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AG oder GmbH in der Schweiz gründen

Die Schweiz ist ein idealer Unternehmensstandort. Politische Stabilität, liberale Gesetzgebung und eine stabile Währung machen die Schweiz seit Jahrzehnten bei Firmengründern und vermögenden Privatpersonen beliebt. Die Schweizer Aktiengesellschaft ist international bekannt. Die Gründung einer Schweizer AG hat viele Vorteile. Nebst niedrigen Steuern ist das Vermögen in der Schweiz sicher und Sie können daher von der niedrigen Besteuerung Ihres Unternehmens und Stabiltität des Finanzplatz profitieren. Eine Aktiengesellschaft erfordert eine Mindestkapitaleinlage von CHF 50'000, eine GmbH lediglich CHF 20'000.-
Wir bieten die Stiftung auch mit einer Sacheinlage einer AG an, so dass keine Einlage erforderlich ist.

Wir gründen Ihr neues Schweizer Unternehmen in weniger als 4 Wochen, inklusive Geschäftskonto in verschiedenen Währungen.

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Sehr sicherer Finanzplatz
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Liberales Steuersystem
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Besondere Steuervorteile
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Keine Anreise nötig

Unternehmenssteuern in der Schweiz: Kantonale Unterschiede und Lebenshaltungskosten für Zuwanderer

Die Schweiz ist ein attraktives Land für Unternehmer und Investoren, die von einer stabilen Wirtschaft, einer gut ausgebildeten Belegschaft und einer hohen Lebensqualität profitieren möchten. Eine Besonderheit des Schweizer Steuersystems sind die kantonalen Unterschiede bei den Unternehmenssteuern, die Unternehmen je nach Standort unterschiedliche Vorteile bieten. Erfahren Sie mehr über die Unternehmenssteuern in der Schweiz, die Unterschiede zwischen den Kantonen und die Lebenshaltungskosten für Zuwanderer.

Unternehmenssteuern in der Schweiz

In der Schweiz werden Unternehmen auf drei Ebenen besteuert: Bundesebene, Kantonsebene und Gemeindeebene. Die eidgenössische Steuer beträgt 8,5 % auf den Reingewinn, die effektive Belastung liegt jedoch bei 7,83 %, da die Steuer als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. Die kantonalen und kommunalen Steuern variieren je nach Kanton und Gemeinde, was zu einem starken Wettbewerb zwischen den Kantonen führt. Die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen kann zwischen 11,9 % und 24,2 % liegen, abhängig vom Standort.

Kantonale Unterschiede bei den Unternehmenssteuern

Die Schweiz hat 26 Kantone, die jeweils eigene Steuergesetze und -sätze haben. Dies führt dazu, dass die effektiven Steuerbelastungen für Unternehmen je nach Standort variieren. Die Kantone mit den niedrigsten Steuersätzen sind Zug, Luzern und Nidwalden, während die Kantone Genf, Basel-Stadt und Neuenburg höhere Sätze aufweisen. Unternehmen, die sich in der Schweiz ansiedeln möchten, sollten die Steuervorteile der verschiedenen Kantone sorgfältig prüfen und die jeweiligen Standortvorteile wie Infrastruktur, Bildungseinrichtungen und Lebensqualität berücksichtigen.

Lebenshaltungskosten für Zuwanderer

Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz gehören zu den höchsten weltweit, bieten aber auch eine hohe Lebensqualität und eine exzellente Infrastruktur. Die Kosten für Miete, Lebensmittel, Transport und Freizeitaktivitäten sind in Städten wie Zürich, Genf und Bern am höchsten, während ländliche Gebiete und kleinere Städte tendenziell niedrigere Lebenshaltungskosten aufweisen.

Personen, die in die Schweiz ziehen möchten, sollten sich bewusst sein, dass die Lebenshaltungskosten je nach Standort variieren. Es ist ratsam, sich vor der Übersiedlung über Mietpreise, Transportkosten und Lebensmittelpreise zu informieren, um die finanziellen Auswirkungen abschätzen zu können. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Fazit

Die Schweiz bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten für internationale Unternehmen und Investoren. Die kantonalen Unterschiede bei den Unternehmenssteuern können dazu beitragen, den idealen Standort für ein Unternehmen zu finden, der sowohl steuerliche Vorteile als auch eine hohe Lebensqualität für Zuwanderer bietet.
Es gilt die Faustregel je niedriger die kantonale Steuerlast, desto sind meist die Kosten für Wohnraum. Gerne beraten wir Sie intensiv zu diesem Thema.

Vorteile des Standorts Schweiz

  • Hohe Reputation
  • Unternehmensfreundliche Gesetzgebung
  • Sicherer Bankenstandort
  • Hervorragende Infrastruktur
  • Allgemeine Rechts- und Währungssicherheit
  • Kontinuität der Steuerpolitik


Wohnsitz erforderlich?

