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Auch als Steueroase bekannt, liegt die Isle of Man zwischen Irland und Schottland mitten in der irischen See. Das Land zählt zwar zu den britischen Kronkolonien doch gehört nicht mehr zu Großbritannien oder der Europäischen Union. Der Tynwald, das eigene Parlament von der Isle of Man regiert das Land, jedoch im allgemeinen nach dem englischen Gesetz. Das Finanzrecht ist hoch angesehen, da es eine Vielfalt an Firmen- und Steuermodellen gibt.
Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:
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Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Die Steuerbelastung zwischen einem deutschen Unternehmen, einer ansässigen Firma und einer Offshore Gesellschaft im Vergleich.
| Deutsche GmbH | ansässiges Unternehmen auf der Isle of Man | Offshore Gesellschft | |
|---|---|---|---|
| Körperschaftssteuer | 15.825% inkl.Solidaritatszuschlag) | für inländische Gewinne 10 - 20% Steuerlast | Pauschalsteuer auf ausländische Gewinne von 750 GBP |
| Gewerbesteuer | 12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435%) | entfällt | entfällt |
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.
Sofern es sich um Einkünfte handelt, die die Firma außerhalb der Isle of Man erzielt unterliegen diese nicht der Einkommenssteuerpflicht. Jedoch müssen die jährlichen Staatssteuern von £ 750,- bezahlt werden. Sobald die Einkünfte jedoch aus Geschäften innerhalb der Isle of Man erzielt wurden, beträgt die Kapitalsteuer 20%.
Sofern es sich um eine ansässige Firma handelt, muss sowohl der Jahresabschluss, der Jahresbericht sowie Angaben über die Direktoren, die Aktionäre und dem Sekretär bei der Regierung der Isle of Man eingereicht werden. Anschließend werden diese Unterlagen der Öffentlichkeit zugängig gemacht.
Das Doppelbesteuerungsabkommen besteht mit der Europäischen Union, davon ausgenommen sind jedoch Großbritannien sowie Nordamerika.
Alleinaktionäre sind zwar erlaubt, in der Regel sind es jedoch meist 2 Aktionäre pro Unternehmen. Die vorgeschriebene Anzahl an Direktoren beträgt 2, wobei ein Direktor auf der Isle of Man wohnhaft sein muss. Ebenfalls ist ein Schriftführer für eine Unternehmensgründung vorgeschrieben.
Sie Interessieren sich für einen Neustart auf der Isle of Man? Die Firmengründung ist unkompliziert, denn Sie müssen als Gründer nicht extra zur Isle of Man reisen.
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Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
In vielen Fällen ja – insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände (nicht nur die formale Struktur). Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung/Einfluss und ggf. wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheindenden Ausnahmen führen.
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).
Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen sowie – bei Steuerverkürzung – steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht; zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.
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