0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.
Die Gründung einer Stiftung in Singapur eröffnet Ihnen einzigartige Möglichkeiten, um von einem der attraktivsten steuerlichen Umfelder weltweit zu profitieren. Singapur, als bedeutendes Finanzzentrum Asiens, bietet nicht nur ein stabiles rechtliches und wirtschaftliches Umfeld, sondern auch zahlreiche steuerliche Vorteile, die es zu einem idealen Standort für internationale Geschäfte machen. Egal, ob Sie eine gemeinnützige Stiftung in Form eines Charitable Trusts für wohltätige, religiöse oder bildungsfördernde Zwecke gründen möchten, oder einen Private Trust zur Vermögensverwaltung in Betracht ziehen, Singapur bietet die rechtliche Stabilität und Flexibilität, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Profitieren Sie von steuerlichen Befreiungen, insbesondere wenn Ihre Stiftung gemeinnützige Zwecke verfolgt und als Charity registriert ist. Das robuste und transparente Rechtssystem, das auf dem britischen Common Law basiert, schafft Vertrauen und Sicherheit für Stiftungsgründer. Durch die strategische Lage Singapurs haben Sie zudem Zugang zu internationalen Märkten und Netzwerken, was Ihre Stiftung in ihrer Wirkungskraft und Reichweite unterstützt.
Lassen Sie uns gemeinsam die Möglichkeiten erkunden, die Singapur für Ihre Stiftung bereithält, und die Vorteile dieses globalen Finanzknotens optimal nutzen!
| Kategorie | Details |
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Attraktiver Standort |
Singapur bietet mit einem Körperschaftsteuersatz von maximal 17% und zahlreichen Steueranreizen sowie Doppelbesteuerungsabkommen einen attraktiven Standort für internationale Geschäfte. |
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Private Stiftungen |
Private Trusts, die nicht als gemeinnützig registriert sind, unterliegen spezifischen steuerlichen Regelungen. |
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Einkommensteuer |
Einkünfte, die von der Stiftung erzielt werden, können steuerpflichtig sein, abhängig vom Ursprungsort der Einkünfte. Singapur erhebt keine Steuer auf nicht überwiesene ausländische Einkünfte. |
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Verteilung an Begünstigte |
Einkünfte, die an Begünstigte ausgezahlt werden, könnten steuerpflichtig sein, abhängig von deren Wohnsitzstatus und der Art des Einkommens. |
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Kapitalertragssteuer |
In Singapur gibt es keine Steuer auf Kapitalgewinne, was für Stiftungen, die Vermögen verwalten, vorteilhaft ist. |
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GST (Umsatzsteuer) |
Private Stiftungen unterliegen der GST nur, wenn sie geschäftliche Aktivitäten ausüben, die den Schwellenwert für eine GST-Registrierung überschreiten. |
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Steuersätze für Treuhänder |
Wenn das Einkommen nicht an Begünstigte verteilt wird, wird es auf Ebene der Treuhänder besteuert. Die Steuersätze entsprechen den progressiven Einkommensteuersätzen für Einzelpersonen in Singapur. |
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Steuerjahr 2023/2024 |
Einkommen bis 20.000 SGD: 0%Einkommen von 20.001 bis 30.000 SGD: 2% (auf den Betrag über 20.000 SGD)Einkommen von 30.001 bis 40.000 SGD: 3,5% (auf den Betrag über 30.000 SGD) |
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Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
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Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
In vielen Fällen ja – insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände (nicht nur die formale Struktur). Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung/Einfluss und ggf. wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheindenden Ausnahmen führen.
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).
Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen sowie – bei Steuerverkürzung – steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht; zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.