäre pro Unternehmen. Die vorgeschriebene Anzahl an Direktoren beträgt 2, wobei ein Direktor auf der Isle of Man wohnhaft sein muss. Ebenfalls ist ein Schriftführer für eine Unternehmensgründung vorgeschrieben.

Weitere Vorteile der Isle of Man

  • - Sehr gutes Bankgeheimnis
  • - Isle of Man gehört nicht zur EU, aber zum Zollgebiet der europäischen Gemeinschaft

 

Mehr über uns

Firma auf der Isle of Man gründen – So geht´s

Sie Interessieren sich für einen Neustart auf der Isle of Man? Die Firmengründung ist unkompliziert, denn Sie müssen als Gründer nicht extra zur Isle of Man reisen.

Setzen Sie sich einfach mit uns über das Kontaktformular in Verbindung. Wir erledigen alles Weitere für Sie.

Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja – insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände (nicht nur die formale Struktur). Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung/Einfluss und ggf. wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheindenden Ausnahmen führen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen sowie – bei Steuerverkürzung – steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht; zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.

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Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

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  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
  • Schritt-für-Schritt-Plan zur Unternehmensregistrierung
  • Empfehlungen zur Eröffnung eines Bankkontos
  • Eine kostenlose 15-minütige Beratung
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