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Gibraltar ist eine wunderbare Jurisdiktion um Einkünfte steuerfrei zu vereinnahmen. Zuverlässige lokale Banken und eine globale Akzeptanz des Finanzplatz sind hervorragende Eigenschaften.
Für Personen mit Wohnsitz im Hochsteuerland bietet sich Gibraltar als Standort an, da die Anteile von einem Gribraltar Trust gehalten werden können.
Bei richtiger Ausgestaltung wird dies nicht zur Hinzurechnungsbesteuerung und ermöglicht einen nahezu steuerfreien Vermögensaufbau.
Eckdaten Gibraltars:
- Gibraltar besteht seit 1713
- Einwohnerzahl: 34.000
- Fläche: 6.5 km²
- Währung: Gibraltar-Pfund (ist 1 zu1 an das Britischen Pfund gekoppelt)
- Die operative Tochter als auch der Trust können Konten und Depots in allen gängigen Währungen eröffnen, bspw. EUR, CHF oder USD
- Hohe Reputation und viele Banking-Möglichkeiten und Brokerage-Accounts, sowie Akzeptanz bei nahezu allen Crypto-Exchanges
- Ein Wohnsitz ist nicht erforderlich. Die CFC-Rules im Wohnsitzland sind zu beachten.
- Eine Anreise für die Gründung ist nicht erforderlich
- effiziente Verwaltung von Vermögen
- beschleunigter Vermögensaufbau ohne Besteuerung in Gibraltar
- Asset Protection im Falle von Insolvenz, Scheidung oder sonstigen Haftungsfällen
- Vermeidung von Erbschaftsteuer im Todesfall
- Welche Aufgabe hat die Limited als operative Gesellschaft?
- Die Tochtergesellschaft des Trusts eröffnet Brokerage- und Bankkonten.
- Einkünfte der operativen Tochter sind in Gibraltar steuerfrei (sofern diese nicht aus Gibraltar stammen).
- Die Ausschüttungen in den Trust erfolgen ebenfalls steuerfrei.
- Die operative Gesellschaft erfordert ein Stammkapital, welches nach der Gründung eingezahlt werden muss. Unsere Empfehlung sind 1.000 GBP.
- Die Gesellschaft kann weltweit aktiv sein und Rechnungen für Dienstleistungen etc. schreiben.
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Ein Trust wird in Form eines Rechtsdokuments namens Trust Deed erstellt. Dabei handelt es sich um eine rechtliche Vereinbarung, die für die Finanzplanung verwendet wird und bei der die Person, die den Trust gründet, den rechtlichen Titel aller Anteile, die er oder sie an einem Eigentum haben könnte, an die benannten Treuhänder überträgt. Jeder Treuhänder ist gesetzlich strikt dazu verpflichtet den Bedingungen der Treuhandurkunde Folge zu leisten. Insbesondere dürfen die Treuhänder das Eigentum nur zu Gunsten der in der Treuhandurkunde genannten Personen, die Begünstigten, verwalten. Der Gründer kann die Begünstigten jederzeit ändern.
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
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