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Firma im Ausland gründen

0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.

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+2000 erfolgreiche Mandanten

Eine Firma im Ausland zu gründen hat eine Reihe von Vorteilen. Haftungsrisiken werden vermindert. Die Steuerlast kann legal reduziert werden. Eigentumsverhältnisse sind nach außen nicht sichtbar. Vermögen sind gleichzeitig vor dem Zugriff durch Dritte geschützt. 

Bevor Sie jedoch ein Unternehmen im Ausland gründen, sollten Sie die Erfordernisse kennen, um steuerliche Nachteile im Wohnsitzland zu vermeiden.

Worauf Sie bei einer Firma im Ausland achten müssen:

Ob und wie sie eine Auslandsfirma einsetzen können hängt von Ihrem Vorhaben ab. Besondere Vorteile bieten Auslandsfirma für Affiliates, geschäftlichen Neustart oder Firmenumstrukturierung.

 

Erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Firma im Ausland:

Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Gründungskanzlei

Weltweite Akzeptanz durch Gründung einer Firma im Ausland

Entscheiden Sie sich für eine vorteilhafte Rechtspersönlichkeit – mit weltweitere Akzeptanz- durch Gründung einer ausländischen Gesellschaft.

Von der deutschen Denkweise können Sie sich somit befreien und somit unternehmerfreundlichere, internationale Rechtsformen einer Gesellschaft nutzen.

Was ist der erste Schritt Richtung Firmengründung Ausland?

Der erste Schritt um eine Firma im Ausland zu gründen ist, dass man sich mit dem Land vertraut machen sollte. Mit den geltenden Steuern, rechtliche Gegebenheiten und weitere relevante Aspekte, die für die Firmengründung im Ausland von Bedeutung sind. Außerdem sollte sich vergewissert werden, welche Rechtsform der Tätigkeit der Gesellschaft entspricht. Desweiteren sollte die Verfügbarkeit des Firmennamens geprüft werden.

Gerne zeigen wir Ihnen mit einer Modellrechnung die reale Gesamtsteuerlast einer Beispielsweise Malta Limited. Steuerlast im Vergleich

  GmbH Limited Zypern Limited (Lizenzgeschäft)
Gewinn 80.000 EUR 80.000 EUR 80.000 EUR
Körperschaftssteuer 12.660 EUR (15.825% inkl.Solidaritatszuschlag) 4.000 EUR (5%) 2.000 EUR (2.5%)
Gewerbesteuer 12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435%) entfällt entfällt
Gewinn nach Steuern 55.160,- EUR 76.000,- EUR 78.000,- EUR
STEUERBELASTUNG 24.840,- EUR 4.000,- EUR 2.000,- EUR
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Vollständige rechtliche Absicherung Ihrer Firmengründung im Ausland

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

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Ihr persönlicher Plan beinhaltet:

  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
  • Schritt-für-Schritt-Plan zur Unternehmensregistrierung
  • Empfehlungen zur Eröffnung eines Bankkontos
  • Eine kostenlose 15-minütige Beratung

Mehr über uns

Firma im Ausland gründen – So geht´s

Wenn auch Sie sich für eine Firmengründung im Ausland interessieren, so kontaktieren Sie uns. Gerne finden wir mit Ihnen zusammen die optimalste Lösung für Ihr Unternehmen.

Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja – insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände (nicht nur die formale Struktur). Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung/Einfluss und ggf. wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheindenden Ausnahmen führen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen sowie – bei Steuerverkürzung – steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht; zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.

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