0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.
Bulgarien ist vollwertiges Mitglied der Europäischen Untion (EU) und nimmt am freien Warenverkehr, an der Personenfreizügigkeit, an Dienstleistungen und am freien Kapital- und Zahlungsverkehr teil.
Im Vergleich zu anderen EU-Staaten hat Bulgarien einen sehr niedrigen Steuersatz. Dieser liegt bei 10 % auf Unternehmensgewinne und einen einheitlichen Steuersatz von 10 % auf das Einkommen von Privatpersonen. Dies ist in der gesamten EU, der geringste Einkommensteuersatz.
Vorteile einer Firmengründung in Bulgarien:
-Geringe KSt. von nur 10%
-Geringe Lohnkosten
-Besonders geeignet für die Produktion und den IT-Sektor
-Stabile Steuerpolitik
-Unbürokratische Gründung
Besonders geeignet sind Investitionen in Produktionsstätten, da die Energie- und Lohnkosten sowie Bauimmobilien im Vergleich zu anderen EU-Staaten niedrig sind. Die Infrastruktur wurde in den letzten Jahren durch EU-Fördermittel stark verbessert. Somit wird eine gute Anbindung an Europa und anderen Ländern gewährleistet.
Die Standortwahl Bulgarien ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen sehr geeignet, um Outsourcing- Potentiale zu nutzen. Die Auslagerung von Geschäftsprozessen liegt im Trend und Bulgarien belegt nach Angaben des bulgarischen Vizeministers für Wirtschaft den 2. Platz in Europa im Puncto Outsourcing. Die Möglichkeiten sind vielseitig egal ob es sich um Dienstleistungen oder um das produzierendes Gewerbe handelt.
Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:
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Geschäftsprozesse auszulagern, ist nicht nur wegen den geringeren Kosten interessant, sondern auch daher, dass die Europäische Union Outsourcing-Aktivitäten in Bulgarien fördert. Fördermöglichkeiten umfassen Investitionen in z.B. Betriebsgebäude, Anlagen oder in Maschinen. Nach Einzelfallentscheidungen besteht die Möglichkeit sich diese Investitionen bis zu 50 % fördern zu lassen.
Lohnkosten spielen immer eine entscheidende Rolle bei der Standortwahl eines Unternehmens. In Bulgarien gibt es zwar einen vorgeschriebenen Mindestlohn doch ist dieser im Vergleich zur gesamten Europäischen Union der niedrigste. Der Mindestlohn in Bulgarien liegt bei 1,87 Euro pro Stunde bzw. 300,00 Euro im Monat (Stand Januar 2021).
Treibstoffpreise steigen, lange Transportwege erscheinen daher oft als unrentabel. Gerade in diesen Zeiten stellt Bulgarien eine interessante Alternative dar, denn Bulgarien ist innerhalb von 2 Stunden mit dem Flugzeug von Deutschland aus zu erreichen. Dies schätzen gerade kleine und mittelständische Unternehmen.
Zudem legt ein LKW von Sofia nach München nur rund 1.300km zurück.
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
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„Armer Nachbar“ – so wurde früher Bulgarien genannt. Heute ist das Land bei griechischen Unternehmern hingegen sehr gefragt – vor allem wegen der niedrigeren Steuerbelastung. In Bulgarien zahlt ein Unternehmer für 50.000 Euro Gewinn ca 10.000 Euro Steuern weniger als in Griechenland. Ein schlagkräftiges Argument, das viele ihre Geschäfte nach Bulgarien verlegen lässt.
Erfahren sie anhand dieser Beispielzahlen wie hoch der Unterschied in der Besteuerung einer deutschen GmbH, einer Bulgarischen GmbH und einer Bulgarischen AG ist.
| Deutsche GmbH | Bulgarische GmbH | Bulgarische AG | |
|---|---|---|---|
| Gewinn | 80.000 EUR | 80.000 EUR | 80.000 EUR |
| Körperschaftssteuer | 12.660 EUR (15.825% inkl.Solidaritatszuschlag) | 8.000 EUR (10% Flat-Tax) | 8.000 EUR (10% Flat-Tax) |
| Gewerbesteuer | 12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435%) | entfällt | entfällt |
| Quellsteuer | entfällt | 5 % Quellsteuer auf Dividendenausschüttung - Bei ausländischen Gesellschaftern sind die DBA zu beachten | 5 % Quellsteuer auf Dividendenausschüttung - |
| Gewinn nach Steuern | 55.160,- EUR | 72.000,- EUR | 72.000 EUR |
| STEUERBELASTUNG | 24.840,- EUR | 8.000,- EUR | 8.000 EUR |
Die Gründung einer Firma in Bulgarien ist einfach und der Gründer muss nicht nach Bulgarien reisen. Für die Gründung wird lediglich eine beglaubigte Ausweis- oder Passkopie und eine Stromrechnung benötigt. Je nach Wahl der Bank u.U. auch ein kurzer Lebenslauf oder eine Bankreferenz.
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
In vielen Fällen ja – insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände (nicht nur die formale Struktur). Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung/Einfluss und ggf. wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheindenden Ausnahmen führen.
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).
Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen sowie – bei Steuerverkürzung – steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht; zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.
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