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ausländische Kapitaleinkünfte

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Erklärung ausländischer Kapitaleinkünfte in der deutschen Steuererklärung

Kapitalanleger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, können die ausländische Quellensteuer, die auf ihre ausländischen Kapitalerträge entfallen, auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechnen. Das kann rückwirkend für mehrere Jahre beantragt werden. Ausnahmen gibt es bei US-amerikanischen Aktien, hierfür muss im Vorfeld ein Antrag auf Reduzierung der Quellensteuer gestellt werden. 

 

Ausländische Kapitalerträge werden in der Steuererklärung in die KAP Anlage eingetragen. Dabei werden bereits angerechnete Quellensteuern berücksichtigt. Steuern, die noch nicht angerechnet worden sind, jedoch anrechenbar sind, werden ebenfalls eingetragen. Beträge der Quellensteuer werden allerdings nur dann angerechnet, wenn der diese mit einer Steuerbescheinigung und einer Erträgnisaufstellung nachgewiesen werden können. Der Anleger muss zudem die Höhe der ausländischen Einkünfte und der einbehaltenen Quellensteuer, Art und Zeitpunkt der Einnahmen und dessen Herkunft nachweisen.

 

Bei einigen Ländern werden auf Dividenden und Zinsen von ausländischen Anlegern keine Steuern erhoben (z. B. Großbritannien und Südafrika). Trotzdem müssen die Finanzämter in jedem Einzelfall prüfen, ob und in welcher Höhe ein Anleger tatsächlich mit ausländischer Quellensteuer belastet wurde und in welcher Höhe eine Anrechnung überhaupt erfolgen darf.

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

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