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Firmengründung RAK (Ras Al-Khamaih)
Ein Emirat der Vereinigten Arabischen Emirate im Persischen Golf ist Ras al Khaimah (RAK), im dem es möglich ist, selbst mit ausländischer Staatsbürgerschaft ohne inländischen Wohnsitz eine Offshore-Firma in den Vereinigten Arabischen Emirate zu gründen. Zudem sind sämtliche Offshore-Firmen in RAK von sämtlichen Unternehmens- und Einkommenssteuern befreit.
Sehr sicherer Finanzplatz
Liberales Steuersystem
Besondere Steuervorteile
Keine Anreise nötig
Doppelbesteuerungsabkommen
Ras al Khaimah hat mit über 40 Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Was ist die Freihandelszone?
Verschiedene Gebiete innerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate wurden zu sogenannten Freihandelzonen ernannt. In der Freihandelszone sind die bürokratischen Abläufe vereinfacht, es bestehen keine Handlungsbeschränkungen, es gibt keine Zölle und auch keine Steuern. Somit ist die Freihandelszone ein gesonderter Niederlassungsbereich für Freezone Gesellschaften/ Unternehmen.
Lizenz für die Freihandelszone?
Jedes Unternehmen, das sich in der Freihandelzone ansiedelt ist lizenzpflichtig. Diese Lizenzen werden von der Freihandelzone ausgestellt und müssen jährlich vergütet werden. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Art der Lizenz, da diese sich in Handels-, Beratungs-, Industrie-, oder Kommerzielle Lizenz unterscheidet.
Vorteile auf einen Blick
- - Keine Umsatzsteuer
- - Keine Versteuerung von Gewinnen
- - Keine Dividendenbesteuerung
- - Keine Kapitalsteuer
- - Kein öffentliches Handelsregister
- - Kein vorgeschriebenes Stammkapital
- - 100% ausländische Eigentümerschaft
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Der NRD hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen.
Sehen Sie sich dieses Video bitte an.
Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt.
Das vom NDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer. Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt.
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Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.
Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP
Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP
Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.
Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?
Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.
Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort
Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.
Wir halten uns an unseren Kodex
Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.
Rechtssichere Gründungen
Transparente Kosten
Immer die passende Lösung
Keine falschen Versprechen
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Jetzt Angebot anfordernWarum eine Offshore Firma in Ras Al Khaimah?
Bei der Firmengründung wird die Höhe des Aktienkapitals festgelegt. Eine Einzahlungspflicht besteht aber nicht. Desweiteren wird zur Firmengründung eine obligatorische Geschäftsadresse benötigt. Ein Direktor und ein Schriftführer muss benannt werden. Der Wohnsitz des Direktors muss nicht angegeben werden, muss daher auch nicht zwingend inländisch sein.
Für welche Offshore-Firmen ist Ras Al Khaimah am besten geeignet?
- - Private oder Anonyme Vermögensverwaltung
- - Beratungsdienstleistungen
- - Internationale Geschäfte
- - Finanzdienstleistungen
- - Immobilienerwerb
- - Internationale Handelsgeschäfte
Nicht grundlos als Steueroase bekannt
Hier sehen Sie die steuerliche Belastung einer deutschen GmbH, einer RAK Freezone Gesellschaft und einer RAK Offshore Gesellschaft.
GmbH | RAK Freezone Gesellschaft | RAK Offshore Unternehmen | |
---|---|---|---|
Körperschaftssteuer | 15.825% inkl.Solidaritatszuschlag) | völlige Steuerfreiheit, keine Unternehmens- oder Einkommenssteuer | völlige Steuerfreiheit, keine Unternehmens- oder Einkommenssteuer |
Gewerbesteuer | (Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435%) | entfällt | entfällt |
Zollgebühren | max. 5% Zollgebühren für die Einfuhr von Gütern (viele Güter unterliegen jedoch der Null-Prozent-Regelung) | entfällt |
Firma in RAK Freezone gründen – So geht´s
Die Gründung einer Firma in Ras Al Khaimah ist einfach und der Gründer muss nicht extra anreisen. Für die Gründung wird lediglich eine beglaubigte Ausweis- oder Passkopie und eine Stromrechnung benötigt. Je nach Wahl der Bank u.U. auch ein kurzer Lebenslauf oder eine Bankreferenz.
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