0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.
Wenn Sie darüber nachdenken, eine Firma in Budapest zu gründen, treffen Sie eine kluge Entscheidung. Budapest ist nicht nur das pulsierende Herz Ungarns, sondern auch ein strategisch wichtiger Standort in der Europäischen Union, der sich besonders gut für Start-ups und kleine bis mittlere Unternehmen (KMUs) eignet. Mit einer Körperschaftssteuer von nur 9 %, einer der niedrigsten in Europa, bietet Ungarn ein äußerst attraktives steuerliches Umfeld. Die Gründung Ihrer Firma kann in der Regel innerhalb von 5 bis 10 Werktagen abgeschlossen werden, wobei ein Mindestkapital von lediglich 3.000.000 HUF (ca. 8.000 EUR) erforderlich ist. Zu den wichtigsten Schritten zählen die Registrierung beim Handelsregister, die Anmeldung bei der ungarischen Steuerbehörde (NAV) und die Eröffnung eines Bankkontos.
Budapest entwickelt sich rasant zu einem Wachstumsstandort für Unternehmen, und die ungarische Regierung unterstützt neue Initiativen mit attraktiven Förderprogrammen. Darüber hinaus sind die Arbeitskosten in Ungarn im Vergleich zu anderen EU-Ländern recht niedrig, was Ihnen hilft, Ihre Betriebskosten zu optimieren. Wenn Sie Unterstützung benötigen, sind wir der ideale Partner, um Sie durch den gesamten Prozess zu begleiten und sicherzustellen, dass alle Formalitäten reibungslos ablaufen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Unternehmensziele in Budapest verwirklichen!
Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:
Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.
Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
In vielen Fällen ja – insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände (nicht nur die formale Struktur). Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung/Einfluss und ggf. wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheindenden Ausnahmen führen.
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).
Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen sowie – bei Steuerverkürzung – steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht; zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
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