W-V Law Firm LLP – Ihr Partner für Gesellschaftsrecht, Stiftungen, Banking und Expansion.
Gründungskanzlei Erstgespräch
+49 69 247563065

mo-fr 09:00-17:00 uhr

Startseite > Firmengründung Liechtenstein

Firmengründung Liechtenstein

0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.

Client 1 Client 2 Client 3
★★★★★

+2000 erfolgreiche Mandanten

Firmengründung Liechtenstein

Liechtenstein ist ein Fürstentum mit einer Länge von 25 Kilometern und einer Breite von 6 Kilometern und damit im Verhältnis zu anderen Monarchien die flächenmäßig kleinste in ganz Europa. Liechtenstein liegt im Rheintal zwischen Österreich und der Schweiz. Das Rechtssystem ist an die Schweiz und Österreich angelehnt. Liechtenstein hat den Schweizer Franken als offizielles Zahlungsmittel.

Für wen ist eine Liechtensteiner Gesellschaft attraktiv?

Die Zeiten in denen Liechtenstein durch das strengste Bankgeheimnis der Welt besticht, sind vorbei. Heute gilt eine Transparenzoffensive und neue Gesetzgebungen, sowie die frühzeitige Teilnahme am automatischen Informationsaustausch, unterstützten eine absolute Weißgeldstrategie.
Das berühmte Nummernkonto gehört also längst der Vergangenheit an.

Die Steuerlast beträgt in Liechtenstein lediglich 12,5% für Körperschaften und ist damit als gering zu betrachten. Allerdings sind die laufenden Kosten, die durch eine Geschäftsführung vor Ort entstehen, vergleichsweise hoch. 


Banken in Liechtenstein

Bis heute genießen Liechtensteiner Banken einen hervorragenden Ruf und überzeugen durch sehr hohe Eigenkapitalquoten. Außerdem sind Liechtensteiner Vermögenswalter für das Erwirtschaften hoher Renditen weltbekannt.

Die wichtigsten Banken in Liechtenstein sind:
Bank Frick & Co
Bank Vontobel (Liechtenstein) AG
Banque Havilland (Liechtenstein) AG
Bendura Bank AG
EFG Bank von Ernst AG
Kaiser Partner Privatbank AG
LGT Bank AG
Liechtensteinische Landesbank AG
Neue Bank AG
Raiffeisen Privatbank Liechtenstein AG
Volksbank AG
VP Bank AG

Gründungskanzlei
Rechtssichere Gründungen

Vollständige rechtliche Absicherung Ihrer Firmengründung im Ausland

Gründungskanzlei
Transparente Kosten

Keine versteckten Gebühren - alle Kosten werden im Voraus kommuniziert

Gründungskanzlei
Immer die passende Lösung

Individuelle Beratung für Ihr spezifisches Geschäftsmodell

Gründungskanzlei
Keine falschen Versprechen

Ehrliche Beratung ohne unrealistische Steuervorteile

×

Detaillierten Bericht erhalten

Geben Sie Ihre Daten ein, um eine detaillierte Berechnung mit Steueraufschlüsselung zu erhalten

Mit dem Klick auf den Button stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu

Sitzgesellschaft oder gewerbsmäßig tätiges Unternehmen

Wer eine Unternehmensgründung in Liechtenstein in Erwägung zieht, denkt in erster Linie an den steuerlichen Vorteil durch die niedrigen Steuern. Liechtensteiner Unternehmen unterliegen der Kapital- und Ertragssteuer. Ebenso ist zu entscheiden ob es sich um eine sog. Sitzgesellschaft handelt, also bei dem lediglich der Firmensitz in Liechtenstein ist oder aber ob es ein gewerbsmäßig tätiges Unternehmen wird. Ein gewerbsmäßig tätiges Unternehmen verübt seine Tätigkeiten im Inland. Denn zwischen beiden Unternehmensformen bestehen steuerliche Unterschiede. Einkünfte, die ein Unternehmen im Ausland erzielt bleiben steuerfrei. Somit sind Sitzgesellschaften von der Steuer befreit. Jedoch muss jährlich eine Kapital- Steuer von 1 Promille (mind. jedoch CHF 1.200,- ) entrichtet werden.
Für „Sitzunternehmen“ eignen sich Branchen im Bereich für Warenhandel, Dienstleistungsgesellschaften sowie Unternehmen mit dem Tätigkeitsfeld Beratungs- und Vermittlung sowie Vermögensverwaltung.
Jederzeit und unbegrenzt kann Kapital in das Unternehmen eingebracht oder rücktransferiert werden. Zur ordnungsgemäßen Buchführungen sind Unternehmen zwar verpflichtet jedoch nicht zum Publizieren der Zahlen.
Unternehmen, die auch geschäftlich in Liechtenstein tätig sind unterliegen der jährlichen Ertragssteuer von 12,5 %.

