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Stiftung Singapur

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Stiftung in Singapur gründen

Die Gründung einer Stiftung in Singapur eröffnet Ihnen einzigartige Möglichkeiten, um von einem der attraktivsten steuerlichen Umfelder weltweit zu profitieren. Singapur, als bedeutendes Finanzzentrum Asiens, bietet nicht nur ein stabiles rechtliches und wirtschaftliches Umfeld, sondern auch zahlreiche steuerliche Vorteile, die es zu einem idealen Standort für internationale Geschäfte machen. Egal, ob Sie eine gemeinnützige Stiftung in Form eines Charitable Trusts für wohltätige, religiöse oder bildungsfördernde Zwecke gründen möchten, oder einen Private Trust zur Vermögensverwaltung in Betracht ziehen, Singapur bietet die rechtliche Stabilität und Flexibilität, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Profitieren Sie von steuerlichen Befreiungen, insbesondere wenn Ihre Stiftung gemeinnützige Zwecke verfolgt und als Charity registriert ist. Das robuste und transparente Rechtssystem, das auf dem britischen Common Law basiert, schafft Vertrauen und Sicherheit für Stiftungsgründer. Durch die strategische Lage Singapurs haben Sie zudem Zugang zu internationalen Märkten und Netzwerken, was Ihre Stiftung in ihrer Wirkungskraft und Reichweite unterstützt.

Lassen Sie uns gemeinsam die Möglichkeiten erkunden, die Singapur für Ihre Stiftung bereithält, und die Vorteile dieses globalen Finanzknotens optimal nutzen!

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Stiftung in Singapur gründen: Steuern

Kategorie Details

Attraktiver Standort

Singapur bietet mit einem Körperschaftsteuersatz von maximal 17% und zahlreichen Steueranreizen sowie Doppelbesteuerungsabkommen einen attraktiven Standort für internationale Geschäfte.

Private Stiftungen

Private Trusts, die nicht als gemeinnützig registriert sind, unterliegen spezifischen steuerlichen Regelungen.

Einkommensteuer

Einkünfte, die von der Stiftung erzielt werden, können steuerpflichtig sein, abhängig vom Ursprungsort der Einkünfte. Singapur erhebt keine Steuer auf nicht überwiesene ausländische Einkünfte.

Verteilung an Begünstigte

Einkünfte, die an Begünstigte ausgezahlt werden, könnten steuerpflichtig sein, abhängig von deren Wohnsitzstatus und der Art des Einkommens.

Kapitalertragssteuer

In Singapur gibt es keine Steuer auf Kapitalgewinne, was für Stiftungen, die Vermögen verwalten, vorteilhaft ist.

GST (Umsatzsteuer)

Private Stiftungen unterliegen der GST nur, wenn sie geschäftliche Aktivitäten ausüben, die den Schwellenwert für eine GST-Registrierung überschreiten.

Steuersätze für Treuhänder

Wenn das Einkommen nicht an Begünstigte verteilt wird, wird es auf Ebene der Treuhänder besteuert. Die Steuersätze entsprechen den progressiven Einkommensteuersätzen für Einzelpersonen in Singapur.

Steuerjahr 2023/2024

Einkommen bis 20.000 SGD: 0%Einkommen von 20.001 bis 30.000 SGD: 2% (auf den Betrag über 20.000 SGD)Einkommen von 30.001 bis 40.000 SGD: 3,5% (auf den Betrag über 30.000 SGD)

Voraussetzungen und Ablauf einer Singapur Stiftungsgründung

  • Vertrauen Sie uns, wenn es darum geht, Ihre Stiftung in Singapur erfolgreich zu gründen. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung und Expertise, um den Prozess reibungslos und effizient zu gestalten.
  • Mindestens ein Direktor, ein Sekretär und ein Aktionär müssen benannt werden. Diese Personen müssen über 18 Jahre alt und in Singapur ansässig sein.
  • Eine eindeutige Registrierungsadresse in Singapur ist erforderlich. Diese dient als offizieller Standort Ihrer Stiftung und ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Gründungsprozesses.
  • Ein Bankkonto bei einer inländischen Bank in Singapur ist notwendig. Dies gewährleistet, dass Ihre finanzielle Verwaltung den lokalen Anforderungen entspricht und Ihnen die nötige Flexibilität bietet.
  • Registrierung bei der Accounting and Corporate Regulatory Authority (ACRA) ist ein entscheidender Schritt. Wir helfen Ihnen, alle notwendigen Unterlagen korrekt einzureichen und den Registrierungsprozess abzuschließen.
  • Private Stiftungen (Private Trusts) bieten Ihnen die Möglichkeit, Vermögensschutz und Nachlassplanung individuell zu gestalten. Sie können flexible Ziele verfolgen, die nicht auf gemeinnützige Zwecke beschränkt sind.
  • Ernennung von mindestens einem Treuhänder ist erforderlich, wobei empfohlen wird, dass dieser in Singapur ansässig ist. Oft wird ein professioneller Treuhänder eingesetzt, um die Verwaltung zu erleichtern.
  • Keine gesetzliche Mindestkapitalanforderung bedeutet, dass Sie mit der Struktur und dem Umfang Ihres Vermögens flexibel umgehen können. Bargeld, Immobilien und Aktien sind als Vermögenswerte zulässig.
  • Rechtliche Struktur: Private Stiftungen werden in der Regel als Trust gemäß dem Trustees Act gegründet. Eine Registrierung bei Behörden ist nicht erforderlich, es sei denn, steuerliche oder rechtliche Gründe machen es notwendig.
  • Der Prozess für private Stiftungen ist weniger formell und schneller, da keine behördliche Registrierung erforderlich ist. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um diesen Prozess effizient zu gestalten.

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

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Ihr persönlicher Plan beinhaltet:

  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
  • Schritt-für-Schritt-Plan zur Unternehmensregistrierung
  • Empfehlungen zur Eröffnung eines Bankkontos
  • Eine kostenlose 15-minütige Beratung
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