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Zugewinngemeinschaft: Was Sie wissen sollten


Die Zugewinngemeinschaft ist ein rechtlicher Begriff, der im Zusammenhang mit der Ehe
und dem Güterrecht steht. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine
Zugewinngemeinschaft ist, wie sie funktioniert und was Sie beachten sollten.


Was ist eine Zugewinngemeinschaft?


Die Zugewinngemeinschaft ist ein Güterstand, der bei einer Eheschließung automatisch
entsteht, sofern kein Ehevertrag abgeschlossen wurde. Dabei bleiben die Vermögen der
Ehepartner während der Ehe getrennt. Nach Beendigung der Ehe wird jedoch der so
genannte Zugewinn ermittelt, der während der Ehezeit von jedem Partner erwirtschaftet
wurde. Der Partner, der während der Ehezeit den höheren Zugewinn erzielt hat, muss dem
anderen Partner die Hälfte der Differenz auszahlen.


Wie wird der Zugewinn berechnet?


Der Zugewinn wird als Differenz zwischen dem Endvermögen und dem Anfangsvermögen
ermittelt. Dabei werden nur die Vermögenswerte berücksichtigt, die während der Ehezeit
erworben wurden. Das Anfangsvermögen ist dabei das Vermögen, das die Ehepartner zu
Beginn der Ehe besessen haben, das Endvermögen ist das Vermögen, das zum Zeitpunkt
der Beendigung der Ehe vorhanden ist. Beim Endvermögen werden jedoch die Schulden
abgezogen.


Was gilt als Vermögen?


Als Vermögen gelten alle Gegenstände, die einen wirtschaftlichen Wert haben. Dazu
zählen beispielsweise Immobilien, Wertpapiere, Guthaben auf Konten, Fahrzeuge,
Kunstwerke oder auch Schmuck. Auch Ansprüche auf Zahlungen oder Renten können als
Vermögen gelten.
Ausnahmen von der Zugewinngemeinschaft


Es gibt bestimmte Ausnahmen von der Zugewinngemeinschaft. So können Ehepartner
beispielsweise einen Ehevertrag abschließen, in dem ein anderer Güterstand vereinbart
wird. Auch bei einer Scheidung kann der Zugewinn ausgeschlossen werden, wenn einer
der Partner in der Ehezeit auf einen Zugewinnausgleich verzichtet. Eine weitere
Ausnahme besteht bei Ehen, die vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden, da zu
diesem Zeitpunkt noch die so genannte "Gesamthandsgemeinschaft" als Güterstand galt.


Was sollten Sie beachten?


Wenn Sie in einer Zugewinngemeinschaft leben, sollten Sie sich bewusst sein, dass im
Falle einer Scheidung der Zugewinnausgleich eine Rolle spielen kann. Es empfiehlt sich
daher, im Vorfeld einer Eheschließung oder während der Ehezeit einen Ehevertrag zu
schließen, um andere Güterstände zu vereinbaren oder Regelungen für den
Zugewinnausgleich festzulegen. Auch eine regelmäßige Überprüfung des Vermögens und
der Schulden kann dazu beitragen, den Zugewinn im Falle einer Scheidung korrekt zu
ermitteln.


Unser Service für Sie


Wenn Sie Fragen zum Thema Zugewinngemeinschaft oder anderen rechtlichen
Angelegenheiten haben, empfiehlt es sich, einen Experten zu konsultieren. Wir können
Ihnen gerne bei einem unverbindlichen Erstgespräch bei der Erstellung eines Ehevertrags
oder bei der Regelung von anderen Güterständen helfen. Zudem können wir Sie über Ihre
Rechte und Pflichten informieren und Ihnen im Falle einer Scheidung zur Seite stehen.

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
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Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
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Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
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Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
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Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

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Datenschutz/Kanzleistandort
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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach

Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

Wir halten uns an unseren Kodex

Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

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