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Firmensitz ins Ausland verlegen

Die Entscheidung, den Firmensitz ins Ausland zu verlegen, kann für Ihr Unternehmen erhebliche steuerliche Vorteile mit sich bringen. Insbesondere Länder wie Zypern, Portugal, Bulgarien und die USA offerieren attraktive Steuermodelle, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Steuerlast erheblich zu reduzieren.

Allerdings sollten Sie sich bewusst sein, dass die Wegzugsbesteuerung in Deutschland eine wichtige Rolle spielt. Diese Besteuerung erfordert, dass auf die stillen Reserven Ihres Unternehmens Steuern erhoben werden, sobald Sie den Firmensitz ins Ausland verlagern. Dies bedeutet, dass Gewinne, die bis zu Ihrem Wegzug in Deutschland erwirtschaftet wurden, dort versteuert werden müssen. Um unliebsame steuerliche Überraschungen zu vermeiden, ist es entscheidend, den Zeitpunkt der Verlagerung sorgfältig zu wählen. Eine strategische Planung kann helfen, die steuerlichen Konsequenzen und Verpflichtungen in Deutschland zu minimieren.

Die internationale steuerliche Situation ist zudem komplex und wird durch Regelungen wie das Außensteuergesetz (AStG) sowie bestehende Doppelbesteuerungsabkommen beeinflusst. Hierbei ist es wichtig, die spezifischen Vorgaben zu beachten, um eine rechtssichere Gestaltung Ihres Vorhabens zu gewährleisten.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer ebenfalls ins Ausland verziehen muss, um zukünftige Steuerpflichten in Deutschland zu vermeiden. Die Unternehmensverlegung ist oft eng mit der Person des Gesellschafters verknüpft, sodass es unabdingbar ist, auch hier vorausschauend zu planen.

Wir stehen Ihnen zur Seite, um Sie durch diese steuerlichen Herausforderungen zu navigieren. Wir unterstützen Sie dabei, die optimale Strategie zu entwickeln und alle notwendigen Schritte einzuleiten, um Ihre Firma rechtssicher ins Ausland zu verlegen. Sprechen Sie uns an und profitieren Sie von unserem Fachwissen, um die bestmöglichen Entscheidungen für die Zukunft Ihres Unternehmens zu treffen!

Vorteile der Verlegung des Firmensitz ins Ausland

Die Entscheidung, den Firmensitz ins Ausland zu verlegen, kann für Ihr Unternehmen eine strategische Maßnahme sein, die zahlreiche Vorteile mit sich bringt. Wir von der Gründungskanzlei möchten Ihnen in diesem Kontext die potenziellen steuerlichen Einsparungen näherbringen, die Sie durch eine solche Verlagerung erzielen können. In vielen Fällen kann die Steuerbelastung durch die Verlagerung in steuergünstigere Länder erheblich reduziert werden. Länder wie Irland oder Malta sind für Unternehmen, insbesondere GmbHs, attraktive Standorte, da sie oft von einem vorteilhaften Steuersystem profitieren können.

Ein weiterer Vorteil der Sitzverlegung ist die erhöhte Flexibilität, die Ihnen als Unternehmer zugutekommt. Durch die Wahl eines Landes mit günstigeren regulatorischen Rahmenbedingungen oder vereinfachten Unternehmensgesetzen können Sie nicht nur administrative Hürden abbauen, sondern auch Ihre Geschäftsstrategie optimal anpassen. Dies kann entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens sein.

Es ist wichtig zu betonen, dass eine gut geplante Sitzverlegung steuerneutral gestaltet werden kann. Das bedeutet, dass die deutsche Besteuerung Ihres Unternehmens nicht automatisch entfällt, sofern die richtigen Schritte unternommen werden. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass keine zusätzlichen Vorteile in Deutschland erzielt werden, die zu unerwünschten steuerlichen Konsequenzen führen könnten. Durch eine sorgfältige Planung und die Berücksichtigung aller relevanten Aspekte können Sie Ihre steuerliche Situation effektiv optimieren.

Neben den bereits genannten steuerlichen Vorteilen bietet die Verlegung ins Ausland auch eine hervorragende Möglichkeit zur Optimierung Ihrer Betriebsstruktur. Durch die Verlagerung können nicht nur operative Kosten gesenkt werden, sondern auch der Zugang zu internationalen Märkten erleichtert werden. Dies kann Ihnen helfen, neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen und Ihr Unternehmen auf ein neues Level zu heben.

Professionelle Beratung in Anspruch nehmen

In der heutigen globalisierten Welt, in der Unternehmen zunehmend international agieren, ist eine professionelle Beratung unerlässlich, insbesondere wenn es um die Verlegung des Firmensitzes ins Ausland geht. Wir möchten Sie dazu ermutigen, diese wichtige Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Eine fundierte unternehmerische Beratung ist entscheidend, um Ihre individuelle Situation umfassend zu analysieren und die beste Vorgehensweise für Ihre Firmensitzverlegung zu bestimmen. Durch eine sorgfältige Prüfung Ihrer aktuellen Unternehmensstruktur und -strategie können wir kritische Punkte identifizieren, die für den Erfolg Ihrer möglichen Firmengründung im Ausland von Bedeutung sind.

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den steuerlichen Konsequenzen eines Wegzugs auseinanderzusetzen. Eine rechtzeitige Planung kann Ihnen helfen, finanzielle Nachteile zu vermeiden und Ihre steuerliche Belastung zu minimieren. Unsere fachkundige Beratung unterstützt Sie dabei, die Chancen der Globalisierung optimal zu nutzen, während Sie gleichzeitig Ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen.

In einem gut vorbereiteten Beratungsgespräch haben Sie die Möglichkeit, wertvolle Feedbacks zu erhalten, die Ihre Entscheidungsfindung hinsichtlich einer Firmengründung im Ausland maßgeblich beeinflussen können. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Sie durch diesen komplexen Prozess zu begleiten und sicherzustellen, dass jede Entscheidung wohlüberlegt ist.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten erkunden und die Weichen für eine erfolgreiche internationale Expansion stellen. Ihre Zukunft im Ausland beginnt mit der richtigen Beratung – zögern Sie nicht, diese Möglichkeit zu nutzen!

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Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)69 / 247563065 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert

Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert

Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

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Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort

Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach

Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

Wir halten uns an unseren Kodex

Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

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