Grundsätzlich muss jeder Schweizer Rechtsform eine Person mit Schweizer Wohnsitz zugehören. Wir verfügen über Treuhänder, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und Positionen in einer AG oder GmbH bekleiden können.

Sicherer Bankenort

Schweizer Banken sind renommiert und verwalten riesige Vermögen.




Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Immer die passende Lösung – vertraulich, rechtskonform & transparent.

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Gründung einfach und zeitnah

  • Keine Anreise erforderlich
  • Kontoeröffnung bei Schweizer Großbank (Postfinance, Credit Suisse oder UBS)
  • Treuhänder verfügbar
  • Geringe Steuerlast

 

Ablauf Gründung

Der Gründungsprozess wird durch uns so einfach wie möglich gestaltet. Wir benötigen eine Kopie Ihres Ausweises. Danach bevollmächtigen Sie uns die Gründung in Ihrem Namen durchzuführen. Dieses Dokument muss notariell beurkundet werden von einem Notar oder von der Schweizer Botschaft.

Kosten

Die Gründung einer GmbH ist bereits ab 3.500,- CHF durchführbar. Hinzu kommen je nach Bedarf Leistungen wie Treuhänder, Geschäftssitz, Buchhaltung, Jahresabschlüsse. Für ein genaues Angebot kontaktieren Sie uns bitte. Insbesondere die Kosten für Buchführung hängen stark von der Anzahl der Buchungen ab.

Was macht eine Schweizer Firma für Ausländer attraktiv?

Aufgrund der stabilen Wirtschaft und der hohen Lebensqualität ist die Schweiz als ein äußerst attraktiver Standort für Firmengründungen anzusehen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

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Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)69 / 247563065 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert

Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert

Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

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Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort

Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach

Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

Wir halten uns an unseren Kodex

Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

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Rechtssichere Gründungen
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Transparente Kosten
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Immer die passende Lösung
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Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

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Vorteile einer Schweizer Firma / Wohnsitz Schweiz

- Hohe Lebensqualität
- Stabile Währung
- Starke Wirtschaft
- Siedlungspunkt vieler internationaler Unternehmen
- Wichtiger Finanzplatz
- Bemerkenswerte Infrastruktur
- Sonderprogramme für Unternehmungsgründungen

Rechtsformen im Vergleich

Anders als in Deutschland ist die Aktiengesellschaft in der Schweiz weit verbreitet. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist dagegen seltener. Nachfolgenden finden sie eine Übersicht der Vor- und Nachteile der deutschen GmbH, Schweizer AG und Schweizer GmbH.

  AG - Schweiz GmbH - Schweiz GmbH - Deutschland
Stammkapital mindestens 100.000 CHF (davon müssen 50.000 CHF einbezahlt werden) Mindestkapital 20.000 CHF 25.000 EUR Stammkapital (mind. 12.500 EUR müssen eingezahlt werden)
Haftungsbeschränkung auf Vermögen der Gesellschaft begrenzt auf Vermögen der Gesellschaft begrenzt auf Vermögen der Gesellschaft begrenzt
Anzahl Personen mindestens ein Gesellschaft und ein Geschäftsführer (kann eine Person sein), allerdings muss eine Person den Wohnsitz in der Schweiz haben mindestens ein Aktionär und ein Verwaltungsrat (ähnlich zu Vorstand im deutschen Recht), allerdings muss eine Person ihren Wohnsitz in der Schweiz haben 1 (Ein-Mann-GmbH möglich)
anonyme Gesellschafter möglich ja ja nein
Steuerlast kommunale Ebene unterscheidet sich kantonal stark, geringste Steuersätze in Luzern und Nidwalden mit je 10,6% (Stand: Mai 2014) wie bei AG Gewerbesteuerhebesatz zwischen 7%-16,45%
Beispiel: Hamburg Hebesatz 470%, entspricht 16,45%
Körperschaftssteuer / Bundeskörperschaftsteuer 8,5% 8,5% 15% zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag
Abgeltungssteuer 25% zzgl. Solidaritätszuschlag 25% zzgl. Solidaritätszuschlag 25% zzgl. Solidaritätszuschlag
MwSt.-Pflicht? Befreiung bis 100.000 CHF Jahresumsatz möglich, danach 8% MwSt.-Satz Befreiung bis 100.000 CHF Jahresumsatz möglich, danach 8% MwSt.-Satz ja, 19% Normalsatz

Firma in der Schweiz gründen - So geht´s!

Gerne beraten wir sie umfassend und kostenlos welche Rechtsform für sie am besten geeignet wäre. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten. Sowohl die Gründungskosten, als auch alle jährlichen Kosten für Buchhaltung, Treuhänder, Geschäftssitz und Steuererklärungen erfahren Sie vorab.

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