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Eine Firma im Ausland zu gründen hat eine Reihe von Vorteilen. Haftungsrisiken werden vermindert. Die Steuerlast kann legal reduziert werden. Eigentumsverhältnisse sind nach außen nicht sichtbar. Vermögen sind gleichzeitig vor dem Zugriff durch Dritte geschützt. 

Bevor Sie jedoch ein Unternehmen im Ausland gründen, sollten Sie die Erfordernisse kennen, um steuerliche Nachteile im Wohnsitzland zu vermeiden.

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Sehr sicherer Finanzplatz
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Liberales Steuersystem
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Besondere Steuervorteile
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Keine Anreise nötig

Worauf Sie bei einer Firma im Ausland achten müssen:

Ob und wie sie eine Auslandsfirma einsetzen können hängt von Ihrem Vorhaben ab. Besondere Vorteile bieten Auslandsfirma für Affiliates, geschäftlichen Neustart oder Firmenumstrukturierung.

 

Erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Firma im Ausland:

Weltweite Akzeptanz durch Gründung einer Firma im Ausland

Entscheiden Sie sich für eine vorteilhafte Rechtspersönlichkeit – mit weltweitere Akzeptanz- durch Gründung einer ausländischen Gesellschaft.

Von der deutschen Denkweise können Sie sich somit befreien und somit unternehmerfreundlichere, internationale Rechtsformen einer Gesellschaft nutzen.

Was ist der erste Schritt Richtung Firmengründung Ausland?

Der erste Schritt um eine Firma im Ausland zu gründen ist, dass man sich mit dem Land vertraut machen sollte. Mit den geltenden Steuern, rechtliche Gegebenheiten und weitere relevante Aspekte, die für die Firmengründung im Ausland von Bedeutung sind. Außerdem sollte sich vergewissert werden, welche Rechtsform der Tätigkeit der Gesellschaft entspricht. Desweiteren sollte die Verfügbarkeit des Firmennamens geprüft werden.

Gerne zeigen wir Ihnen mit einer Modellrechnung die reale Gesamtsteuerlast einer Beispielsweise Malta Limited. Steuerlast im Vergleich

  GmbH Limited Zypern Limited (Lizenzgeschäft)
Gewinn 80.000 EUR 80.000 EUR 80.000 EUR
Körperschaftssteuer 12.660 EUR (15.825% inkl.Solidaritatszuschlag) 4.000 EUR (5%) 2.000 EUR (2.5%)
Gewerbesteuer 12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435%) entfällt entfällt
Gewinn nach Steuern 55.160,- EUR 76.000,- EUR 78.000,- EUR
STEUERBELASTUNG 24.840,- EUR 4.000,- EUR 2.000,- EUR



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Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

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Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)69 / 247563065 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert

Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert

Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

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Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort

Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach

Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

Wir halten uns an unseren Kodex

Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

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Firma im Ausland gründen – So geht´s

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