0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.
Stellen Sie sich vor, Ihre Geschäftsideen entfalten sich in einem der dynamischsten Märkte der Welt – das gründen einer US LLC macht dies möglich. Mit einer US LLC können Sie nicht nur Risiken minimieren, sondern auch die Flexibilität genießen, die Ihre unternehmerische Kreativität beflügelt. Durch den Verzicht auf Mindestkapitalanforderungen können wir zusammen sofort loslegen, ohne finanzielle Hürden überwinden zu müssen. Vertrauen Sie uns, wenn wir sagen, dass die US LLC nicht nur eine Unternehmensform, sondern ein Sprungbrett zu Ihrem internationalen Erfolg ist. Auch wenn Sie nicht ansässig sind, stehen Ihnen die Türen offen. Lassen Sie uns die spezifischen Anforderungen meistern, wie die Bestellung einer registrierten Vertretung oder den Erhalt Ihrer Arbeitgeber-Identifikationsnummer (EIN). Unsere Kompetenzen liegen darin, Sie Schritt für Schritt durch den standardisierten Gründungsprozess zu führen, um rechtliche Konformität zu gewährleisten und Ihnen den Rücken für das Wesentliche freizuhalten – Ihr Geschäft aufzubauen und zu erweitern. Mit dem gründen einer US LLC eröffnen Sie nicht nur ein Unternehmen, sondern eine neue Ära für Ihre Geschäftsträume.
Worauf warten Sie noch? Jetzt ist die Zeit, Ihre Vision in die Tat umzusetzen und Teil des lebhaften US-Marktes zu werden.
Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.
Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist
kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.
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Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
In vielen Fällen ja – insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände (nicht nur die formale Struktur). Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung/Einfluss und ggf. wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheindenden Ausnahmen führen.
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).
Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen sowie – bei Steuerverkürzung – steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht; zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
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