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Gründungskanzlei

Rechtsformen in Liechtenstein

Wer ein Unternehmen in Liechtenstein gründen möchte, der muss für sich entscheiden, welche Rechtsform die Richtige ist. Unterschieden wird zwischen der

  • Anstalt
  • Aktiengesellschaft
  • Stiftung
  • Trust (Treuunternehmen)
  • Treuhänderschaft

Das Geschäftskapital einer Aktiengesellschaft liegt mindestens bei Sfr 50.000,-. Für alle anderen Geschäftstypen beträgt die Mindestsumme des Geschäftskapitals Sfr 30.000,-.
Alle Gesellschaftstypen zahlen nur eine Jahressteuer von Sfr 1.000,-

Die vermeintliche Wahrheit über Steuersparmodelle

Der NRD hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen.
Sehen Sie sich dieses Video bitte an.
Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt.
Das vom NDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer. Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt.

Unsere Kanzlei hat ein solches unzulässiges Modell noch nie angeboten, da es offensichtlich gegen geltendes Recht verstößt.

Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

Herausragende Merkmale des Fürstentums

  • Stabilität
  • Zollunion, EWR aber nicht EU
  • Schweizer Franken als Währung
  • Attraktive Datenschutzgesetzgebung
  • Liberales Ordnungsrecht

Steuerbelastung

Ein kleiner Einblick in die steuerlichen Unterschiede anhand Beispielzahlen zwischen einem Deutschen und einem Liechtensteiner Unternehmen.

  GmbH Unternehmen in Liechtenstein  
Gewinn 80.000 EUR 80.000 EUR  
Körperschaftssteuer 12.660 EUR (15.825% inkl.Solidaritatszuschlag) 10.000 EUR („Flat-tax“12,5%)  
Gewerbesteuer 12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435%) entfällt  
Gewinn nach Steuern 55.160,- EUR 70.000,- EUR  
STEUERBELASTUNG 24.840,- EUR 10.000,- EUR  

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

★★★★★
4.90/5

Ihr persönlicher Plan beinhaltet:

  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
  • Schritt-für-Schritt-Plan zur Unternehmensregistrierung
  • Empfehlungen zur Eröffnung eines Bankkontos
  • Eine kostenlose 15-minütige Beratung

Die größten Vorteile Liechtensteins sind

  • Geografische Nähe zu Deutschland, Österreich und der Schweiz
  • Äußerst stabiler Bankensektor
  • Hohe Rechtssicherheit

Was macht eine Firmengründung in Liechtenstein für Ausländer attraktiv?

Bankgeheimnis

Das Bankgeheimnis ist in Liechtenstein gesetzlich verankert. Das gegründete Unternehmen kann einer einzelnen Person gehören. Die AG, Anstalt, Stiftung oder Trust werden fiduziarisch gegründet und auch verwaltet. Das heißt sie werden mit einer Pauschalsteuer von nur CHF 1.000 jährlich versteuert. Diese Versteuerung ist unabhängig vom Gewinn und Umsatz.

Anonymität

Der Gründer des Unternehmens und auch die Aktionäre bleiben völlig anonym. Ebenfalls ist es nicht erforderlich, dass der Unternehmensgründer im Fürstentum wohnhaft ist. Der Verwaltungsrat des Unternehmens muss jedoch inländisch sein und über eine behördliche Zulassung der Fürstlichen Regierung verfügen.

Aktiengesellschaft in Liechtenstein gründen – So geht´s

Die Gründung einer Firma oder Anstalt in Liechtenstein ist einfach und der Gründer muss nicht nach Liechtenstein reisen. Für die Gründung wird lediglich eine beglaubigte Ausweis- oder Passkopie und eine Stromrechnung benötigt. Je nach Wahl der Bank u.U. auch ein kurzer Lebenslauf oder eine Bankreferenz.

×
YouTube video player