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Zugewinngemeinschaft: Was Sie wissen sollten
Die Zugewinngemeinschaft ist ein rechtlicher Begriff, der im Zusammenhang mit der Ehe
und dem Güterrecht steht. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine
Zugewinngemeinschaft ist, wie sie funktioniert und was Sie beachten sollten.
Was ist eine Zugewinngemeinschaft?
Die Zugewinngemeinschaft ist ein Güterstand, der bei einer Eheschließung automatisch
entsteht, sofern kein Ehevertrag abgeschlossen wurde. Dabei bleiben die Vermögen der
Ehepartner während der Ehe getrennt. Nach Beendigung der Ehe wird jedoch der so
genannte Zugewinn ermittelt, der während der Ehezeit von jedem Partner erwirtschaftet
wurde. Der Partner, der während der Ehezeit den höheren Zugewinn erzielt hat, muss dem
anderen Partner die Hälfte der Differenz auszahlen.
Wie wird der Zugewinn berechnet?
Der Zugewinn wird als Differenz zwischen dem Endvermögen und dem Anfangsvermögen
ermittelt. Dabei werden nur die Vermögenswerte berücksichtigt, die während der Ehezeit
erworben wurden. Das Anfangsvermögen ist dabei das Vermögen, das die Ehepartner zu
Beginn der Ehe besessen haben, das Endvermögen ist das Vermögen, das zum Zeitpunkt
der Beendigung der Ehe vorhanden ist. Beim Endvermögen werden jedoch die Schulden
abgezogen.
Was gilt als Vermögen?
Als Vermögen gelten alle Gegenstände, die einen wirtschaftlichen Wert haben. Dazu
zählen beispielsweise Immobilien, Wertpapiere, Guthaben auf Konten, Fahrzeuge,
Kunstwerke oder auch Schmuck. Auch Ansprüche auf Zahlungen oder Renten können als
Vermögen gelten.
Ausnahmen von der Zugewinngemeinschaft
Es gibt bestimmte Ausnahmen von der Zugewinngemeinschaft. So können Ehepartner
beispielsweise einen Ehevertrag abschließen, in dem ein anderer Güterstand vereinbart
wird. Auch bei einer Scheidung kann der Zugewinn ausgeschlossen werden, wenn einer
der Partner in der Ehezeit auf einen Zugewinnausgleich verzichtet. Eine weitere
Ausnahme besteht bei Ehen, die vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden, da zu
diesem Zeitpunkt noch die so genannte "Gesamthandsgemeinschaft" als Güterstand galt.
Was sollten Sie beachten?
Wenn Sie in einer Zugewinngemeinschaft leben, sollten Sie sich bewusst sein, dass im
Falle einer Scheidung der Zugewinnausgleich eine Rolle spielen kann. Es empfiehlt sich
daher, im Vorfeld einer Eheschließung oder während der Ehezeit einen Ehevertrag zu
schließen, um andere Güterstände zu vereinbaren oder Regelungen für den
Zugewinnausgleich festzulegen. Auch eine regelmäßige Überprüfung des Vermögens und
der Schulden kann dazu beitragen, den Zugewinn im Falle einer Scheidung korrekt zu
ermitteln.
Unser Service für Sie
Wenn Sie Fragen zum Thema Zugewinngemeinschaft oder anderen rechtlichen
Angelegenheiten haben, empfiehlt es sich, einen Experten zu konsultieren. Wir können
Ihnen gerne bei einem unverbindlichen Erstgespräch bei der Erstellung eines Ehevertrags
oder bei der Regelung von anderen Güterständen helfen. Zudem können wir Sie über Ihre
Rechte und Pflichten informieren und Ihnen im Falle einer Scheidung zur Seite stehen.
Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:
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Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
In vielen Fällen ja – insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände (nicht nur die formale Struktur). Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung/Einfluss und ggf. wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheindenden Ausnahmen führen.
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).
Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen sowie – bei Steuerverkürzung – steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht; zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.
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