Gründungskanzlei
Startseite > Firmengründung Isle of Man

Firmengründung Isle of Man– 0% Körperschaftsteuer

Auch als Steueroase bekannt, liegt die Isle of Man zwischen Irland und Schottland mitten in der irischen See. Das Land zählt zwar zu den britischen Kronkolonien doch gehört nicht mehr zu Großbritannien oder der Europäischen Union. Der Tynwald, das eigene Parlament von der Isle of Man regiert das Land, jedoch im allgemeinen nach dem englischen Gesetz. Das Finanzrecht ist hoch angesehen, da es eine Vielfalt an Firmen- und Steuermodellen gibt.

Gründungskanzlei
Sehr sicherer Finanzplatz
Gründungskanzlei
Liberales Steuersystem
Gründungskanzlei
Besondere Steuervorteile
Gründungskanzlei
Keine Anreise nötig

Welche Vorteile hat eine Firmengründung auf der Isle of Man

  • - Niedrigbesteuerungssystem
  • - Keine Kapital, Vermögens- oder Erbschaftssteuer
  • - 0% Körperschaftssteuer für beinahe alle Einnahmen, bei Bankgeschäfte können jedoch 10 % Körperschaftssteuer anfallen
  • - Einkommenssteuer max. 20 % wird aber auf einen Maximalbetrag von 115.000 Pfund für Alleinlebende und 230.000 Pfund für Paare begrenzt.
  • - Einkünfte aus Immobilien werden mit 10 % versteuert
  • - International hoch angesehene Gerichtsbarkeit
  • - Sämtliche führenden Banken sowie Kreditinstitute sind vor Ort
  • - Vielfältiges Angebot von Wirtschaft- und Steuermodellen



Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Immer die passende Lösung – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Jetzt Angebot anfordern
Gründungskanzlei

Was macht die Isle of Man für Ausländer attraktiv?

Besonderheiten der Einkünfte

Sofern es sich um Einkünfte handelt, die die Firma außerhalb der Isle of Man erzielt unterliegen diese nicht der Einkommenssteuerpflicht. Jedoch müssen die jährlichen Staatssteuern von £ 750,- bezahlt werden. Sobald die Einkünfte jedoch aus Geschäften innerhalb der Isle of Man erzielt wurden, beträgt die Kapitalsteuer 20%.

Informationsfreigabe

Sofern es sich um eine ansässige Firma handelt, muss sowohl der Jahresabschluss, der Jahresbericht sowie Angaben über die Direktoren, die Aktionäre und dem Sekretär bei der Regierung der Isle of Man eingereicht werden. Anschließend werden diese Unterlagen der Öffentlichkeit zugängig gemacht.

Doppelbesteuerungsabkommen

Das Doppelbesteuerungsabkommen besteht mit der Europäischen Union, davon ausgenommen sind jedoch Großbritannien sowie Nordamerika.

Aktionäre, Direktoren und Schriftführer

Alleinaktionäre sind zwar erlaubt, in der Regel sind es jedoch meist 2 Aktionäre pro Unternehmen. Die vorgeschriebene Anzahl an Direktoren beträgt 2, wobei ein Direktor auf der Isle of Man wohnhaft sein muss. Ebenfalls ist ein Schriftführer für eine Unternehmensgründung vorgeschrieben.

 

Die vermeintliche Wahrheit über Steuersparmodelle

Der NRD hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen.
Sehen Sie sich dieses Video bitte an.
Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt.
Das vom NDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer. Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Gründungskanzlei
Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)69 / 247563065 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
Gründungskanzlei
Gründungskanzlei
Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

Gründungskanzlei
+49 / 247563065 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr

Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Gründungskanzlei
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

Gründungskanzlei
Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

Gründungskanzlei
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert

Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

Gründungskanzlei
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert

Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

Gründungskanzlei
Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort

Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

Gründungskanzlei
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach

Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

Wir halten uns an unseren Kodex

Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

Gründungskanzlei
Rechtssichere Gründungen
Gründungskanzlei
Transparente Kosten
Gründungskanzlei
Immer die passende Lösung
Gründungskanzlei
Keine falschen Versprechen

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Jetzt Angebot anfordern
Gründungskanzlei

Weitere Vorteile der Isle of Man

  • - Sehr gutes Bankgeheimnis
  • - Isle of Man gehört nicht zur EU, aber zum Zollgebiet der europäischen Gemeinschaft

 

Steuerbelastung:

Die Steuerbelastung zwischen einem deutschen Unternehmen, einer ansässigen Firma und einer Offshore Gesellschaft im Vergleich.

  Deutsche GmbH ansässiges Unternehmen auf der Isle of Man Offshore Gesellschft
Körperschaftssteuer 15.825% inkl.Solidaritatszuschlag) für inländische Gewinne 10 - 20% Steuerlast Pauschalsteuer auf ausländische Gewinne von 750 GBP
Gewerbesteuer 12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435%) entfällt entfällt


 

Firma auf der Isle of Man gründen – So geht´s

Sie Interessieren sich für einen Neustart auf der Isle of Man? Die Firmengründung ist unkompliziert, denn Sie müssen als Gründer nicht extra zur Isle of Man reisen.

Setzen Sie sich einfach mit uns über das Kontaktformular in Verbindung. Wir erledigen alles Weitere für Sie.

Firmengründung Ungarn
  • KFT Ungarn- Nur 9% Körperschaftsteuer. Di...
Zypern Trust
  • - Beschleunigter Vermögensaufbau, da volls...
Firmengründung Singapur
  • Eine Firma in Singapur gründen - Gründe, w...