0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.
Eine Firma im Ausland zu gründen hat eine Reihe von Vorteilen. Haftungsrisiken werden vermindert. Die Steuerlast kann legal reduziert werden. Eigentumsverhältnisse sind nach außen nicht sichtbar. Vermögen sind gleichzeitig vor dem Zugriff durch Dritte geschützt.
Bevor Sie jedoch ein Unternehmen im Ausland gründen, sollten Sie die Erfordernisse kennen, um steuerliche Nachteile im Wohnsitzland zu vermeiden.
Ob und wie sie eine Auslandsfirma einsetzen können hängt von Ihrem Vorhaben ab. Besondere Vorteile bieten Auslandsfirma für Affiliates, geschäftlichen Neustart oder Firmenumstrukturierung.
Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:
Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.
Entscheiden Sie sich für eine vorteilhafte Rechtspersönlichkeit – mit weltweitere Akzeptanz- durch Gründung einer ausländischen Gesellschaft.
Von der deutschen Denkweise können Sie sich somit befreien und somit unternehmerfreundlichere, internationale Rechtsformen einer Gesellschaft nutzen.
Der erste Schritt um eine Firma im Ausland zu gründen ist, dass man sich mit dem Land vertraut machen sollte. Mit den geltenden Steuern, rechtliche Gegebenheiten und weitere relevante Aspekte, die für die Firmengründung im Ausland von Bedeutung sind. Außerdem sollte sich vergewissert werden, welche Rechtsform der Tätigkeit der Gesellschaft entspricht. Desweiteren sollte die Verfügbarkeit des Firmennamens geprüft werden.
Gerne zeigen wir Ihnen mit einer Modellrechnung die reale Gesamtsteuerlast einer Beispielsweise Malta Limited. Steuerlast im Vergleich
| GmbH | Limited | Zypern Limited (Lizenzgeschäft) | |
|---|---|---|---|
| Gewinn | 80.000 EUR | 80.000 EUR | 80.000 EUR |
| Körperschaftssteuer | 12.660 EUR (15.825% inkl.Solidaritatszuschlag) | 4.000 EUR (5%) | 2.000 EUR (2.5%) |
| Gewerbesteuer | 12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435%) | entfällt | entfällt |
| Gewinn nach Steuern | 55.160,- EUR | 76.000,- EUR | 78.000,- EUR |
| STEUERBELASTUNG | 24.840,- EUR | 4.000,- EUR | 2.000,- EUR |
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.
Wenn auch Sie sich für eine Firmengründung im Ausland interessieren, so kontaktieren Sie uns. Gerne finden wir mit Ihnen zusammen die optimalste Lösung für Ihr Unternehmen.
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
In vielen Fällen ja – insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände (nicht nur die formale Struktur). Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung/Einfluss und ggf. wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheindenden Ausnahmen führen.
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).
Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen sowie – bei Steuerverkürzung – steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht; zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.