Startseite > Firmengründung: Gibraltar Limited Firma samt Trust gründen
Gibraltar ist eine wunderbare Jurisdiktion um Einkünfte steuerfrei zu vereinnahmen. Zuverlässige lokale Banken und eine globale Akzeptanz des Finanzplatz sind hervorragende Eigenschaften.
Für Personen mit Wohnsitz im Hochsteuerland bietet sich Gibraltar als Standort an, da die Anteile von einem Gribraltar Trust gehalten werden können.
Bei richtiger Ausgestaltung wird dies nicht zur Hinzurechnungsbesteuerung und ermöglicht einen nahezu steuerfreien Vermögensaufbau.
Eckdaten Gibraltars:
- Gibraltar besteht seit 1713
- Einwohnerzahl: 34.000
- Fläche: 6.5 km²
- Währung: Gibraltar-Pfund (ist 1 zu1 an das Britischen Pfund gekoppelt)
- Die operative Tochter als auch der Trust können Konten und Depots in allen gängigen Währungen eröffnen, bspw. EUR, CHF oder USD
- Hohe Reputation und viele Banking-Möglichkeiten und Brokerage-Accounts, sowie Akzeptanz bei nahezu allen Crypto-Exchanges
- Ein Wohnsitz ist nicht erforderlich. Die CFC-Rules im Wohnsitzland sind zu beachten.
- Eine Anreise für die Gründung ist nicht erforderlich
Welche Ziele
Sehr sicherer Finanzplatz
Liberales Steuersystem
Besondere Steuervorteile
Keine Anreise nötig
Welche Ziele verfolgt ein Trust?
- effiziente Verwaltung von Vermögen
- beschleunigter Vermögensaufbau ohne Besteuerung in Gibraltar
- Asset Protection im Falle von Insolvenz, Scheidung oder sonstigen Haftungsfällen
- Vermeidung von Erbschaftsteuer im Todesfall
- Welche Aufgabe hat die Limited als operative Gesellschaft?
- Die Tochtergesellschaft des Trusts eröffnet Brokerage- und Bankkonten.
- Einkünfte der operativen Tochter sind in Gibraltar steuerfrei (sofern diese nicht aus Gibraltar stammen).
- Die Ausschüttungen in den Trust erfolgen ebenfalls steuerfrei.
- Die operative Gesellschaft erfordert ein Stammkapital, welches nach der Gründung eingezahlt werden muss. Unsere Empfehlung sind 1.000 GBP.
- Die Gesellschaft kann weltweit aktiv sein und Rechnungen für Dienstleistungen etc. schreiben.
Was genau ist ein Trust?
Ein Trust wird in Form eines Rechtsdokuments namens Trust Deed erstellt. Dabei handelt es sich um eine rechtliche Vereinbarung, die für die Finanzplanung verwendet wird und bei der die Person, die den Trust gründet, den rechtlichen Titel aller Anteile, die er oder sie an einem Eigentum haben könnte, an die benannten Treuhänder überträgt. Jeder Treuhänder ist gesetzlich strikt dazu verpflichtet den Bedingungen der Treuhandurkunde Folge zu leisten. Insbesondere dürfen die Treuhänder das Eigentum nur zu Gunsten der in der Treuhandurkunde genannten Personen, die Begünstigten, verwalten.Der Gründer kann die Begünstigten jederzeit ändern.
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Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP
Tatjana Lintner
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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.
Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?
Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.
Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort
Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.
Wir halten uns an unseren Kodex
Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.
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