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Stiftung in Singapur gründen
Die Gründung einer Stiftung in Singapur eröffnet Ihnen einzigartige Möglichkeiten, um von einem der attraktivsten steuerlichen Umfelder weltweit zu profitieren. Singapur, als bedeutendes Finanzzentrum Asiens, bietet nicht nur ein stabiles rechtliches und wirtschaftliches Umfeld, sondern auch zahlreiche steuerliche Vorteile, die es zu einem idealen Standort für internationale Geschäfte machen. Egal, ob Sie eine gemeinnützige Stiftung in Form eines Charitable Trusts für wohltätige, religiöse oder bildungsfördernde Zwecke gründen möchten, oder einen Private Trust zur Vermögensverwaltung in Betracht ziehen, Singapur bietet die rechtliche Stabilität und Flexibilität, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Profitieren Sie von steuerlichen Befreiungen, insbesondere wenn Ihre Stiftung gemeinnützige Zwecke verfolgt und als Charity registriert ist. Das robuste und transparente Rechtssystem, das auf dem britischen Common Law basiert, schafft Vertrauen und Sicherheit für Stiftungsgründer. Durch die strategische Lage Singapurs haben Sie zudem Zugang zu internationalen Märkten und Netzwerken, was Ihre Stiftung in ihrer Wirkungskraft und Reichweite unterstützt.
Lassen Sie uns gemeinsam die Möglichkeiten erkunden, die Singapur für Ihre Stiftung bereithält, und die Vorteile dieses globalen Finanzknotens optimal nutzen!
Sehr sicherer Finanzplatz
Liberales Steuersystem
Besondere Steuervorteile
Keine Anreise nötig
Stiftung in Singapur gründen: Steuern
Kategorie | Details |
---|---|
Attraktiver Standort |
Singapur bietet mit einem Körperschaftsteuersatz von maximal 17% und zahlreichen Steueranreizen sowie Doppelbesteuerungsabkommen einen attraktiven Standort für internationale Geschäfte. |
Private Stiftungen |
Private Trusts, die nicht als gemeinnützig registriert sind, unterliegen spezifischen steuerlichen Regelungen. |
Einkommensteuer |
Einkünfte, die von der Stiftung erzielt werden, können steuerpflichtig sein, abhängig vom Ursprungsort der Einkünfte. Singapur erhebt keine Steuer auf nicht überwiesene ausländische Einkünfte. |
Verteilung an Begünstigte |
Einkünfte, die an Begünstigte ausgezahlt werden, könnten steuerpflichtig sein, abhängig von deren Wohnsitzstatus und der Art des Einkommens. |
Kapitalertragssteuer |
In Singapur gibt es keine Steuer auf Kapitalgewinne, was für Stiftungen, die Vermögen verwalten, vorteilhaft ist. |
GST (Umsatzsteuer) |
Private Stiftungen unterliegen der GST nur, wenn sie geschäftliche Aktivitäten ausüben, die den Schwellenwert für eine GST-Registrierung überschreiten. |
Steuersätze für Treuhänder |
Wenn das Einkommen nicht an Begünstigte verteilt wird, wird es auf Ebene der Treuhänder besteuert. Die Steuersätze entsprechen den progressiven Einkommensteuersätzen für Einzelpersonen in Singapur. |
Steuerjahr 2023/2024 |
Einkommen bis 20.000 SGD: 0%Einkommen von 20.001 bis 30.000 SGD: 2% (auf den Betrag über 20.000 SGD)Einkommen von 30.001 bis 40.000 SGD: 3,5% (auf den Betrag über 30.000 SGD) |
Voraussetzungen und Ablauf einer Singapur Stiftungsgründung
- Vertrauen Sie uns, wenn es darum geht, Ihre Stiftung in Singapur erfolgreich zu gründen. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung und Expertise, um den Prozess reibungslos und effizient zu gestalten.
- Mindestens ein Direktor, ein Sekretär und ein Aktionär müssen benannt werden. Diese Personen müssen über 18 Jahre alt und in Singapur ansässig sein.
- Eine eindeutige Registrierungsadresse in Singapur ist erforderlich. Diese dient als offizieller Standort Ihrer Stiftung und ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Gründungsprozesses.
- Ein Bankkonto bei einer inländischen Bank in Singapur ist notwendig. Dies gewährleistet, dass Ihre finanzielle Verwaltung den lokalen Anforderungen entspricht und Ihnen die nötige Flexibilität bietet.
- Registrierung bei der Accounting and Corporate Regulatory Authority (ACRA) ist ein entscheidender Schritt. Wir helfen Ihnen, alle notwendigen Unterlagen korrekt einzureichen und den Registrierungsprozess abzuschließen.
- Private Stiftungen (Private Trusts) bieten Ihnen die Möglichkeit, Vermögensschutz und Nachlassplanung individuell zu gestalten. Sie können flexible Ziele verfolgen, die nicht auf gemeinnützige Zwecke beschränkt sind.
- Ernennung von mindestens einem Treuhänder ist erforderlich, wobei empfohlen wird, dass dieser in Singapur ansässig ist. Oft wird ein professioneller Treuhänder eingesetzt, um die Verwaltung zu erleichtern.
- Keine gesetzliche Mindestkapitalanforderung bedeutet, dass Sie mit der Struktur und dem Umfang Ihres Vermögens flexibel umgehen können. Bargeld, Immobilien und Aktien sind als Vermögenswerte zulässig.
- Rechtliche Struktur: Private Stiftungen werden in der Regel als Trust gemäß dem Trustees Act gegründet. Eine Registrierung bei Behörden ist nicht erforderlich, es sei denn, steuerliche oder rechtliche Gründe machen es notwendig.
- Der Prozess für private Stiftungen ist weniger formell und schneller, da keine behördliche Registrierung erforderlich ist. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um diesen Prozess effizient zu gestalten.
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Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP

Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP

Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.
Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?
Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.
Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort
Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.
Wir halten uns an unseren Kodex
Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.
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