0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.
Phantom Shares – Was steckt hinter diesem Begriff?
Wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter an dem Unternehmenserfolg beteiligen möchten, gibt
es verschiedene Wege, um dies zu erreichen. Eine Möglichkeit ist die Vergabe von Aktien
oder Aktienoptionen. Doch was, wenn das Unternehmen nicht börsennotiert ist oder die
Mitarbeiter keine tatsächlichen Anteile erhalten sollen? Hier kommen Phantom Shares ins
Spiel.
Was sind Phantom Shares?
Phantom Shares sind fiktive Aktien, die dem Mitarbeiter einen Anspruch auf eine
Beteiligung am Unternehmenserfolg einräumen. Im Gegensatz zu echten Aktien besitzen
Phantom Shares jedoch keinen echten Eigentumsanteil am Unternehmen und werden
auch nicht an einer Börse gehandelt. Stattdessen erhält der Mitarbeiter eine Vergütung,
die auf Basis des Wertzuwachses des Unternehmens berechnet wird. Dieser
Wertzuwachs wird häufig an einem Vergleichsindex wie dem DAX gemessen.
Welche Vorteile bieten Phantom Shares?
Phantom Shares bieten für Unternehmen und Mitarbeiter zahlreiche Vorteile. Für
Unternehmen ist es eine Möglichkeit, ihre Mitarbeiter an dem Unternehmenserfolg zu
beteiligen, ohne tatsächliche Anteile am Unternehmen zu vergeben. Dies kann
insbesondere für nicht börsennotierte Unternehmen von Vorteil sein. Zudem sind
Phantom Shares einfacher zu verwalten als echte Aktien und es fallen keine Kosten für
die Einrichtung eines Aktienplans an.
Für Mitarbeiter bieten Phantom Shares die Möglichkeit, am Erfolg des Unternehmens
teilzuhaben und sich mit dem Unternehmen zu identifizieren. Zudem müssen sie kein
eigenes Kapital investieren und gehen kein Risiko ein, da sie keine echten Aktien
besitzen.
Wie werden Phantom Shares steuerlich behandelt?
Phantom Shares werden steuerlich wie eine Vergütung behandelt und sind somit als
Einkommen zu versteuern. Für Unternehmen können Phantom Shares als
Betriebsausgabe abgesetzt werden, was sich positiv auf die Steuerlast auswirken kann.
Es ist jedoch zu beachten, dass die steuerliche Behandlung von Phantom Shares in
verschiedenen Ländern unterschiedlich ausfallen kann.
Wie werden Phantom Shares umgesetzt?
Die Umsetzung von Phantom Shares erfolgt in der Regel über einen Phantom Share Plan,
der vom Unternehmen aufgesetzt wird. In diesem Plan werden die Bedingungen für die
Vergabe der Phantom Shares festgelegt, wie beispielsweise die Kriterien für den
Wertzuwachs, die Laufzeit des Plans und die Bedingungen für die Auszahlung der
Vergütung.
Zudem müssen die Mitarbeiter über den Phantom Share Plan informiert werden und ihre
Zustimmung zur Teilnahme geben. Die Vergabe der Phantom Shares kann entweder an
einzelne Mitarbeiter oder an ganze Mitarbeitergruppen erfolgen.
Fazit
Phantom Shares sind eine interessante Möglichkeit für Unternehmen, ihre Mitarbeiter an
dem Unternehmenserfolg zu beteiligen, ohne tatsächliche Anteile am Unternehmen zu
vergeben. Sie bieten zahlreiche Vorteile, wie beispielsweise eine einfache Verwaltung und
eine steuerliche Absetzbarkeit. Für Mitarbeiter bieten sie die Möglichkeit, am Erfolg des
Unternehmens teilzuhaben, ohne selbst Kapital investieren zu müssen.
Unser Service für Sie
Möchten Sie mehr über die Umsetzung von Phantom Shares erfahren oder planen Sie die
Einführung dieser Form der Beteiligung in Ihrem Unternehmen? Unsere erfahrenen
Berater stehen Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie bei der Planung und
Umsetzung von Phantomaktien. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches
Erstgespräch und erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten der virtuellen Beteiligung am
Erfolg Ihres Unternehmens.
Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.